Wasserschaden durch geöffnetes Dachfenster / Welche Versicherung ist zuständig?

9 Antworten

Die Gebäudeversicherung wird für diesen Schaden nicht zuständig sein.

Der Grund: Es handelt sich nicht um einen Wasserschaden, der versichert ist. Üblicherweise gehören dazu Leitungswasserschäden oder Elementarschäden, z. B. durch Überschwemmung.

Da der Mieter das Kippfenster geöffnet hatte, konnte das Wasser ins Gebäude eindringen (so Eure Vermutung). Der Verursacher laut der Schilderung ist also der Mieter.

Ihr müsst nun prüfen, ob es durch das Dachfenster auch zu Schäden in der betreffenden Wohnung gekommen ist. Hierfür muss Euch der Mieter Zugang gewwähren. Ist dem so, muss der Mieter seine Haftpflichtversicherung umgehend informieren. Ggf. ist in seiner Haftpflicht der Leistungsbaustein "Mietsachschäden" eingeschlossen, dann würde seine Haftpflicht auch für den Schaden aufkommen.

Aspirin  22.08.2012, 10:36

Theoretisch!

Und woher weist du, dass der Mieter überhaupt eine Haftpflichtversicherung hat?

jona968  22.08.2012, 10:43
@Aspirin

Wenn nicht, muss er in die eigene Tasche greifen. Für die Gebäudeversicherung ist es trotzdem kein versicherter Schaden.

DerHans  22.08.2012, 11:46
@Aspirin

Ob er eine Haftpflichtversicherung hat, ist für den Geschädigten völlig unerheblich. Die Versicherung schützt ja auch nur ihren Versicherungsnehmer vor den finanziellen Folgen seines Tuns.

ThomBer  22.08.2012, 11:58
@DerHans

BITTE mal neu formulieren! Oder stehen die Wörter absichtlich in dieser Reihenfolge?

Gerhart  22.08.2012, 12:54
@ThomBer

Thomber sollte direkt denjenigen auffordern eine Korrektur vorzunehmen, dessen Satzstellung ihm missfällt. Hier fühlt sich ja jeder angesprochen.

siola55  22.08.2012, 12:57
@Aspirin

@ Aspirin

... und er auch die Mietsachschäden mit eingeschlossen hat?

DerFanta  22.08.2012, 19:49
@siola55

Die Deckung von Mietsachschäden bezieht sich i.d.R. auf gemietete BEWEGLICHE Sachen wie beispielsweise Möbel. Schäden an der Immobilie der gemieteten Wohnung sind üblicherweise in einer Standard-Privathaftpflicht mitversichert.

bwhoch2  22.08.2012, 22:40
@Aspirin

Tipp bei der Gelegenheit von mir: Nie einen Mieter einziehen lassen, der keine private Haftpflichtversicherung hat und ggf. im Mietvertrag vermerken, dass eine evt. Kündigung der Haftpflichtvers. dem Vermieter zu melden ist. Police vor Unterschreiben des Mietvertrags zeigen lassen mit Beleg der letzten Überweisung.

Wie soll sich ein Laie zurechtfinden, wenn hier jeder ohne Quali daherredet? Ist der Hans ein Reguliererkollege? Auch noch Motorradfahrer? Dann hab ich dich identifiziert. Zur Sache: Regenwasser vom Dachfenster ist weder in der Hausrat noch in der Gebäude versichert. Das geht nur über die PHV des Mieters (wenn er schuld ist: offen gelassenes Fenster). Die Mietsachschadenklausel ist schon so alt, dass die in jedem Vertrag enthalten sein müsste. Diese Klausel würde sowieso nur die Schäden in der Wohnung des Mieters betreffen. Die anderen Gebäudeschäden wären auch ohne diese Klausel versichert. Der Schuhladen muss deren Schaden selbst beinm Mieter geltend machen. Für den Schlaumeier, der weiß, dass Tapeten und Bodenbeläge auch in der Hausrat ersetzt werden, kann daraus aber nicht den Schluss ziehen, dass das Hausrat ist. Das ist versichertes Zusatzrisiko nach § 2 der Versicherungsbedingungen. Smiley Mac

DerHans  22.08.2012, 19:52

Nicht der Versicherer wäre haftbar sondern grundsätzlich der Schadensverursacher. Ob der eine Haftpflichtversicherung hat, ist vollkommen egal. Diese würde ja nur IHN vor den finanziellen Folgen seines Handelns schützen.

Spräche nun etwas dagegen, dass die Haftpflicht des Mieters den Schaden übernimmt und wir dem Mieter die Hälfte der Schadenssumme zurücküberweisen?

Ja, das wäre Versicherungsbetrug...

Trägt die Haftpflichtversicherung den Schaden des Mieters überhaupt?

Sollte sie...

Oder ist eine andere Versicherung zuständig?

Nein...

Ihr müsst den Mieter zum Schadensersatz auffordern. Das ist unabhängig davon, ob er überhaupt eine Haftpflichtversicherung hat. Er kann dann diese Forderung an seinen Versicherer weiter leiten. Der Versicherer prüft dann seine Schuld an diesem Schaden und weist eine unberechtigte Fordeung (auch vor Gericht) ab. Berechtigte Forderungen werden befriedigt. "Absprachen" die dazu führen, dass er enen Teil des Geldes zurück erhält sind illegal, und würden den Tatbestand des Betrugsversuchs bedeuten.

Auch der Gewerbebetrieb im Untergeschoss muss seineFoderung direkt an den Mieter richten. Beschädigtes Eigentum des Ladenbesitzers.

normal ist doch die Gebäudeversicherung dafür zustandig, oder? Anderseits könnte diese nach der Regulierung abspringen und dann kann es nach einem Schadensfall u.U.sehr schwer werden einen neuen Versicherer zu finden. Die private Haftpflicht des Mieters wäre auch eine Möglichkeit, vorausgesetzt er besitzt eine. Diese könnte aber auch widerum an die Gebäudeversicherung verweisen, da das Fenster ja eindeutig zum Gebäude gehört, anders wäre es bei einem Schaden von der Waschmaschine. Schwierig!

DerFanta  22.08.2012, 19:58

Die Gebäudeversicherung ist hier NICHT zuständig. Das liegt aber nicht daran, dass pure Regenwasserschäden nicht abgedeckt wären - sowas ließe sich nämlich in der Tat mitversichern -, sondern weil sich NICHT DER STARKE REGEN eine Öffnung in das Gebäude geschaffen hat, sondern der Mieter selbst das Eindringen ermöglichte.

Wenn ich ein paar wacklige Gegenstände von der Hausratversicherung ersetzt haben möchte, kann ich ja auch nicht bei einem heftigen Gewitter Haus- und Balkontür einer Sturmböe öffnen und das dann als Sturmschaden geltend machen!

MosqitoKiller  22.08.2012, 11:02

Nein, die Gebäudevers. zahlt grob gesagt bei Feuer, Leitungswasser und Sturm...

jona968  22.08.2012, 10:27

Dafür ist die Gebäudeversicherung nicht zuständig. Es handelt sich weder um einen Leitungswasserschaden noch um einen Sturm-/Hagelschaden.

Ob das Fenster zum Gebäude gehört oder auch nicht, ist völlig egal. Denn das Fenster ist ja nicht zu Schaden gekommen.