Wasserschaden durch tropfenden Wasserhahn
Wer kommt bei folgendem Vorfall für die Schäden bzw. Feuerwehreinsatz auf:
Mein Syphon war verstopft, ich montierte dieses aus und verließ die Wohnung. Anscheinend dürfte mein Wasserhahn so stark getropft haben, sodass innerhalb weniger Stunden ein Wasserschaden in der Wohnung unter mir entstanden ist.
Die Feuerwehr musste (aufgrund meiner Abwesenheit) meine Wohnung öffnen und den Hauptwasserhahn abdrehen. Wer kommt für den Feuerwehreinsatz bzw. für die Schäden in der Wohnung unter mir auf?
5 Antworten
Es handelt sich um einen Leitungswasserschaden. Hinsichtlich der Gebäudeschäden wird die Gebäudeversicherung des Vermieters den Schaden regulieren. Sollte Inventar betroffen sein, reguliert diese Schäden die Hausratversicherung des jeweiligen Mieters. Da Du den Schaden offenbar fahrlässig herbeigeführt hast, können beide o. g. Versicherer Dich anschließend in Regress nehmen. An dieser Stelle kommt dann Deine Privathaftpflichtversicherung in's Spiel und wird die berechtigten Ansprüche der anderen Versicherer befriedigen.
Ich bin mir da nicht sicher, ob es über die Gebäudeversicherung geht.
Denn der Schaden war eben kein Schaden an einem Leitungsrohr. Der Schaden trat auf, weil der Mieter ein Leitungsrohr (den Siphon) entfernt hat.
Insgesamt dürfte es hier auch um grobe Fahrlässigkeit handeln. Was aber bei den Mietsachschäden und den Haftpflichtschäden an der unten liegenden Wohnung nicht viel ausmachen dürfte, so es sich um einen neueren Tarif handelt.
Über die Haftpflichtversicherung wird dann auch der Feuerwehreinsatz reguliert.
Gebäudeversicherung für Schäden am Gebäude und Hausratversicherung das Mobiliar oder beide, aber jeweils nur das, was diese in ihren Vertragsbedingungen abdecken... sofern du eine Hausratversicherung abgeschlossen hast und sofern der Vermieter eine Gebäudeversicherung abgeschlossen hat.
Hallo steffpew
Du, bzw. deine Versicherung
Gruß HobbyTfz
Kurz: du brauchst eine Privathaftpflichtversicherung, die auch grobe Fahrlässigkeit übernimmt.
Jede Privathaftpflicht übernimmt grobe Fahrlässigkeit.
Deine Hausratversicherung
Die Hausrat zahlt keine Schäden am Haus. Nur an den eigenen Möbeln und Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Die Hausrat also sicher nicht.