Wasserschaden statt Urlaub?

8 Antworten

Wieso konntet ihr wegen Wasserschaden nicht fliegen!?

Nein, das erstattet niemand, wenn es nicht dagegen versichert wurde.

Sommerkind73 
Beitragsersteller
 07.01.2020, 15:51

Weil das Haus unter Wasser stand uns 2 Wochen täglich Handwerker im Haus waren.

Ich gebe zu beachten, dass Schäden "unverzüglich" anzuzeigen sind. Das heißt i.d.R. innerhalb von 3 Tagen nach Kenntniserlangung des Schadens. Andernfalls verliert man den Leistungsanspruch. Bei einer Woche sagen die meisten versicherer auch noch nix, aber bei Schaden im November und Schadenmeldung im Januar sieht das schon unschön aus und wenn eure Versicherung die Regulierung deshalb ablehnt, dürftet ihr schlechte Karten haben.

Ansonsten, je nach Ursache und Bedingungswerk eurer Versicherung, Hausratversicherung (wenn enthalten) oder Wohngebäudeversicherung/ Vermieterhaftpflicht des Vermieters.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Fragt bei eurer Hausratversicherung nach, die ist ja vermutlich ohnehin involviert.

Die Frage kann nicht beantwortet werden. Es hängt davon ab, wie der Schaden entstanden ist bzw. wer Verursacher ist. Wenn ihr eine Versicherung habt, müßt ihr die Versicherung fragen, ob sie eventuell für den Schaden haftet. Das hängt von den Versicherungsbedingungen ab.

Findet euch am besten damit ab, dass ihr vermutlich alles selbst bezahlen müßt.

Das hört sich ja nicht gut an. Meine HR leistet nur Abbruch/Rückfahrt aus dem Urlaub.

Und Dein Berater/Makler hat wirklich keinen Plan?

Viel Glück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung