Wasserschaden Bad / Wanne senkt sich ab

4 Antworten

Da musst du dich mit der Versicherung in Verbindung sezten.

Hallo, da hat BrokenAngel leider Recht. Es ist kein Versicherungsschaden, so dass Du die kompletten Kosten alleine tragen darfst, es sei denn, Du kannst jemandem Anderen einen Fehler nachweisen.

In solchen Fällen gehen Versicherungen meistens nch nicht einmal in Vorleistung sondern sagen, mach die Leckageortung und wenn dann ein versicherter Schaden (Rohrbruch) nachgewiesen wird, dann kannst Du die bereits bezahlte Rechnung zur Erstattung einreichen.

Nachdem an Dir alles hängen bleiben wird kannst Du slebstverständlich all die Arbeiten in Eigenregie ausführen, die Du Dir selber zutraust. Die Trocknung und Leckageortung gehört aber eindeutig in Fachhände.

Hallo,

ja die Kosten für die Leckortung und die Erneuerung bzw. Ausbesserung der Fuge musst du selber übernehmen da es, wie die Versicherung bereits sagte, nicht um einen Rohrbruch handelt.

Die Nässefolgeschäden, also auch die Trocknung, werden von der Versicherung übernommen. Hierfür solltest du einfach ein Angebot einreichen. Die Malerarbeiten können auch selber gemacht werden, nur ob wirklich die kompletten 800 Euro abzgl. MwSt gezahlt werden ist fraglich. Es gilt das Bereicherungsverbot und du als Privatperson kannst keine Stundensätze wie Handwerker verlangen, die Abgaben wie Krankenversicherung usw. haben. Hierfür am besten mit der Versicherung in Kontakt treten die werden dir wohl eine Pauschalentschädigung anbieten wenn du die Arbeiten selber machen möchtest.

Die Originalrechnung bezieht sich auf die Malerrechnung, welche sie ja freigegeben haben.

glady 
Beitragsersteller
 13.01.2013, 00:01

Danke für die Infos. Könnte ich auch die Hausratversicherung einschalten?

BrokenAngell  13.01.2013, 21:04
@glady

Die Hausratversicherung ist dann zuständig wenn auch Inventar beschädigt wurde. Für Gebäudeschäden tritt diese nicht ein.

Nachtrag: Ich würde mir an deiner Stelle mal den Installateur herholen, der die Wanne eingebaut hat. Wenn du die Originalrechnung vom Einbau hast, dann kannst du den Installateur dafür verantwortlich machen. Ich habe ein ähnliches Problem mit meiner Dusche, aber ich hab mich im Vorhinein schon erkundigt, ob die Versicherung das zahlt. Leider tut sie es nicht.