Wasserschaden, Gutachter?

5 Antworten

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Hatte der Versicherer denn überhaupt die Freigabe erteilt, mit den Arbeiten anzufangen? Wer hat denn diese bisherigen Arbeiten veranlasst?

talche 
Beitragsersteller
 15.06.2018, 11:52

Natürlich. Die bisherigen Arbeiten wurden nach Freigabe der Versicherung von unserer Hausverwaltung beauftragt.

DerHans  15.06.2018, 11:54
@talche

Dann kann es sich nur um die Begutachtung des Fortschritts der Arbeit handeln. Der Versicherer will auch prüfen, ob die Trockung fachgerecht durchgeführt wurde. Man will ja vermeiden, dass in einem halben Jahr alles wieder heraus gerissen werden muss.

Du bist offenbar Mieter und scheinst wenig Erfahrung mit Sachschäden zu haben. Das ist kein Problem.

Ab einer gewissen Größenordnung müssen die Schadensachbearbeiter sogar Gutachter herausschicken. Diesen ist Zutritt zu gewähren, denn das gehört zu den Obliegenheiten im Schadenfall und könnte auch so ähnlich im Mietvertrag stehen. Wenn bei Euch alle bisherigen Maßnahmen schadenbedingt waren, sind deine Sorgen völlig unbegründet.

Zudem wird üblicherweise eine Wertermittlung der Immobilie zum Zwecke der Unterversicherungs-Prüfung durchgeführt, was dich als Mieter aber gar nicht betrifft.

verreisterNutzer  15.06.2018, 11:18
Du bist offenbar Mieter und scheinst wenig Erfahrung mit Sachschäden zu haben. Das ist kein Problem.

keine Ahnung wie Du auf diese Mutmaßung kommst, aber egal... und ein Problem wäre das tatsächlich nicht

Ab einer gewissen Größenordnung müssen die Schadensachbearbeiter sogar Gutachter herausschicken.

Wo hast Du den den Unsinn her? Das kann eine Dienstanweiseung einer bestimmten Versicherung sein, aber keinesfalls eine allgemeingültige Vorschrift.
Ein Gutachter erstellt in aller Regel auch ein Gutachten und das kostet mindestens einige hundert, wenn nicht sogar viele tausende Euro. Dem gegenüber steht die Schadensminderungspflicht aller Beteiligten. Ergo, ein Gutachten wird nur in Auftrag gegeben wenn Anhaltspunkte bestehen die ein Gutachten sinnvoll erscheinen lassen.

Diesen ist Zutritt zu gewähren, denn das gehört zu den Obliegenheiten im Schadenfall

Nochmal.... "wo hast Du diesen Unsinn her????" Man muss niemanden in die Wohnung lassen. Bei Erfoderlichkeit eines Gutachtesn, darf immer noch der Geschädigte selbst den Gutachter bestimmen. Er kann, muss aber den Gutachter der Versicherung nicht akzeptieren

könnte auch so ähnlich im Mietvertrag stehen.

Entschuldige bitte, aber muss diese Frage zum dritten mal stellen...
"Wo bitteschön hast Du diesen Unsinn her????" Allenfalls wenn der Vermieter einen Gutachter oder sonst jemanden bestellt oder kommen lässt, muss der natürlich Zugang zum Schadensort bekommen, dazu ist der Vermieter berechtigt, so und nicht anders steht es im Mietvertrag und hat auch einen gesetzlichen Hintergrund. (grob gesagt ist jeder Eigentümer berechtigt, seine in fremden Besitz befindlichen Sachen von Zeit zu Zeit und nur nach vorheriger Ankündigung in augenschein zu nehmen)

Zudem wird üblicherweise eine Wertermittlung der Immobilie zum Zwecke der Unterversicherungs-Prüfung durchgeführt,

langsam reichts....
nochmal die Frage: "wo hast Du den Unsinn her????"
Es obliegt dem Versicherungsnehmer die Versicherungssumme zu bestimmen zu der er sein Risiko versichern WILL. Die Versicherung kann in eigenem Ermessen entscheiden, ob sie dafür den Passus Unterversicherungsverzicht gewährt. Meist geweährt sie ihn, wenn augenscheinlich die Versicherungssumme zum Versicherungswert passt. Die Prüfung und Anpassung der Versicherungssumme obliegt jedoch einzig und allein dem Versicherungsnehmer. Die ersicherung erleichtert es ihm nur, durch eine vertraglich eingebaute Dynamik. Werden aber eklatente Änderungen am Versicherungswert vorgenommen, bleibt es Obliegenheit des VN, diese auch in der Versicherungssumme berücksichtigen zu lassen. Kommt der VN dieser Obiegenheit nicht nach, riskiert er den zugesicherten Unterversicherungsverzicht.

ProVersi  15.06.2018, 11:23
@verreisterNutzer

@Rudi Warum verschwendest du deine Zeit damit, MIR MEINEN Job erklären zu wollen? Hilft das dem Fragesteller m/w? Calm down.

verreisterNutzer  15.06.2018, 11:27
@ProVersi

Wenn Du in der Versicherungsbranche arbeitest, dann kann ich nur sagen "armes Deutschland" Es sei Dir verziehen, wenn Du in einem anderen deutschsprachigem LAnd arbeitest, da habe ich mich auch nie mit den Gesetzen befasst. Falls Du noch ganz am Anfang Deiner Ausbildung in der deutschen Versicherungswirtschaft stehst, dann solltest Du dich vorerst noch mit solchen Antworten zurückhalten bis Du ganz genau weißt wovon Du redest

FordPrefect  15.06.2018, 17:32
@ProVersi
@Rudi Warum verschwendest du deine Zeit damit, MIR MEINEN Job erklären zu wollen?

