Wasserschaden durch Brunnenpumpe
Hallo
ich habe in meinem Keller einen Wasserschaden, welcher durch ein Leck in der Ansaugleitung eines Hauswasserwerks entstanden ist.
Das Hauswasserwerk dient zur Versorgung unserer Klospühlungen und Saugt das Wasser aus einem außen liegenden Grundwasserbrunnen an.
Nun hatte der Ansaugschlauch (PVC Schlauch) ein kleines Loch und es ist Wasser in den Keller gelaufen.
Nun meine Frage ind das ein Versicherungsschaden, den die Gebäudeversicherung übernimmt ? Leitungswasser und Rohrbruch ist versichert.
Im Internet habe ich gelesen, das Leitungswasser definiert ist, als Wasser zur Ver und Entsorgung von Gebäuden.
Wird die Gebäudeversicherung zahlen ?
Vorab Danke für Eure Antworten
5 Antworten
Hallo,
welcher Schaden ist denn entstanden? Gibt es einen Schaden am Gebäude oder ist Mobiliar betroffen? Daraus ergibt sich dann, ob der Gebäude- oder der Hausratversicherer verantwortlich ist.
Leitungswasser wird so definiert:
*Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus
... aus a) Zu- und Ableitungsrohren der Wasserversorgung oder den damit verbundenen Schläuchen
Zuleitungsrohre sind Leitungen der Frischwasserzuführung sowohl von kaltem Wasser als auch von erwärmtem Wasser.
Ableitungsrohre sind Leitungen, durch die verbrauchtes Wasser (Schmutzwasser) abgeleitet oder zur Rückgewinnung weitergeleitet wird (auch durch Regenabflussrohre, soweit durch sie ausnahmsweise verbrauchtes Leitungswasser abgeleitet wird). Niederschlagswasser ist jedoch kein Leitungswasser, selbst dann nicht, wenn es durch innerhalb des Hauses verlegte Abwasserrohre abfließt.
...aus b) mit den Zu- und Ableitungsrohren der Wasserversorgung verbundenen Einrichtungen oder aus deren wasserführenden Teilen,
Zu dieser Kategorie gehören z. B. Küchenspülen, Warmwasseraufbereitungsgeräte (Boiler, Durchlauferhitzer), Waschbecken, Badewannen, Duschbecken, Wasserklosetts, Waschmaschinen und Spülmaschinen einschließlich Zu- und Ableitungsschläuchen sowie Schwimmbecken (soweit mit dem Rohrsystem verbunden), Wasserenthärtungseinrichtungen und schließlich Wasserhähne, Ventile und sonstige Armaturen solcher Einrichtungen.
...aus c) Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen,*
Somit ist es ein Leitungswasserschaden und wird ersetzt.
Viele Grüße
Hallo
Danke für die ausfühliche Erläuterung !
Der Schaden ist am Gebäude entstanden, das Wasser ist unter den Estrich gelaufen wieviel weis ich nicht, Schätze ca 200Liter.
Aus dem Estrich ist kein Bodenbelag !
Die Isolierung unter dem Estrich müsste getrocknet werden.
Sonst ist kein Schaden entstanden !
Also kein Schaden für die Hausratversicherung.
"Somit ist es ein Leitungswasserschaden und wird ersetzt." Ich hoffe die Versicherung sieht das auch so.
Danke !
Melde den Schaden und du wirst es erleben. Evtl. ist auch die Hausratversicherung zuständig.
Es kommt hier wirklich darauf, wer diese Anlage installiert hat. Wenn es ein Fachmann war, hat er dafür zu haften und nicht die Versicherung. Falls Ihr sie selber installiert habt, glaube ich kaum, daß die Versicherung dieses übernimmt, aber versuchen würde ich es auf jeden Fall.
Das weiss definitiv nur die Versicherungsgesellschaft alleine.
Ist dieses Hauswasserwerk professionell oder durch Laien installiert worden?
Da kann sich die Versicherung natürlich auch prima herausreden..
zumindest würde ich einen versuch machen
das Wasserwerk wurde von mir und einem Bekannten (Installateur) selbst installiert