Sofa wird erstattet?

8 Antworten

qugart hat Recht.

Falls du mit Geld zurück meinst, den Neuwert vom Sofa, das bekommst du natürlich nicht zurück. Wenn, dann den Zeitwert vom Sofa oder die Reparaturkosten.

Du bekommst ja auch nicht den Neuwert von einem Auto, wenn dir einer in deine 10 Jahre alten Gurke brettert und ein Totalschaden ist.

Das ist dann ein Haftpflichtschaden der durch die Betriebshaftpflicht der ausführenden Handwerker gedeckt ist. Allerdings gilt dabei die ZEITWERT-Entschädigung.

Das Sofa ist ja nicht durch den Leitungswasserschaden beschädigt worden. Dann wäre es Gegenstand eurer Hausratversicherung gewesen.

verreisterNutzer  09.03.2018, 13:37
ZEITWERT-Entschädigung.

FALSCH ! ! !

Entschädigung bis maximal zum Wiederbeschaffungswert

(siehe meinen Kommentar unter meiner ursprünglichen Antwort)

DerHans  09.03.2018, 13:39
@verreisterNutzer

Seit wann zahlt die Haftpflicht Wiederbeschaffungswert? Das ist ein ganz eindeutiger Haftpflichtschaden.

verreisterNutzer  09.03.2018, 14:00
@DerHans
Das ist ein ganz eindeutiger Haftpflichtschaden.

Das hat auch niemand bezweifelt

Seit wann zahlt die Haftpflicht Wiederbeschaffungswert?

Das willst du nicht wirklich wissen, oder? Seit wann genau ist mir leider nicht bekannt, aber es dürften schon einige Jahrzehnte sein, zumindest so lange ich denken kann und das sind schon weit mehr als 40 Jahre.

Ich werde das Gefühl nicht los, das Du "Wiederbschaffungswert" mit "Neuwert" oder "gleitendem Neuwert" verwechselst. Dabei ist Neuwertentschädigung ein Begriff aus der Kaskoversicherung und Entschädigung zum gleitenden Neuwert ein Begriff aus Hausrat- und Inhaltsversicherungen. Um das gleich vorweg zu nehmen, bei Gebäudeversicherungen spricht man in dem Zusammenhang von: Wiederherstellung nach gleicher Art und Güte, was ebenfalls dem gleitenden Neuwert entspricht

DerHans  09.03.2018, 14:08
@verreisterNutzer

Hier handelt es sich um eine gebrauchte Wohnlandschaft. Also wäre der Wiederbeschaffungswert wiederum eine gebrauchte Landschaft. So etwas gibt es aber nicht so einfach zu kaufen. Also wird "alt für Neu" gerechnet und vom Neuwert ein Abschlag erhoben.

Das ist in einem Haftpflichtfall die gängige Vorgehensweise.

Schon mal was von "Bereicherungsverbot" gehört?

verreisterNutzer  09.03.2018, 14:27
@DerHans
So etwas gibt es aber nicht so einfach zu kaufen

Schon mal was von Ebay gehört?

Ob der Geschädigte den Betrag der zb. bei Ebay für ein gebrauchtes Möbel in gleicher Art und gleichem Alter verlangt wird, dabei nun für eine Garnitur von Ebay verwendet oder als Anzahlung für eine neue ist ihm dabei selbst überlassen. Ich gehe auch davon aus, das unsere Versicherungen mathematische Formeln verwenden um die Entschädigungshöhe zu ermitteln.

Überigens, hier nochmal ein Wikki in Bezug auf Zeitwert bei Lebensversicherungen. War mir auch neu:

https://de.wikipedia.org/wiki/Zeitwert#Zeitwert_im_Versicherungswesen

.... was sagt denn dein Berater/Makler dazu und warum hat sich deine Hausratversicherung nicht gekümmert.

Die ordnet doch für dich und alles kostenfrei, wenn die Ursache Leitungswasser war, wovon ich ausgehe.

DerHans  09.03.2018, 12:14

Die Hausratversicherung hat damit nichts zu tun. Es ist ja kein direkter Lw-Schaden.

verreisterNutzer  09.03.2018, 08:39

Lieber schleudermaxe, die Hausratversicherung ist in diesem Fall mal nicht involviert, da keine der versicherten Gefahren auf das Möbel eingewirkt hat.

Ausser Rechtsschutz kommt diesmal für den Fragesteller keine Versicherung in Betracht die helfen könnte

schleudermaxe  09.03.2018, 10:51
@verreisterNutzer

.... doch, und die hätten zuvor die Bude leergeräumt und alles so verstaut, wie es sich gehört!

Bei einem Feuer werden ja auch die Kosten für die Reinigung übernommen.

qugart  09.03.2018, 10:54
@schleudermaxe

Zum einen war es kein Feuer, zum anderen keine Reinigung.

Der Schaden am Sofa hat nichts mit dem Wasserschaden zu tun. Er entstand bei der Renovierung einer Wohnung.

verreisterNutzer  09.03.2018, 10:58
@schleudermaxe

Feuer in Verständniss von "Brand" ist ja auch eine versicherte Gefahr.

