Wasserschaden durch Wasserzähler

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Zu aller erst, rufe sofort Deine Hausratversicherung an. Die haben in der Regel eine Notrufnummer, die Tag und Nacht erreichbar ist. Auch an den Feiertagen. Die sagen Dir dann, ob Hotelkosten übernommen werden, damit Ihr erstmal in einem Hotel/Pension unter kommen könnt. Die geben Dir dann auch wichtige Tipps, wie es nun weiter geht, und wie Du Dich verhalten sollst. Dafür zahlst Du schließlich Beiträge.

Mit Anwalt würde ich erstmal warten. Der kostet nur zusätzlich Geld. Da bist Du bei Deiner Versicherung besser aufgehoben. Die helfen Dir weiter und setzen sich ggf. auch mit dem Vermieter und der Wohngebäudeversicherung in Verbindung, und können Handwerker beauftragen.

Es muß hier ja schnell etwas geschehen, denn lange Wartezeiten verschlimmern den Schaden nur unnötig. Und daran kann die Versicherung kein Interesse haben.

Was sagt dein Hausverwaltung? Gibt es keine? Hat der Vermieter die Gebäudeversicherung abgeschlossen?

Wenn es eine gibt: dein VM soll dort anrufen. Die schicken eine der großen Sanierungsfirmen - die haben Notdienste (wie z.Bsp. PolygonVatro.) Da kommt jemand von der Firma und du bekommst Trockner in ausreichender Anzahl. Ein Kondenstrockner für eine 3-Zimmer-Wohnung ist ein Witz und nutzt nichts! Die großen Firmen haben Rahmenverträge und dürfen sofort Erstmaßnahmen durchführen! Das heißt, die aufgestellten Trockner inkl. Strom werden bezahlt. Die Geräte haben alle einen Zähler und du musst keine Stromkosten kontrollieren.

die Fenster dauerhaft offen zu halten ist gänzlich falsch. Schließe die Fenster, Lüfte aber trotzdem 2-3 Mal am Tag und leer die Trockner! Die Hotelkosten, die Möbel und evtl. Reinigungsarbeiten werden von der der Hausratversicherung übernommen. Miete musst du nicht mehr zahlen, da die Wohnung unbewohnbar ist. Teile deinem Vermieter dies schriftlich mit und gebe das Geld nicht aus! Die Versicherung zahlt aber nicht deine Hotelkosten, wenn du zusätzlich keine Miete zahlst, sonst wäre es Bereicherung. Schreibe auch das an deinen VM. Sonst kann er dich ganz schnell kündigen!

Wasserschäden nach dem Austausch der Wasseruhren sind sehr häufig und bei den Versicherungen gängig! Wir haben große Sanitärfirmen, denen das ab und an mal passiert und die dann direkt eine Sanierungsfirma benachrichtigen. Und es parallel der VS melden.

Wenn dein Vermieter mitzieht, dann muss niemand auf einen Gutachter bis Ende Januar warten! Halte den Zustand mit Fotos fest: Möbel, Boden-, Wand- und Deckenbeläge. Das muss auch in den anderen Wohnungen gemacht werden! Der Abfall wird auch bezahlt.

Der GA stellt nur fest, wie hoch der Schaden nachher ist und ob deine Oberflächen wirklich so aussehen wie es später wieder hergestellt werden soll. Und er ist auch dein Ansprechpartner bzw. der deines VM, wenn die Sanierung schleppend verläuft!

Dies ist ganz klar ein Versicherungsschaden der Gebäudeversicherung des Vermieters. Die zahlst Du übrigens jedes Jahr mit den Nebenkosten mit. Inwieweit diese dann die Firma in Regreß nimmt, ist nicht Dein Problem. In dieser Gebäudeversicherung ist ( wie in einer Hausratversicherung auch ) zumeist ebenfalls die Übernahme der Hotelkosten ( bis zu einer Tageshöchstgrenze - meist 100 € ) bei Unbewohnbarkeit mit enthalten. Also entweder über Vermieter bzw. Verwaltung abklären lassen, oder selbst diese Versicherung anrufen ( Ansprechpartner steht inder Police, die der Vermieter hat. Nur wenn das alles nicht klappt, über die eigene Hausratversicherung in Vorleistung gehen.

Dieser Schaden wurde durch den Installateur verursacht und somit muss dieser auch dafür gerade stehen. Ob dies jedoch seine Betriebshaftpflicht zahlt bleibt abzuwarten.

Auf jeden Fall schnellstens einen Anwalt kontaktieren.

Außerdem wenn eine Hausratversicherung vorhanden ist, den Schaden dort melden, denn diese zahlt meist den Neuwert des Hausrates (entsprechend der Versicherungsbedingungen).

Gruß Kematef

hast du eine hausratversicherung wenn ja gehe in ein hotel ueber die tage und melde den schaden der versicherung