*Hust*

Weil er dir leider deinen Job erklären muss. Im Gegensatz zu dir hat er nämlich völlig korrekt geantwortet. Deine Einlassungen sind zu 100% Unsinn.

DerHans  15.06.2018, 11:44

Sachversicherer haben eigene Schadensbesichtiger. Das sind bei größeren Versicherern ebenfalls Ingenieure. Einen (teuren) externen Gutachter ziehen die nur bei Großschäden hinzu.

talche 
Beitragsersteller
 15.06.2018, 12:00

das erscheint mir doch ein wenig logisch..

talche 
Beitragsersteller
 15.06.2018, 11:54

Ja genau.

Aber was kann ein Gutachter feststellen, wenn der Schaden seit 7 Wochen repariert und aktuell seit 2 Wochen trocken ist?

DerHans  15.06.2018, 11:56
@talche

Der Versicherer will auch prüfen, ob die Trockung fachgerecht durchgeführt wurde. Man will ja vermeiden, dass in einem halben Jahr alles wieder heraus gerissen werden muss.

Es klingt als ob eine Partnerfirma der Versicherung mit den Arbeiten beauftragt wurde. Bis zu einer gewissen Schadenshöhe verlassen sich die Versicherungen darauf, dass deren Arbeiten gerechtfertigt sind und prüfen nicht weiter. Ab einer gewissen Summe schicken die Versicherungen aber nochmal einen internen Schadensregulierer raus um zu prüfen, dass die Firmen auch wirklich nicht zu viel abrechnen.

Wenn bisher der Vorgang immer mit der Versicherung abgesprochen war und es die Freigabe durch die Versicherung gab, müsst ihr euch eigentlich keine Gedanken machen, dass ihr auf irgendwelchen Kosten sitzen bleibt.

Wenn natürlich bisher alles ohne engen Kontakt zur Versicherung abgelaufen ist, könnte es doof werden...

talche 
Beitragsersteller
 15.06.2018, 11:47

Das ist schon alles mit der Versicherung abgesprochen gewesen. Mir geht es auch nicht darum, ob wir auf irgendwelchen Kosten sitzen bleiben, sondern eher warum der jetzt plötzlich raus kommt. Aber danke.

NamenSindSchwer  15.06.2018, 11:53
@talche

Weil der halt auf Nummer sicher gehen will, dass die Firmen auch wirklich nur das machen (und abrechnen) was gemacht werden muss.

Was will der Gutachter jetzt noch feststellen?

Der muss prüfen ob ein versicherter Schaden vorlag und was der Versicherer zahlen muss.

Auf Grund des Hinweises "Wasserschaden" kann man nicht erkennen, ob hier überhaupt eine Schadenserstattung erfolgt.

talche 
Beitragsersteller
 15.06.2018, 13:29

Die Aufnahme des Schadens wurde doch vor ca. 8 Wochen gemacht. Und jetzt mach mir keine Angst. Der kann doch jetzt nicht mehr um den Ecken kommen und sagen: Das war ja gar kein Wasserschaden den wir bezahlen sollen. Es war ja alles mit denen abgeklärt.

Apolon  15.06.2018, 13:38
@talche

Wer hat denn den Schaden aufgenommen?

Es war eine Firma da die den Schaden aufgenommen

Was darf man darunter verstehen?

Wer hat die Firma beauftragt? DU?

talche 
Beitragsersteller
 15.06.2018, 13:51
@Apolon

Ich hab den Schaden meiner Hausverwaltung gemeldet, die haben eine Firma beauftragt, die den Schaden aufgenommen und der Versicherung gemeldet hat. Diese Firma hat dann später das OK von der Versicherung bekommen mit den Trocknungsarbeiten anzufangen.

Ist bis dahin denke ich alles richtig gelaufen. Oder?

Apolon  15.06.2018, 15:23
@talche

Also werden nur die Trocknungsarbeiter übernommen!

Und wer hat den Auftrag erteilt folgendes zu tun?

 Danach ging alles total schnell und die Dusche, die Toilette sowie der Boden wurde rausgerissen

Und dies ohne dass ein Sachverständiger der Versicherung da war.

Da wird es mit Sicherheit Probleme geben.

Ich frage mich nur, was das ganze überhaupt mit dir zu tun hat, denn aus deinem Text muss ich davon ausgehen, dass du die Wohnung gemietet hast, also nicht der Hauseigentümer bist.

Die Versicherung hat anfangs keinen Gutachter geschickt? Ruf die Versicherung an und frage warum die erst jetzt einen schicken wollen

talche 
Beitragsersteller
 15.06.2018, 09:42

Das Angebot zur Instandsetzung des Bades scheint zu teuer zu sein, deswegen wollen die jetzt einen Gutachter schicken.

Idris164  15.06.2018, 09:43
@talche

Dann lass den Gutachter kommen, der kann das auch jetzt noch einschätzen

talche 
Beitragsersteller
 15.06.2018, 11:51
@Idris164

Natürlich lasse ich den noch kommen. Ich hab mich nur gefragt, was der feststellen will. Es ist kein Boden mehr im Bad und das Bad ist auch trocken. Meine "Angst" ist halt, dass sich das ganze jetzt noch mehr in die Länge zieht. Ich musste ja leider aus der Wohnung dort raus...

DerHans  16.06.2018, 14:59
@talche

Wenn du der MIETER dieser Wohnung bist, hast du mit der Schadensabwicklung doch überhaupt nichts zu tun.

Für dich geht es hier doch nur um deinen Anspruch wie hoch du einen Schadensersatz für die Unbewohnbarkeit der Wohnung stellen kannst.