Handwerker haben Holz-Boden versaut - wer zahlt den Schaden? Versicherung?
Die Handwerker - Firma hat schon die Versicherung informiert. Die haben aber gesagt, dass evtl. nur eine Teil von der Versicherung übernommen wird. Kann das wirklich sein??? Wir müssen den Boden abschleifen lassen, haben den ganzen Dreck und Ärger und müssen dann auch noch selbst einen Teil bezahlen???
Wer kennt sich damit aus?
6 Antworten
Wenn die Handwerker bei ihrer Tätigkeit deinen Boden beschädigt haben, dann muss der Firmeninhaber uach dafür aufkommen. Wenn der Firmeninhaber clever war/ist, dann hat er eine Betriebshaftpflicht abgeschlossen. Und ganz wichtig: Er hat diese auch bezahlt! Und wenn Du clever bist, hast Du eine Privat-Rechtschutzversicherung, gibt den ganzen Vorgang in die Hände deines Anwalts und wartest auf den Geldeingang auf Dein Konto. :-) Einzige was noch schief gehen kann: Insolvenz des Handwerk-Betriebs.
Dazu gibts eine Gewerbehaftpflicht der Firma.
Wenn nachweislich die Handwerker den Schaden verursacht haben muss der Betriebsinhaber dafür gerade stehen. Was de von seiner Betriebshaftpflicht bezahlt bekommt oder nicht, sollte nicht Euer Problem sein. Im Ernstfall hilft da ein Anwalt etwas nach. Das ist kein Fall für einen Mieterschutzverein.
Haha, nice joke, mehr als das was die Haftpflicht übernimmt wird auch kaum mit einem Rechtsanwalt rein zuholen sein.
Nimm einen Anwalt. Den zahlt die andere Versicherung auch.
Allerdings frage bei der Versicherung nach, ob ein Anwalt wirklich notwendig sei oder ob der Schaden so behoben wird.
Ich kenne mich damit aus.
Wenn der Handwerker den Boden "vermurkst" hat, so ist er auch verpflichtet, den Schaden wieder zu beheben. Laß dich da nur nicht abwimmeln. Wenn der Boden neu gewesen ist, geht die Reparatur völlig zu Lasten des Handwerkers, der den Schaden verursacht hat.
Hat er allerdings einen Boden beschädigt, der schon eine gewisse "Vorschädigung" hatte, wie Kratzer und Riefen, kann ein kleiner Teil der Kosten abgezogen werden.
Da würde ich "dem Teufel auf den Thron" gehen, ich habe lange in einer Baufirma gearbeitet und weiß, daß ein Handwerker das Folgegewerk so setzen muß, daß dem vorherigen Gewerk (hier der Boden) nichts, aber auch gar nichts passiert.
ganz genau - kann man im §823 BGB nachlesen
Dem ist nichts hinzuzufügen DH