Wasserschaden durch kaputte Heizung?

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Es gibt bei der Schadenversicherung den alten Grundsatz "Eigen vor Fremd". Bedeutet: Wenn ein Schaden über eine eigene Versicherung versichert ist, dann nimmt man diese zunächst in Anspruch. Dein Vorteil: Die Hausratversicherung ersetzt den Neuwert, also das, was die Gegenstände heute neu kosten.

Wärst Du auf den Schadenersatz eines Verursachers angewiesen, würde Dir laut BGB nur der Zeitwert zustehen. Das Alter Deiner Möbel würde also bei der Berechnung berücksichtigt werden. Außerdem müsstest Du Dich mit einem möglichen Verursacher eventuell erst juristisch auseinandersetzten.

"Bestimmungswidriger Austritt von Leitungswasser" ist eine versicherte Gefahr in Deiner Hausrat. Wo es herkommt, spielt dabei (fast) keine Rolle: Klassischer Hausratschaden.

das stimmt schon. was die dame aber "vergessen" hat ist das du alle kosten in rechnung stellen kannst für den aufwand den du hast damit alles trockengelegt wird.

-möbel ausräumen, möbel wegräumen oder abbauen

-dann wieder alles aufbauenen und einräumen

-sind handwerker in der wohnung kannst du auch in der wohnung bleiben und der vermieter darf die kosten tragen. oder du lässt einen freund da mit aufpassen das nichts weg kommt.

- und natürlcih den nutzungsausfall wenn du das zimmer während der trockenlagung nur eingeschränkt nutzen kannst

ich habe da 8,50€/stunde berechnet. das wurde anstandslos bezahlt

NochWasFrei  05.08.2016, 10:49

Außer dem Aus- und Einräumen wird doch sonst vermutlich das meiste von den Handwerkern selber erledigt. Bisschen Sauber machen kann man aber noch mit angeben.

Und Nutzungsausfall? Der wäre, wenn überhaupt, über eine Mietminderung zu realisieren. Diesen Mietausfall wiederum sollte der Vermieter von seiner Gebäudeversicherung erstattet bekommen. Aber der Mieter erhält hierfür sicher nichts von der Versicherung des Vermieters.

malour 
Beitragsersteller
 05.08.2016, 11:09
@NochWasFrei

Ja das machen Handwerker. Nur aus und einräumen ist noch nicht geklärt. Das kann ich aber ausgrund meiner Erkrankung nicht selbst. Um den Ausfall geht es mir nicht, sondern um den Schaden.

Die Aussage ist korrekt. Wie soll der Vermieter deinen Hausrat versichern?

Wenn das Leck durch ein schuldhaftes Verhalten des Vermieters entstanden wäre, könntest du über dessen Haftpflichtversicherung dein Möbelstück erstatten lassen. Aber selbst in dem Fall macht es mehr Sinn deine Hausrat zu bemühen, denn die zahlt Neuwert und die Haftpflicht nur Zeitwert.

Wenn das Laminat von dir verlegt und bezahlt wurde und du das Risiko dafür trägst, müsste eigentlich sogar dafür deine Hausrat zahlen. Da hat wohl der Gebäudeversicherer des Vermieters nicht so genau nachgefragt.

nein .. ich denke da ist die Gebäudeversicherung zuständig, die jeder Hausbesitzer haben muss. Die Heizung gehört zum Gemeinschaftseigentum bzw. in die Zuständigkeit des Hausbesitzers. Es ist auch nicht ein Risiko wie Einbruch, Unwetter, für das du auch ohne Verschulden selber aufkommen musst. Oder deine Waschmaschine die Schäden anrichten kann, für die du verantwortlich bist, die also deine Haftpflicht abdeckt. Du bist aber nicht verantwortlich für den Heizkörper (ausser du beschädigst ihn oder verursachst den Schaden durch unsachgemässen Reparaturversuch etc). 

