Wasserverbrauch vom Nachbarn über meinen Zähler?
Ich wohne in einem 3-Familienhaus: unten der Vermieter, in der Mitte ich, im DG gibt es eine Wohnung für den Sohn, die er nutzt, wenn er seine Eltern besucht (4-6 Mal jährlich, nur zum Schlafen). Bei meinem Einzug vor 3 Jahren wurde in meiner Wohnung ein Kalt- und Warmwasserzählet (für den Verbrauch in Küche und Bad) installiert. Nun habe ich durch Zufall festgestellt, dass sich mein Wasserzähler dreht, wenn in der DG-Wohnung Wasser verbraucht wird (letzter Besuch des Sohnes). Das ist nicht viel. Allerdings: In 2014 und 2016 hatte ich einen fast identischen Verbrauch, in 2015 den doppelten Verbrauch wie in 2014. Meine Vermieter hatten in 2015 Handwerksarbeiten in der DG Wohnung. Ich vermute, dass der damalige Wasserverbrauch über meinen Zähler lief. Kann so etwas sein? Und wenn ja: ist es ausreichend, wenn auch in der DG Wohnung ein Wasserzähler eingebaut wird? Dreht sich dann bei dortiger Wasserentnahme mein Wasserzähler wieder mit? Danke für Hinweise.
2 Antworten
Lt. Fragestellung: Im Haus 3 jeweils getrennte Wohnungen/Wohneinheiten.
- Jede dieser Wohneinheiten muss also einen getrennten Wasserzähler betreiben, um den Individualverbrauch zu ermitteln und entspr. zu zahlen.
- Lt. Fragestellung dreht sich der Wasserzähler des Fragestellers AUCH DANN, wenn er selbst definitiv KEIN Wasser verbraucht (Toilettenspülung etc.) dieser Verbrauch jedoch im DG vonstatten geht.
Ferndiagnosen sind immer problematisch...DENNOCH:
wäre eine Überprüfung angesagt, wohin überall die Wasserleitungen nach dem Wasserzähler des Fragestellers führen.
Richtig sie führen nur in die Wohnung des Fragestellers (Toilette, Küchenspüle, Dusche etc)
Falsch würden auch Rohre vom Wasserzählers des Fragestellers in Richtung DG-Wohnung führen.
Was lt. Fragestellung jedoch plausibel erscheint und das Mitdrehen des Fragesteller-Wasserzählers auch bei dessen Wasser-Nichtverbrauch eindeutig erklären würde.
Genau diese Rohrführung ist klärungsbedürftig.
Somit würde der Fragesteller ungerechtfertigt auch den Wasserverbrauch der DG-Wohnung mitzahlen.
- Der Vermieter muss hier definitiv angesprochen werden.
- Im Fall des unkooperativen Vermieter-Verhaltens können vom Zähler des Fragestellers
wegführende bzw weiterführende Rohre in Richtung DG auch von Installateuren bzw. anderen entspr. Fachkundigen ermittelt werden.
Extra-Wasserzähler fürs DG
Wäre machbar, nur würde sich der Wasserzähler des Fragestellers beim Wasserverbrauch im DG trotzdem mitdrehen, weil dieser unverändert im Verbrauchskreislauf hängt.
Wenn der Vermieter kooperativ ist, kann er mittels des zusätzlichen DG-Wasserzählers den DG-Verbrauch entspr. zur Entlastung des Fragestellers ermitteln und herausrechnen. Wozu er sowieso verpflichtet wäre.
Sollte sich der Vermieter nicht kooperativ zeigen:
Bliebe installateurmässig nur die Abtrennung der DG-Wasserohre vom Zähler des Fragestellers und eine Extra-Neuverlegung ins DG incl. eines Extra-Wasserzählers. Die Kosten dafür trägt ausschl. der Vermieter.
Pers. Bemerkung:
- Es wäre gelinde gesagt mehr als erstaunlich, wüsste der Vermieter nicht genau, wo welche Wasserohre incl. sämtlich vorhandener Wasserzähler langlaufen.
- Der Fragesteller sollte SÄMTLICHE Wasserabrechnungen aufbewahren, um im Fall der ungerechtfertigten "Wasserkosten-Mitfinanzierung" der DG-Wohnung entspr. Rückerstattungen vom Vermieter nachträglich einfordern zu können.
Soweit diese hoffentlich weiterhelfende Ferndiagnose.
Danke für die Ausführungen. Ich will dem Vermieter mal zu Gute halten, dass sein Haus früher nur von Familienmitgliedern genutzt wurde. Somit gab es nur eine Wasseruhr im Keller. Durch meinen Einzug hat er dann eine Wasseruhr in meiner Wohnung eingebaut. Entweder hat er die DG-Wohnung vergessen - oder er hat sich evtl. gedacht, dass der dortige Wasserverbrauch nur gering ist. Womit er eigentlich Recht hat. Wäre in 2015 nicht die Reparatur in der DG-Wohnung gewesen (Küche) und damit der erhöhte Wasserverbrauch, hätte ich das wohl niemals mitbekommen. Allerdings hätte der Vermieter spätestens bei der Abrechnung von 2015 stutzig werden müssen. Ja, da werde ich wohl ein unangenehmes Gespräch haben.
Wenn dein Wasserzähler im Hauptstrang installiert ist, dann ist es logisch, dass sich auch dein Zähler dreht, wenn die Wohnung über dir Wasser zapft. Das könnte sein, wäre aber ein Installationsfehler.
Danke für die Mitteilung. Da das Haus vor meinem Einzug nur von Familienmitgliedern bewohnt wurde, gab es wohl nur eine Wasseruhr im Keller. Durch meinen Einzug wurde zwar in meiner Wohnung eine Wasseruhr installiert, wie es aussieht aber am Hauptstrang. Ich vermute, dass es nur einen Wasserstrang gibt. Tja, da muss ich jetzt mal ein Gespräch führen.
Es sind zwar einige Wochen vergangen, hier der aktuelle Stand: Die Ansprache an meinen Vermieter hat ergeben, dass er davon WUSSTE! Es gibt in der DG einen Wasserzähler, der aber nicht aktiviert war. Diesen hat er jetzt angeschlossen und hat mir beim Toilettenspülen in der DG gezeigt, dass sich der Wasserzähler auch dreht. Somit okay. Nun habe ich bei erneutem Besuchern in der DG festgestellt, dass sich mein Wasserzähler trotzdem dreht, wenn im DG Wasser verbraucht wird. FRAGEN: Ist das möglich und wenn ja, muss er dann ja den Verbrauch aus dem DG von meinem Verbrauch abziehen - oder?? Übrigens: das Nichranschliessen wurde damit begründet, dass mir ja der Stromverbrauch im Keller und Hausflur nicht berechnet wird. Ich bin Vollziehung berufstätig und wenn, dann am WE mal im Keller, um die Waschmaschine anzustellen. Ja, so ist das: Beim Ausfüllen des Mietvertrages wird großzügig auf die Berechnung von diesem oder jenem verzichtet. Wenn es dann aber an die Berechnung der Nebenkosten geht, ist vieles vergessen ....
Hier mal zu Verdeutlichung.
http://www.ingenieur.de/var/svv/storage/images/4/5/8/9/799854-1-ger-DE/7A5EBE0E65B74B9DB5B00C04F8199DD5_ef_ba8911_rehau_titelthema_b2.jpg
Ein Wasserzähler muss in Mehrfamilienhäusern in den Nebenstrang installiert werden, andernfalls läuft der Zähler, sobald Wasser in einer der Wohnungen, oberhalb des Zählers, gezapft wird.