Darf ich meinen Balkon streichen?
Mein Balkon ist überdacht und war grau! Toll! Habe ihn kurzer Hand gelb gestrichen, sieht im übrigen super aus.Die balkonwände gehören meiner Meinung nach nicht zur Außenfassade, also gehe ich in der annahme, dass dies rechtens war, oder doch nicht? Zumal ich die Hälfte meiner 6 m. Balkon auch in der miete mitzahlen. Sollte ich die Wände doch lieber in den alten farblichen Zustand bringen?
12 Antworten
Du nimmst etwas an und hältst diese Annahme gleich für richtig.
Nein, Du hast nicht Recht. Die Balkonwände gehören zur Fassade. Stell Dir vor, wie das aussieht, wenn jeder Mieter seinen Balkon in der Farbe seine Wahl streichen würde.
Wenn der Vermieter schlampig ist, passiert nichts; wenn nicht, hast Du den früheren Zustand wieder herzustellen.
Anstelle mit Wandfarbe kannst Du aber mit Grünpflanzen farbige Akzente setzen, mit denen Du die Fassade nicht verschandelst.
Hast du nur die Balkon-Innenwände oder auch noch die Fassade gestrichen?
Die Innenwände sieht keiner, da dürfte es keine Probleme geben. Aber es kann passieren, dass dich der Vermieter auffordert, wieder den ursprünglichen Zustand herzustellen
Wenn der Eigentümer gegen die Farbe ist, musst Du Dich fügen.Zum Beispiel könnte Deine Farbe nicht zur übrigen Fassade passen und er deshalb die Änderung fordern.
Es könnte sein, dass der Vermieter das fordert, dann musst du es tun. Aber solange niemand was sagt... Tatsächlich gehören die Balkonwände zur außenfassade.
wieso ,passt doch ,wenn es dir gefällt,er ist in der miete mit drin ,also kannst ihn auch nutzen wie du möchtest und gegen einen neuen anstrich hat bestimmt kein vermieter was
Soll das eine kompetente Antwort sein? Oder ist das nur für Anarchisten? MfG
der Vermieter vielleicht nicht, aber evtl. andere Eigentümer in der Wohnungseigentümergemeinschaft