Wasserschaden (nicht meine Schuld) an im Keller gelagerten Wohnungstüren (Eigentum des Vermieters) der Mietwohnung. Welche Versicherung ist zuständig?
Ich habe zwei Türen und einen Küchenschrank (gehört zum Inventar der gemieteten Wohnung, nicht mein Eigentum) im Keller zwischengelagert, da ich diese in der Wohnung nicht brauche. Jetzt gab es vor dem Mietshaus einen Wasserrohrbruch, das Wasser ist in den Keller eingedrungen und kurz gesagt die Türen und der Schrank sind Schrott. Habe dies auch meinem Vermieter gleich gemeldet, doch jetzt ist die Frage wer übernimmt den Schaden:
- Wohngebäudeversicherung des Vermieters? (diese sagt nein und verweist auf Hausratversicherung. Hausverwaltung stellt sich stur)
- Hausratversicherung? (habe ich nicht und es ist ja auch nicht mein Eigentum das beschädigt wurde und auch nicht meine Schuld dass ein Schaden entstand)
- Meine Haftpflicht? (weil ich die Türen/Schrank nicht im Keller hätte lagern dürfen?)
Eigtl ist es die Schuld der Stadtwerke, lag auch nicht an höheren Umständen, Hochwasser o.ä., sondern war ein Bruch eines Leitungswasserrohrs, also müssten die/deren Versicherung doch letztendlich zahlen oder?
Interessant anzumerken ist noch, dass die Versicherungsgesellschaft der Gebäuderversicherung (Generali) auch der Vermieter ist. Schon klar warum die Gebäudesicherung den Schaden nicht begleichen will oder?
Wer sollte hier haften und wie sollte man am besten Vorgehen?
Danke für die Antworten