Sofa wird erstattet?

8 Antworten

qugart hat Recht.

Falls du mit Geld zurück meinst, den Neuwert vom Sofa, das bekommst du natürlich nicht zurück. Wenn, dann den Zeitwert vom Sofa oder die Reparaturkosten.

Du bekommst ja auch nicht den Neuwert von einem Auto, wenn dir einer in deine 10 Jahre alten Gurke brettert und ein Totalschaden ist.

Das ist dann ein Haftpflichtschaden der durch die Betriebshaftpflicht der ausführenden Handwerker gedeckt ist. Allerdings gilt dabei die ZEITWERT-Entschädigung.

Das Sofa ist ja nicht durch den Leitungswasserschaden beschädigt worden. Dann wäre es Gegenstand eurer Hausratversicherung gewesen.

.... was sagt denn dein Berater/Makler dazu und warum hat sich deine Hausratversicherung nicht gekümmert.

Die ordnet doch für dich und alles kostenfrei, wenn die Ursache Leitungswasser war, wovon ich ausgehe.

Das Möbel befand sich während der Reparaturarbeiten in Obhut der Wohnungsbaugesellschaft und die hat es dir so zurück zu geben wie es vorher war. Der entstandene Schaden muß von dem reguliert werden der ihn verursacht oder die Verursachung ermöglicht hat. Zu erstatten ist entweder eine fachgerechte Reparatur in einem Fachbetrieb Deiner Wahl oder Schadensersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswert des beschädigten Möbelstück (nicht die ganze Garnitur sondern nur das beschädige Element) je nachdem was preisgünstiger ist zzgl Spesen für Reparatur oder Wiederbeschaffung.

Die Frage die sich mir hier stellt:

Wurde das Sofa nicht schon durch den Wasserschaden beschädigt?

Wenn ja, musst du den Schaden deiner Hausratversicherung melden.