Sofa wird erstattet?
Also das war so :
Unsere Wohnung hat einen Wasserschaden weswegen wir solange raus mussten damit die Wohnbaugesellschaft ( denen die Wohnung gehört ) es renovieren lassen kann.
So es hieß das wir unsere Möbel drinnen lassen sollen dh. Die schieben sie „vorsichtig rum“
Nun haben die unsere wohnlandschaft also Sofa kaputt gemacht - also da sind mehrere Holzlatten gebrochen , außerdem ist man drauf gelaufen und man sieht dreck Flecken .
Sie weigern sich die Versicherung einzuschalten sondern meinen das sie das „reparieren“ .
Habe ich das recht drauf zu sagen >nein ich möchte mein Geld zurück ?
8 Antworten
qugart hat Recht.
Falls du mit Geld zurück meinst, den Neuwert vom Sofa, das bekommst du natürlich nicht zurück. Wenn, dann den Zeitwert vom Sofa oder die Reparaturkosten.
Du bekommst ja auch nicht den Neuwert von einem Auto, wenn dir einer in deine 10 Jahre alten Gurke brettert und ein Totalschaden ist.
Das ist dann ein Haftpflichtschaden der durch die Betriebshaftpflicht der ausführenden Handwerker gedeckt ist. Allerdings gilt dabei die ZEITWERT-Entschädigung.
Das Sofa ist ja nicht durch den Leitungswasserschaden beschädigt worden. Dann wäre es Gegenstand eurer Hausratversicherung gewesen.
Seit wann zahlt die Haftpflicht Wiederbeschaffungswert? Das ist ein ganz eindeutiger Haftpflichtschaden.
Das ist ein ganz eindeutiger Haftpflichtschaden.
Das hat auch niemand bezweifelt
Seit wann zahlt die Haftpflicht Wiederbeschaffungswert?
Das willst du nicht wirklich wissen, oder? Seit wann genau ist mir leider nicht bekannt, aber es dürften schon einige Jahrzehnte sein, zumindest so lange ich denken kann und das sind schon weit mehr als 40 Jahre.
Ich werde das Gefühl nicht los, das Du "Wiederbschaffungswert" mit "Neuwert" oder "gleitendem Neuwert" verwechselst. Dabei ist Neuwertentschädigung ein Begriff aus der Kaskoversicherung und Entschädigung zum gleitenden Neuwert ein Begriff aus Hausrat- und Inhaltsversicherungen. Um das gleich vorweg zu nehmen, bei Gebäudeversicherungen spricht man in dem Zusammenhang von: Wiederherstellung nach gleicher Art und Güte, was ebenfalls dem gleitenden Neuwert entspricht
Hier handelt es sich um eine gebrauchte Wohnlandschaft. Also wäre der Wiederbeschaffungswert wiederum eine gebrauchte Landschaft. So etwas gibt es aber nicht so einfach zu kaufen. Also wird "alt für Neu" gerechnet und vom Neuwert ein Abschlag erhoben.
Das ist in einem Haftpflichtfall die gängige Vorgehensweise.
Schon mal was von "Bereicherungsverbot" gehört?
So etwas gibt es aber nicht so einfach zu kaufen
Schon mal was von Ebay gehört?
Ob der Geschädigte den Betrag der zb. bei Ebay für ein gebrauchtes Möbel in gleicher Art und gleichem Alter verlangt wird, dabei nun für eine Garnitur von Ebay verwendet oder als Anzahlung für eine neue ist ihm dabei selbst überlassen. Ich gehe auch davon aus, das unsere Versicherungen mathematische Formeln verwenden um die Entschädigungshöhe zu ermitteln.
Überigens, hier nochmal ein Wikki in Bezug auf Zeitwert bei Lebensversicherungen. War mir auch neu:
https://de.wikipedia.org/wiki/Zeitwert#Zeitwert_im_Versicherungswesen
.... was sagt denn dein Berater/Makler dazu und warum hat sich deine Hausratversicherung nicht gekümmert.
Die ordnet doch für dich und alles kostenfrei, wenn die Ursache Leitungswasser war, wovon ich ausgehe.
Die Hausratversicherung hat damit nichts zu tun. Es ist ja kein direkter Lw-Schaden.
Lieber schleudermaxe, die Hausratversicherung ist in diesem Fall mal nicht involviert, da keine der versicherten Gefahren auf das Möbel eingewirkt hat.
Ausser Rechtsschutz kommt diesmal für den Fragesteller keine Versicherung in Betracht die helfen könnte
.... doch, und die hätten zuvor die Bude leergeräumt und alles so verstaut, wie es sich gehört!
Bei einem Feuer werden ja auch die Kosten für die Reinigung übernommen.