NochWasFrei  05.08.2016, 10:51

Aber der beschädigte Gegenstand (Möbelstück) gehört nicht zum Gebäude und wird daher auch nicht von der Gebäudeversicherung erstattet.

Apolon  05.08.2016, 11:41

nein .. ich denke da ist die Gebäudeversicherung zuständig, die jeder Hausbesitzer haben muss.

Dies ist falsch!

Eine Gebäudeversicherung ist keine Pflichtversicherung.

Außerdem leistet die Gebäudeversicherung nicht für Hausrat und auch nicht für selbst verlegtes Laminat des Mieters.

Die Heizung gehört zum Gemeinschaftseigentum bzw. in die Zuständigkeit des Hausbesitzers.

Bei der Heizungsanlage und den Rohren hast du recht, nur die Heizkörper können auch zum Sondereigentum gehören - Informationen dazu findet man in der Teilungserklärung.

Nur was dies mit der Frage zu tun hat, ist mir ein Rätsel!

juergen63225  05.08.2016, 12:58
@Apolon

**Eine Gebäudeversicherung ist keine Pflichtversicherung.

In manchen Bundesländern schon (Brandversicherung . in Gebäudeversicherung enthalten)  .. kann sein dass die Pflicht formal nicht mehr im Gesetz steht, früher war es Gesetz in Hessen ... es dürfte aber kaum ein unversichertes Gebäude geben. 

**Außerdem leistet die Gebäudeversicherung nicht für Hausrat und auch nicht für selbst verlegtes Laminat des Mieters

nicht die Gebäude- Sachversicherung, aber die Grundbesitzer Haftpflicht ..  Hätte der Vermieter keine, würde er persönlich haften. 

https://www.kostenkompass.de/gebaeudeversicherung/?FachBlog&realblogaction=view&realblogID=2&page=

Zitat: (bei Leitungswasserschäden) 

Die Gebäudeversicherung des Vermieters kommt für Schäden am Gebäude und fest damit verbundenen Gegenständen auf, wenn diese dem Vermieter gehören und kein Verschulden eines Mieters am Leitungswasseraustritt vorliegt.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung des Vermieters kommt für Schäden am Hausrat des Mieters auf, sollte das Verschulden des Wasseraustritts beim Vermieter liegen.

Die Hausratversicherung des Mieters kommt für alle Schäden an seinem Hausrat auf, sofern der Mieter den Leitungswasseraustritt selbst zu verschulden hat.

Die Privathaftpflichtversicherung des Mieters kommt für Schäden am Gebäude und fest damit verbundenen Sachen des Vermieters auf, sofern den Mieter das Verschulden trifft und Mietsachschäden in seiner Privathaftpflicht versichert sind.

Die Privathaftpflichtversicherung des Mieters kommt für Schäden am Hausrat des Vermieters (nicht fest mit dem Gebäude verbundenen Sachen) auf, sofern diesen Mieter das Verschulden am Leitungswasseraustritt trifft.

Die Privathaftpflichtversicherung des Mieters kommt für Schäden am Haurat eines Nachbarn auf, sofern diesen Mieter das Verschulden am Leitungswasseraustritt trifft. 

NochWasFrei  05.08.2016, 13:24
@juergen63225

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung des Vermieters kommt für Schäden am Hausrat des Mieters auf, sollte das Verschulden des Wasseraustritts beim Vermieter liegen.

Das bestreitet auch keiner. Aber die Betonung liegt hier auf dem Verschulden des Vermieters. Das ist zwar nicht unmöglich aber doch eher die Ausnahme. Und selbst in diesem Fall sollte der Mieter vorrangig seine Hausrat in Anspruch nehmen, da diese zum Neuwert reguliert. Ob die dann Regreß bei der HUG holt, kann dem Mieter egal sein.


Die Privathaftpflichtversicherung des Mieters kommt für Schäden am Gebäude und fest damit verbundenen Sachen des Vermieters auf, sofern den Mieter das Verschulden trifft und Mietsachschäden in seiner Privathaftpflicht versichert sind.

