Wasserschaden durch geplatzen Schlauch unter Badewanne
Unter unserer Badewanne ist ein armierter Schlauch nach Durchrosten der Stahlummantelung geplatzt. Die Gebäudeversicherung will nur den Durchnässungsschaden, aber nicht die Schadenssuche und Reparatur (700 euro) übernehmen, weil sie das nur bei einem Rohrbruch, nicht aber bei einem geplatzten Schlauch machen würde. Sie beufen sich auf den Versicherungsvertrag nach WSGB 98. Ist das korrekt?
3 Antworten
Das stellst Du am besten fest, wenn Du Deine Versicherungsbedingungen durchliest.
Dass der verursachende Schaden, der ummantelte, geplatze Schlauch nicht ersetzt wird, sagt schon die Bezeichung "Leitungswasserschaden". Es sind nur die Schäden die durch "bestimmunsgwidrig ausgetretenes Leitungswasser" verursacht wurden, versichert, nicht die Schandeursache selber. Die Lecksuche müßte aber erstattet werden, wenn es nicht in den Bedingungen ausgeschlossen ist.
ich kenne die AGB zwar nicht so im Detail, aber m.E. werden die hier zu eng ausgelegt. Unter Schläuchen haben die Verfasser vermutlich Zuleitungen zur Waschmaschine, Geschirrspüler o.ä. verstanden und nicht die Flex-Rohre, die inzwischen nahezu auschließlich für den Anschluß an Armaturen verwendet werden. Leider auch in Bereichen, wo man nie wieder rankommt, wie hier unter der Badewanne. Das sollte man zukünftig von der Installation her besser lösen. Dem Versicherer gegenüber würde ich argumentieren, dass es sich nicht um einen Schlauch im Sinne der AGB sondern um ein flexibles Rohr gehandelt hat, das wiederum mitversichert wäre. Notfalls müßten Sie klagen, bin gespannt, wie das ausgeurteilt werden würde.
Wenn ein Waschmaschinenschlauch platzt, wird dieser ja auch nicht ersetzt. Somit liegt die Versicherung wohl richtig.