Was mache ich nach einem Wohnungsbrand?
In unserem Mehrfamilienhaus hat es gebrannt. 21 Mietparteien mussten das Haus verlassen, die Wohnungen sind unbewohnbar. Wir sind bei Verwandten untergekommen. Was mache ich nun ? Alle Papiere, Klamotten, Möbel alles nicht benutzbar, von den Weihnachtsgeschenken ganz zu schweigen. Mit der Feuerwehr konnten wir wenigstens unsere Tabletten holen.
15 Antworten
Ich weiß zwar nicht wie es wirklich weiter geht,aber ich denke das die Stadt euch vielleicht Wohnungen zur Verfügung Stellen wird,bis die Wohnungen wieder bewohnbar sind.Wobei ich denke das es sehr Lange dauern wird,das Haus wieder auf forderman zu Bringen.Ich weiiß es nicht wirklich aber kannst du nicht beim Bürgermeister irgendwie Nachfragen,irgendwas muß ja getan werden,so das ihr wieder normal leben könnt.Würde echt mal da nachfragen.Ihr habt ja nun alles verloren,und das Haus gehe ich mal davon aus ist Versichert,Wahrscheinlich werden ihr alle entschädigt und die Versicherung wird für den ganzen schaden aufkommen.Kenne mich da nicht wirklich aus,aber ohne nichts könnt ihr ja nicht bleiben.
Brandschaden sofort der eigene Hausratversicherung melden, so wie (hoffentlich) der Vermieter diesen auch schon der Gebäudeversicherung gemeldet hat. Nur wenn hier ordnungsgemäß eingemeldet wurde, kann sich die Versicherung auch später nicht von einer umfänglich hier zu erwartenden Leistung freistellen.
Von da an alles so einrichten als wäre nichts geschehen, also zunächst zur Hausbank und zum persönlichen Konto ein Unterkonto einrichten für die Verbuchung sämtlicher Kosten ab sofort wegen dieses Brandschadens; ggf. in unmittelbarer Nachbarschaft ein angemessenes Hotelzimmer nehmen, sodaß man alle Gänge wie gewohnt absolvieren kann (Kind zur Schule, Papa und Mama zur Arbeit usw. usf.); braucht's dafür einen PC, der in der Wohnung mit zunichte kam, wird einer beschafft bzw. kann zunächst vielleicht im Hotel gegen Gebühr mit bereitgestellt werden.
Zwar unterliegt der Geschädigte dem Handlungsprinzip der Schadensminimierungspflicht, soll heißen: er darf nicht zulangen "wie die Made im Speck", doch darf er wohl alles so fortgehen lassen wie gewohnt, denn die REGEL lautet hier: er ist in diesem Falle so zu stellen als wäre der Schaden gar nicht aufgetreten. Alle damit im Zusammenhang aufkommenden Kosten sind notwendige Verscherungsleistungen, aufzuteilen eben unter der Gebäude-, Hausrat- und ggf. auch einer Haftpflichtversicherung, so der Schaden von irgendjemand (einer Person also) verursacht wurde.
Die meisten Leute nehmen hier - ganz zur Freude der Versicherer - ihre Rechte gleich gar nicht wahr, weil sie sie eben erst gar nicht kennen und im Eifer des Gefechts dann auch nicht mehr anzulesen wissen. Es gilt hier: Ruhe bewahren!!! und alles so weiter organisieren, als wäre der Brand nicht geschehen. Dafür (für die Kosten, die dabei selbstverständlich aufkommen) gibt's eben die Versicherungen. Durch die Umstände selbst ist der Geschädigte ja schon genug beeinträchtigt, oder?
Alles sauber notieren und immer wieder der Versicherung (zunächst der persönlichen Hausratversicherung) mitteilen, auch zwischendurch. Die schließt sich dann schon mit ihren Partnern (der Gebädeversicherung usw.) kurz, um ihren Eigenaufwand so gering wie nur möglich zu halten.
Oh Mann, das ist eine schwierige Sache für Euch. Das wünsche ich keinem. Es ist ja meist nicht der Sachwert, sondern der ideelle Wert, der an all den Sachen hängt, besonders die Erinnerungen usw.
Ich wünsche Euch aber einen guten Neustart und hoffe, dass die versicherung das auch bezahlt.
Im Moment würde ich an Eurer Stelle mich schnell nach einer Wohnung umschauen. Ich würde die alte grundsätzlich vermutlich verlassen wollen und komplett neu anfangen. Also wäre für mich die Wohnungssuche als erstes dran. Dann würde ich ggf. zu den Behörden gehen. Ggf gibt es Zuschüsse oder Darlehen, solange bis die Versicherung zahlt, um die Kosten für einen Neuanfang zu überbrücken.
Günstig einrichten könnte man sich in Ebay mit Gebrauchtmöbeln. Ist für den Anfang / Übergang vielleicht sinnvoll. Man kann in Ebay die Angebote örtlich begrenzen, so dass man die Möbel leicht selber abholen kann.
Zum Schluss würde ich natürlich versuchen, alles, was noch irgendwie gebraucht werden könnt und für euch einen ideellen Wert hat, aus der alten Wohnung zu bekommen (z.B. PC, Fotos, Briefe, Erinnerungsstücke, Filme usw., soweit es noch zu gebrauchen ist).
Trotz alledem: Habt ein gutes neues Jahr! Gruß pepe33
Mit anderen Mietern gemeinsam eine Interessengemeinschaft bilden. Es ist nicht auszuschließen, dass in Einzelfällen Ablehnungen eintreffen, auf welche sich dann die anderen Regresspflichtigen berufen könnten. Die Gruppe macht stärker, Anwalt und Sachverständiger werden dadurch im Verhältnis günstiger.
Eigene Hausratversicherung in Anspruch nehmen.
Ist keine vorhanden, könnte Ihr höchstens auf Schadensersatzansprüche hoffen. Die Wohngebäudeversicherung der Vermieters beinhaltet nicht euren Hausrat. Seine Grundbeseitzer Haftpflicht ist nur eingeschränkt schadensersatzpflichtig. Da Ihr anders als bei Kfz. keine Direktansprüche an die Versicherung habt, sollte einmal mehr ein Anwalt mit ins Boot geholt werden.
Vermieter in Anspruch nehmen, oft ist in seinen Versicherungen ein vorübergehender Hotelaufenthalt bei Unbewohnbarkeit mitversichert.
Persönlich: Viel Glück!
wenn du eine Hausrat,hast dann meldedieser Schaden, sonst hast du einfach Pech gehabt,weil für deine Schäden keine andere Versicherung aufkommt, solange die schuldfrage nicht geklärt ist,auch die Gebäudeversicherung deines Vermieters hilft nur dem Vermieter. Jedenfall haben heutige moderne Hausratversicherungen eine Notrufnummer die dir direkt eine Kostenzusage für Hotelunterbringung macht zwichen 30€ - 100€(pro Tag) je nach Packet.