Vermuteter Wasserschaden...Hausverwalter beauftragt Firma.. jedoch Fehlalarm..wer muss zahlen
Ich bewohne als Eigentümer eine 2ZW- Wohnung und habe eine Veränderung der Deckentapete festgestellt. Daraufhin den Hausverwalter über diese Sache informiert.( Er wohnt 400 Km entfernt) Er hat sich von mir Bilder zusenden lassen um weiteren Maßnahmen zu ergreifen. Laut Baubeschreibung sind in dem Bereich der über mir liegenden leerstehenden Wohnung keine Leitungen vorhanden. Der Eigentümer mußte kommen und die Wohnung begutachten. Auch er konnte nichts feststellen. Der Hausverwalter vermuetet evtl ein Abdichtungsproblem des Balkon der über mir liegenden Wohnung und hat eine Leckageortung beauftragt. Diagnose: Fehlalarm nicht ist undicht. Austraggeber der Rechnung welche der Hausverwalter beauftragt hat ist lt. Rechnung der Eigentümer der über mir liegenden Wohnung. Bei der nächsten WEV soll geklärt werden wer zahlen soll.!!! Wer muss nun zahlen...ich als feststeller des evtuellen Wasserschadens..... der Auftraggeber lt. Rechnung..... oder die gesamten Eigentümer des Hauses......??????????
4 Antworten
Beobachte mal die Deckentapete im laufe der Wochen weiter, ob sich weitere Veränderungen einstellen. Weil so ganz ohne Grund kann das ja nicht passieren, dazu kannst du deinem Vermieter sagen, das du gerne eine heile und saubere Decke haben möchtest, und das ja nicht von alleine kommen kann! Vielleicht liegt es sogar an die Mieter die zwei Etagen über dir wohnen, das irgendwie die Abdichtungen nicht richtig sind.
... der, der bestellt bezahlt auch, und der ET möge die Rechnung deshalb zurücksenden mit Hinweis "Irrläufer".
Ohne Grund verfärbt sich keine Tapete ? Und Wasser hat oft lange Anfahrtswege
du schätze ich, weil dein sondereigentum ja an allem schuld war
der auftraggeber haftet dem handwerker natürlich als erstes, aber ich denke da geht es dir nicht drum......