Das kann man auch nicht so ohne weiteres stehenlassen. Das Thema Neuwert/Zeitwert ist das gleiche wie weiter oben. Vor allem aber MUSS hier regelmäßig (je nach Schadenhöhe) die Gebäudeversicherung den Schaden bezahlen und holt anschließend nicht mal Regreß bei der PHV. Stichwort Teilungsabkommen.


Deine ursprüngliche Aussage, die Gebäudeversicherung muss zahlen bleibt falsch.



juergen63225  05.08.2016, 16:33
@NochWasFrei

jaja .. es ist nicht die Gebäude-Sachversicherung, sondern die Grundeigentümer Haftpflicht .. hatte ich schon geschrieben, auf jedenfall bleibe ich dabei, dass der Vermieter bzw. seine Versicherung für den Schaden aufkommen sollte. 

Klar dass die Versicherungen das ggfs unter sich ausmachen müssen, bzw. dass man rechnen kann, wer mehr bezahlt. Wenn Hausrat, dann ist es im Gegensatz zur Gebäudeversicherung keineswegs eine Versicherung, die jeder hat. Und wenn, dann ist zwar meistens Neuwert versichert, aber möglicherweise Unterversicherung, möglicherweise Eigenbeteiligung. 

Im Haftungsfall muss der Verursacher .. und der Besitzer ist verantwortlich für die von Ihm betriebene Heizungsanlage, das ist nicht die Ausnahme oder strittig, ob der Wasseraustritt in seine Verantwortung fällt, auch ohne Schuld im Sinne von Fahrlässigkeit.

Bei Haftung wird der Schaden ersetzt, also die nötigen Reparaturen, möglicherweise Fahrtkosten, Verdienstausfall, Transportkosten etc. 

Zeitwert kommt zum Tragen, wenn man einen Gegenstand als unbrauchbar abschreiben möchte und den Wert sich auszahlen lässt. Das ist also keineswegs so eindeutig, dass die Abrechnung mit der eigenen Hausratsversicherung von Vorteil wäre. 

ja .. wenn ein teurer Gegenstand nicht mehr repariert werden kann, dann ist man in der Hausrat überversichert, bekommt für den alten Win XP PC einen neuen .... (aber nicht den damaligen kaufpreis). Dafür werden alle ollen Möbel und Klamotten die man sowieso bald in die Tonne stecken wollte, zum Neuwert berechnet und der Gesamtwert so richtig hoch gerechnet .. um im Schadensfall dann Unterversicherung festzustellen .. ist also auch keine Wohltätigkeit der Versicherung. 

NochWasFrei  05.08.2016, 18:04
@juergen63225

Im Haftungsfall muss der Verursacher .. und der Besitzer ist
verantwortlich für die von Ihm betriebene Heizungsanlage, das ist nicht
die Ausnahme oder strittig, ob der Wasseraustritt in seine Verantwortung
fällt, auch ohne Schuld im Sinne von Fahrlässigkeit.

Das ist Unsinn. Wenn nicht gerade irgendwelche Wartungsarbeiten vergessen wurden, die der Eigentümer hätte durchführen müssen oder sonst ein Verschulden vorliegt, dann haftet der Eigentümer auch nicht. Es kann halt durchaus mal passieren, dass eine Heizung ein Leck hat oder ein Rohr platzt. Für genau solche Schäden (an der Einrichtung) gibt es die Hausratversicherung. Wenn mann keine hat und der Vermieter nicht haftet, bleibt man in so einem Fall halt auf dem Schaden sitzen. Selber schon oft genug erlebt, dass Mieter aus allen Wolken fallen. "Den Schaden an meinen Möbeln muss doch der Vermieter bezahlen!!!!". Nein, muss er eben nicht, wenn er nicht haftet.

Schäden an deinem Eigentum reguliert deine HR-V. zum Neuwert. Die HV des Vermieters nur zum Zeitwert.

Schäden an der Mietsache reguliert die Gebäudev. des Vermieters.