Klo verstopft und Wasserschaden

7 Antworten

Also, die ganzen Rechnungen und der komplette Schaden am Gebäude wird doch von der VGV geordnet, die jeder Mieter mit seiner BK-Abrechnung aufgebrummt bekommt. Alles doch ganz einfach und deine persönlichen Versicherungen haben damit nichts am Hut. Dein Nachbar möge sich an seinen Vermieter wenden bzw. wenn er ein ET ist, an den Verwalter der Gemeinschaft.

Krank? Dann müsste die hälfte aller klemptner krank sein. Ordentlich waschen un gut ist, es sei denn du wohnst in Indien oder so. Schuldfrage muss gegebenfalls ein Gericht klären, wenn der Vermieter sich Krumm stellt.

Kannst Du herausfinden, ob eine der Firmen, die Ursache der Verstopfung gefunden und entfernt hat (Damenbinde, Putzlappen o. ä.). Hat die von Dir beauftragte Firma etwas zur Ursache ihrer Vermutung, dass der Vermieter schukd ist, gesagt. Bei uns waren vor Jahren bei einer Altbauwohnung mal die Rohre "zugewachsen". Durch die Wasserstopp-Tasten wurden die Rohre weniger geflutet, so dass sich Sedimente an den Rohrwänden festsetzten und hart wurden.

Wende Dich auf alle Fälle an Deine Haftpflichtversicherung (Ich hoffe Du hast eine). Die Versicherung wird ungerechtfertigte Ansprüche abwehren und berechtigte Ansprüche ersetzen.

Für die Reinigung Gummihandschuhe an und einen guten Reiniger nutzen. Sagrotan hat z. B. gute Hygiene-Reiniger in der Angebotspalette.

Torsten82 
Beitragsersteller
 03.10.2014, 11:50

Also bei der Entfernung hat die Firma des Vermieters die nichts rausgezogen, sondern die Ursache gelöst, sodass sie "abfließen" konnte. Und die konnten auch nicht sagen, was es ist.

Aber dennoch heißt es, dass es meine Schuld ist.

Habe eine Versicherung. Aber bevor ich mich an sie wende, wollte ich mich mal erkundigen. Habe auch noch keine Rechnung erhalten, weder von der Hausfirma, noch von den Mietern unter uns. Sollte ich trotzdem die Haftpflicht vorab informieren? Bzw. muss man das, wenn ich noch keine konkreten Bescheinigungen habe?

FordPrefect  07.10.2014, 18:24
@Torsten82
Aber dennoch heißt es, dass es meine Schuld ist.

Das ist schlicht eine Behauptung, die erstmal zu beweisen wäre. Darauf bin ich schon gespannt..

Habe eine Versicherung.

Fu kannst das vorsorglich (und um Deiner Meldepflicht nachzukommen) ja Deiner PHV melden, die gewähren Dir nämlich auch Rechtsschutz.

die Bewohner haben sich gleich an mich gewandt und wollen von meiner Versicherung eine Kostenerstattung der Reperatur.

Unfug. Wenn das ein Mieter oder sogar der VM behauptet, soll (muss!) er das beweisen. Und ohne Verschulden keine Inanspruchnahme.

Wer hat an der Verstopfung schuld?

Das dürfte im Nachhinein nicht festzustellen sein. Was die Schadensregulierung anbelangt, sollen sich die Mieter an den Vermieter oder die WEG wenden, denn die WGV des / der Vermieter, für die der Mieter regelmäßig über seine Nebenkosten bezahlt, reguliert auch Schäden durch ausgetretenes Abwasser, ausgenommen Inventar der Mieter (dafür haftet stets der Mieter selbst respektive seine HR). Zum Streitfall könnten allenfalls die Kosten für die durch Dich beauftragte Erstfirma werden.

Ich habe den Dreck selbst entfernt. Kann ich dadurch krank werden?

Wir leben doch nicht in Westafrika; die Ebolagefahr dürfte also vernachlässigbar sein. Gummihandschuhe anziehen, evtl. Mundschutz (wer´s braucht...), dann mit Hygienereiniger schrubben.

Gefahr in Verzug du hast richtig gehandelt