Muss ein Mieterkeller verschlosssen sein?
Ich hatte einen Mieterkeller in Berlin, in dem mein Fahrrad stand. 2010 räumte der Vermieter einfach meinen verschlossenen Keller und gab diesen einer anderen Mieterin, die neu einzog, mit der Begründung:
Der von Ihnen belegte Keller ist seit unserer Übernahme im Oktober 2010 unverschlossen. Nach mehrmaliger Objektbesichtigung durch die Hausverwaltung gemeinsam mit dem Hausmeisterservice und der wöchentlichen Kontrollgänge der Hausmeister, wurde eine ständig anwachsende Vermüllung des Kellers
festgestellt. (Entsorgungsabfälle aus Hausmüll)
Wir waren aufgrund dieser akuten Situation gezwungen, diesen Keller
beräumen zu lassen.Mein Keller war weder vermüllt noch war er nicht abgeschlossen.
Meine Fragen: Muss ein Mieter seinen Kellerraum überhaupt abschließen ? Darf der Vermieter einfach behaupten mein Keller sei vermüllt ohne mich vorher zu informieren ? Darf ein Vermieter den Keller überhaupt betreten ohne meine Zustimmung ?
3 Antworten
Nein, Du musst deinen Keller nicht verschließen. Lässt Du ihn aber offen, haftest Du für alles was da ggf. rein geschmissen wird.
Nutzen den also andere als Müllablage, so musst Du diesen Müll auf deine Kosten entsorgen. Du kannst zwar versuchen von den Verursachern das Geld wieder zu holen, aber das wird in der Regel nie klappen.
Davon ab: Wenn Du einen Keller gemietet hast, dürfen die den nicht einfach räumen und jemand anderen geben. Es müsste vorher der Mietvertrag ganz offiziell gekündigt werden. Dies gilt auch, wenn es nur einen mündlichen Mietvertrag gibt.
Aber: Vorher hätte er dich auffordern müssen, die Missstände abzustellen.
Bestand wirklich ein richtiges Mietverhältnis, also Du hast dafür auch niete gezahlt, so würde ich einen Rechtsanwalt einschalten!
Wenn im Mietvertrag 1 Kellerraum steht, so steht dir dieser auch zu. Verweigert der Vermieter dir diesen, berechtigt das zur Kürzung der Miete (das bitte aber nie ohne Rücksprache mit einem Rechtsanwalt oder dem Mieterschutz).
So oder so, die Räumung, ob verschlossen oder nicht, war nicht rechtens. Selbst wenn sie recht haben, dann hätten sie erst dich zur Behebung auffordern müssen.
Und selbst wenn es dann dazu kommt, den Kellerraum dürfen sie dir trotzdem nicht wegnehmen, denn Du hast darüber ja einen Mietvertrag.
Wie gesagt, in der ganzen Angelegenheit würde ich dir raten einen Fachanwalt für Mietrecht aufzusuchen, oder wenn Du dort Mitglied bist oder es werden willst, zum Mieterschutzbund/-verein.
Danke Scaver, mein Keller war verschlossen mit einem Vorhängeschloss. Der Vermieter behauptet, dass es nicht abgeschlossen war. Im Mietvertrag steht drin: 1 Kellerraum
Das gibt dem Vermieter aber nicht das Recht, den Keller azu räumen. Er hätte Sie auffordern müssen den Zustand zu ändern.
Zweitens darf er den Keller nicht einmer anderen Partei geben. ( unzulässige Doppelvermietung)
Drittens dürfen Sie die Miete nach Mängelanzeige, dass Ihnen der Keller einfach entzogen wurde, angmessen mindern.
Darf ein Vermieter den Keller überhaupt betreten ohne meine Zustimmung ?
Er ist Bestandteil des Mietvertrages, also darf er auch den Keller nicht betreten.
einen keller muss ich nicht verschliessen, für die anderen behauptungen scheint er zeugen zu haben...das ganze war im jahr 2010 warum also jetzt die doch sehr verspätete reaktion....
Ich minderte daraufhin die Miete. Nun meldete sich die neue Hausverwaltung und fragte warum denn Teile der Miete offen sind.
Danke Scaver, mein Keller war verschlossen mit einem Vorhängeschloss. Der Vermieter behauptet, dass es nicht abgeschlossen war. Im Mietvertrag steht drin: 1 Kellerraum