Zum einen war es kein Feuer, zum anderen keine Reinigung.
Der Schaden am Sofa hat nichts mit dem Wasserschaden zu tun. Er entstand bei der Renovierung einer Wohnung.
Feuer in Verständniss von "Brand" ist ja auch eine versicherte Gefahr.
Betreten ungeigneter Flächen, Verschmutzen oder Nässen mit anderen Medien als Leitungswasser ist dagegen keine der versicherten Gefahren einer Hausratversicherung
.... und auch kein LW?
Leitungswasser ist ein Medium das "bestimmungswiederig" sein dafür vorgesehenes Behältnis verlässt.
Wo bitte hast du einen Leitungswasserschaden wenn ein Sofa beim Renovieren beschädigt wird?
.... genau darum geht es. Die Hausrat nimmt das Zeugs während dieser Zeit in Obhut und alles wäre heilgeblieben. Nur das, nichts anderes, habe ich mit meiner Antwort gesagt! Schade, dass auch du keine diesbezüglichen Erlebnisse hattest.
Das Möbel befand sich während der Reparaturarbeiten in Obhut der Wohnungsbaugesellschaft und die hat es dir so zurück zu geben wie es vorher war. Der entstandene Schaden muß von dem reguliert werden der ihn verursacht oder die Verursachung ermöglicht hat. Zu erstatten ist entweder eine fachgerechte Reparatur in einem Fachbetrieb Deiner Wahl oder Schadensersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswert des beschädigten Möbelstück (nicht die ganze Garnitur sondern nur das beschädige Element) je nachdem was preisgünstiger ist zzgl Spesen für Reparatur oder Wiederbeschaffung.
Da es sich um einen Haftpflichtschaden handelt, gilt die Zeitwertentschädigung.
Mein lieber Hans,
Du liegst falsch:
Zeitwert ist eine offizielle Rechengröße die Lebensversicherungen betrifft, Sachversicherungen betreffend ist der Begriff Zeitwert ehr dem umgangssprachlichen Gebrauch zuzurechenen.
In offiziellen Sachwertermittlungen heist es deshalb zumeist "Wiederbeschaffungswert" was den Wert einer Sache objektiv beschreibt
Besonders in der Schadenregulierung macht es einen großen Unterschied ob nach Zeitwert gerechnet wird oder nach Wiederbeschaffungswert.
Für einen Geschädigten gilt grundsätzlich, er ist so zu entschädigen als sei das Schadensereignis niemals eingetreten. Bedeutet, auch wenn eine Sache auf Grund des Alters überhaupt keinen rechenbaren Zeitwert mehr hat, muss nach gleicher Art und Güte entschädigt werden wie die Sache vor dem Schadensereignis war. Eine Hose die 10 Jahre alt ist, aber noch keine Löcher hat, hat keinen Zeitwert mehr, aber immer noch einen Gebrauchswert der sich nur anhand des Wiederbeschaffungswert ermitteln lässt. Deshalb gilt auch von rechtlicher Seite her, Schadensersatz bis zur maximalen Höhe des Wiederbeschaffungswert.
Was hat das denn mit den Begriffen aus der Lebensversicherung zu tun? Hier handelt es sich eindeutig um einen Schaden, den die beauftragte Firma zu vertreten hat. Also Betriebshaftpflicht.
Und jeder der eine Forderung stellt, muss sie "alt gegen neu" anrechnen lassen.
Ich gebe zu, in Zusammenhang mit Lebensversicerhungen ist mir der Begriff Zeitwert bis dato auch noch nie begegnet, stammt aber aus einer Beschreibung des GDV
Und jeder der eine Forderung stellt, muss sie "alt gegen neu" anrechnen lassen.
Vollkommen richtig, das geschieht aber nicht nach Ermittlung des Zeitwert, sondern nach zu ermittelndem Wiederbeschaffungswert und solange eine Sache in Gebrauch ist, besteht eben auch noch ein Wiederbeschaffungswert und der ist nicht nur im Versicherungsrecht sondern auch im Schuldrecht der Wert den ein Schadensersatzpflichtiger einem Geschädigten zzgl. den Kosten und Aufwändungen zur Wiederbeschaffung schuldig ist.
Die Frage die sich mir hier stellt:
Wurde das Sofa nicht schon durch den Wasserschaden beschädigt?
Wenn ja, musst du den Schaden deiner Hausratversicherung melden.
Was soll die Hausrat machen, wenn das Sofa wie beschrieben durch ein Aufräumkommando beschädigt wurde?
Es geht in der Fragestellung eben NICHT um den Wasserschaden.
FALSCH ! ! !
Entschädigung bis maximal zum Wiederbeschaffungswert
(siehe meinen Kommentar unter meiner ursprünglichen Antwort)