Wasseruhr undicht. Wer bezahlt den Schaden?
Die gemeindeeigene Wasseruhr in unserem Keller war defekt, Wasser ist direkt aus dem Zähler ausgetreten. Der Boden musste komplett rausgerissen werden. die Versicherung der Gemeinde übernimmt keine Kosten. Wir haben eine Gebäudeversicherung, allerdings mit einem ziemlich hohen Eigenbehalt. Bleiben wir auf dem sitzen?
4 Antworten
Schaut mal ob ihr damt etwas anfangen könnt...
>>>>>>Ein Wasserversorgungsunternehmen ist zur ordnungsgemäßen Unterhaltung einer Frischwasserzuleitung beim Abnehmer bis zur Wasseruhr verpflichtet.
Kommt es dieser Verpflichtung nicht nach und wird hierdurch im Bereich vor der Wasseruhr ein Schaden verursacht, ist der Versorger auch dann verantwortlich, wenn sich die Schadstelle innerhalb des Anwesens des Geschädigten befindet.
Darauf hat der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz mit Urteil 17.04.2014 – 1 U 1281/12 – hingewiesen.<<<<<<
Ja, natürlich! Sofern die Ablehnung der Gemeinde rechtlich bestand hat (wessen ich mir nach Recherche überhaupt nicht sicher bin!)
Was kann die Gemeinde für Euren Selbstbehalt ??
Beim Nachbarhaus ist er geringer und ein Haus weiter besteht nichteinmal eine Gebäudepolice...
Hallo,
lasst euch nicht von denen ver********
Bis nach der Wasseruhr gehört alles den Stadtwerken und die müssen auch für jeden Schaden da aufkommen.Die Anschlußgrenze zwischen den Stadtwerken und der eigenen Wasseranlage ist der Ausgang der Wasseruhr zum zweiten Absperrventil.
Da ist nämlich grundsätzlich Bestandteil der sogenannten "Anschlußbedingungen" bei allen deutschen Wasserwerken.
Ich glaube kaum,d as die Gebäudeversicherung das bezahlt.
Schließlich ist die Wasserleitung bis zum Punkt Eigentum der Wasserwerke und diese sind als Eigentümer dafür haftbar.
Und dein Kinderglaube an Versicherungen ist rührend :-)
Natürlich zahlt sie den Schaden, schließlich ist das bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser. Klassischer Schaden für die Gebäudeversicherung, natürlich nur wenn die Gefahr Leitungswasser versichert ist.
das glaube ich kaum,denn
1.zahlen Versicherungen äußerst ungern
und
2.siehe weiter oben, die Leitung gehört ja nicht zum Haus.
Siehe auch OLG Koblenz (Urteil vom 17. April 2014, Az.: 1 U 1281/12).
das glaube ich kaum
Was du glaubst ist irrelevant...
1.zahlen Versicherungen äußerst ungern
Nichts als Vorurteile.
2.siehe weiter oben, die Leitung gehört ja nicht zum Haus.
Das spielt überhaupt keine Rolle wohin die Leitung gehört. Der daraus entstehende Nässeschaden ist selbstverständlich versichert. Die Reparatur der schadhaften Leitung (bzw. hier Uhr) nicht, wenn es kein Bruchschaden sondern Materialfehler ist.
Das sieht das OLG aber nun einmal anders und das ist Recht.
Ach, das OLG besagt also, dass die Gebäudeversicherung hier nicht leisten muss? Das Urteil musst du mir mal raussuchen. Tipp: Das von dir bereits erwähnte ist es nicht.
Wir haben eine Gebäudeversicherung, allerdings mit einem ziemlich hohen Eigenbehalt
Öhm...selbst Schuld?
Die Prämie die ihr dadurch gespart habt, habt ihr doch sicherlich beiseite gelegt, für eben so einen Fall, oder nicht?
Die regulieren dann aber auch nur zum Zeitwert, sodass davon auszugehen ist, dass der FS trotzdem auf einen Teil der Kosten sitzen bleibt. Und das evtl. nur nach Einschalten eines Anwalts oder sogar Klage.
Seine Gebäudeversicherung hingegen reguliert zum Neuwert und alles ist gut. Die kann dann auch Regress vom vermeintlichen Verursacher verlangen und sich mit denen rumschlagen. Für genau solche Fällt hat man doch eine Gebäudeversicherung.