Wohnhaus mit nur einem Wasserzähler
Ich habe in einem älteren Wohnhaus mit sechs Parteien eine Eigentumswohnung. Der Wasserverbrauch wird nach Wohnfläche abgerechnet, da es keine einzelnen Wasserzähler gibt. Ist es möglich bei der Abrechnung einen Faktor einzurechnen für die Personenzahl, die in einer Wohnung lebt? Ich bin älter und alleinstehend und verbrauche relativ wenig Wasser. In anderen kleineren Wohnungen leben mehrere Personen. Vielen dank.
4 Antworten
Also, die Kosten und Lasten für Wasser sind ja keine der Gemeinschaft, sie sind ein Durchlaufposten, so jedenfalls der BGH. Und deshalb kann eine WEG die Verteilung durch Beschluß ordnen. Stelle also einfach einen Antrag und berücksichtige auch die Folgen. Der Verwalter hat dann meist monatlich durch die Wohnungen zu toben und festzustellen, wer denn da so wohnt, so jedenfalls die Gerichte hier bei uns. Der Gesetzgeber schreibt in seinen Vorgaben übrigens die Verteilung nach Fläche im Mietrecht vor. Warum sollte also diese Vorgabe im WE nicht auch sinnvoll sein.
seit einigen Jahren ist es im WEG Recht möglich Kostenverteilerschlüssel in der Versammlung mit Mehrheitsbeschluss zu ändern, besonders bei umlagefähigen Kosten. Wasser gehört zweifelsohne dazu. Beschlussantrag stellen und die Verteilung nach Personen vorschlagen. Aber auch die Verpflichtung an alle Eigentümer einmal jährlich die korrekte Zahl dem Verwalter zu melden. Immer wieder mache ich die Erfahrung das dies nicht geschieht und mit nicht ganz richtigen Personen abgerechnet wird. Es kann nicht vom Verwalter verlangt werden die Personenzahlen selbst zu ermitteln! Besser wäre natürlich in Jede Wohnung Wasserzähler zu montieren, aber das ist manchmal nicht einfach möglich.
Habt ihr keinen Profi als Verwalter? Der sollte das eigentlich wissen.
Na, ganz so kühn sieht es die Literatur nicht. Gar nichts kann so einfach geändert werden und rückwirkend sowieso nicht und Wasser ist eben nicht gemeinschaftlich, so jedenfalls der BGH.
In unserem Haus wurde das auch so gemacht, weil die Anbringung von Wasserzählern für jede einzelne Wohnung zu teuer geworden wäre.
Das müsste die Eigentümerversammlung mit Mehrheitsbeschluss entscheiden - sprich mit der Hausverwaltung und setze es auf die Tagesordnung für die nächste Eigentümerversammlung.
Das könnt die Gemeinschaft in einer Eigentümerversammlung beschließen. Nur wer kontrolliert, wie viele Personen sich jeweils tatsächlich in einer Wohnung aufhalten? Die m² Wohnfläche indessen stehen fest! Eine große Wohnung hat ja nicht nur hohe Kostenanteile hinsichtlich des Wasserverbrauchs; da spieln ja auch noch Faktoren wie Abwasser, Nierderschlagsmenge, Müllgefäßbevorratung, Gebäudeversicherung etc. eine weit bedeutendere Rolle, als der Wasserverbracuh allein!?! Insoweit dürfte Ihr Ansinnen wenig Begeisterung beim Verwalter und Ihren übrigen Miteigentümern wecken. Haben Sie schonmal als Einzelperson über die Anschaffung einer etwas kleineren Wohnung nachgedacht, indem Sie Ihren "Palast" an eine mehrköpfige Familie verkaufen!?!