Betreten ungeigneter Flächen, Verschmutzen oder Nässen mit anderen Medien als Leitungswasser ist dagegen keine der versicherten Gefahren einer Hausratversicherung

schleudermaxe  09.03.2018, 11:31
@qugart

.... und auch kein LW?

verreisterNutzer  09.03.2018, 13:43
@schleudermaxe

Leitungswasser ist ein Medium das "bestimmungswiederig" sein dafür vorgesehenes Behältnis verlässt.

qugart  09.03.2018, 14:05
@schleudermaxe

Wo bitte hast du einen Leitungswasserschaden wenn ein Sofa beim Renovieren beschädigt wird?

schleudermaxe  09.03.2018, 17:02
@qugart

.... genau darum geht es. Die Hausrat nimmt das Zeugs während dieser Zeit in Obhut und alles wäre heilgeblieben. Nur das, nichts anderes, habe ich mit meiner Antwort gesagt! Schade, dass auch du keine diesbezüglichen Erlebnisse hattest.

Das Möbel befand sich während der Reparaturarbeiten in Obhut der Wohnungsbaugesellschaft und die hat es dir so zurück zu geben wie es vorher war. Der entstandene Schaden muß von dem reguliert werden der ihn verursacht oder die Verursachung ermöglicht hat. Zu erstatten ist entweder eine fachgerechte Reparatur in einem Fachbetrieb Deiner Wahl oder Schadensersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswert des beschädigten Möbelstück (nicht die ganze Garnitur sondern nur das beschädige Element) je nachdem was preisgünstiger ist zzgl Spesen für Reparatur oder Wiederbeschaffung.

DerHans  09.03.2018, 12:13

Da es sich um einen Haftpflichtschaden handelt, gilt die Zeitwertentschädigung.

verreisterNutzer  09.03.2018, 13:34
@DerHans

Mein lieber Hans,

Du liegst falsch:

Zeitwert ist eine offizielle Rechengröße die Lebensversicherungen betrifft, Sachversicherungen betreffend ist der Begriff Zeitwert ehr dem umgangssprachlichen Gebrauch zuzurechenen.

In offiziellen Sachwertermittlungen heist es deshalb zumeist "Wiederbeschaffungswert" was den Wert einer Sache objektiv beschreibt

Besonders in der Schadenregulierung macht es einen großen Unterschied ob nach Zeitwert gerechnet wird oder nach Wiederbeschaffungswert.

Für einen Geschädigten gilt grundsätzlich, er ist so zu entschädigen als sei das Schadensereignis niemals eingetreten. Bedeutet, auch wenn eine Sache auf Grund des Alters überhaupt keinen rechenbaren Zeitwert mehr hat, muss nach gleicher Art und Güte entschädigt werden wie die Sache vor dem Schadensereignis war. Eine Hose die 10 Jahre alt ist, aber noch keine Löcher hat, hat keinen Zeitwert mehr, aber immer noch einen Gebrauchswert der sich nur anhand des Wiederbeschaffungswert ermitteln lässt. Deshalb gilt auch von rechtlicher Seite her, Schadensersatz bis zur maximalen Höhe des Wiederbeschaffungswert.

DerHans  09.03.2018, 13:43
@verreisterNutzer

Was hat das denn mit den Begriffen aus der Lebensversicherung zu tun? Hier handelt es sich eindeutig um einen Schaden, den die beauftragte Firma zu vertreten hat. Also Betriebshaftpflicht.

Und jeder der eine Forderung stellt, muss sie "alt gegen neu" anrechnen lassen.

verreisterNutzer  09.03.2018, 13:50
@DerHans

Ich gebe zu, in Zusammenhang mit Lebensversicerhungen ist mir der Begriff Zeitwert bis dato auch noch nie begegnet, stammt aber aus einer Beschreibung des GDV

Und jeder der eine Forderung stellt, muss sie "alt gegen neu" anrechnen lassen.

Vollkommen richtig, das geschieht aber nicht nach Ermittlung des Zeitwert, sondern nach zu ermittelndem Wiederbeschaffungswert und solange eine Sache in Gebrauch ist, besteht eben auch noch ein Wiederbeschaffungswert und der ist nicht nur im Versicherungsrecht sondern auch im Schuldrecht der Wert den ein Schadensersatzpflichtiger einem Geschädigten zzgl. den Kosten und Aufwändungen zur Wiederbeschaffung schuldig ist.

Die Frage die sich mir hier stellt:

Wurde das Sofa nicht schon durch den Wasserschaden beschädigt?

Wenn ja, musst du den Schaden deiner Hausratversicherung melden.

qugart  09.03.2018, 09:07

Was soll die Hausrat machen, wenn das Sofa wie beschrieben durch ein Aufräumkommando beschädigt wurde?

Es geht in der Fragestellung eben NICHT um den Wasserschaden.