Mieterhöhung bei Zuwachs der Personenzahl?

10 Antworten

Zunächst mal sollte dein Mieter beim Jobcenter nachfragen, wieviel Miete denn für die (neue) Personenzahl genehmigt wird. Nicht dass ihr irgend etwas macht, und dann wird das vom Amt abgelehnt.

Wegen der Erhöhung der Personenzahl darfst du die Miete nicht erhöhen, sondern du darfst nur Regulär erhöhen zur Anpassung auf die ortsübliche Höhe. Jedoch liegt hierfür die Kappungsgrenze bei 20% innerhalb von 3 Jahren, in manchen Städten auch nur 15%.

Was du aber stattdessen noch machen kannst ist, mit dem Mieter einen komplett neuen Mietvertrag abzuschließen und den alten gleichzeitig einvernehmlich aufzulösen. Dabei könnt ihr dann auch eine höhere Miete als die 20% Erhöhung vereinbaren, soweit es vom Jobcenter genehmigt wird. Und der andere Vorteil, ihr könnt dabei nachholen, die Rahmenbedingungen wie Gartenpflege etc nun schriftlich zu fixieren.

Wichtig, vor der Unterzeichnung des neuen Vertrags diesen vom Amt genehmigen lassen. Ab dann erst ist garantiert, dass es keine Probleme mit dem Hartz4 Bezug gibt.

albatros  29.03.2018, 11:29
Was du aber stattdessen noch machen kannst ist, mit dem Mieter einen komplett neuen Mietvertrag abzuschließen

Da wär der Mieter schön blöd, wenn er sich drauf einließe ...

Renick  29.03.2018, 11:36
@albatros

Normalerweise ja. Aber bitte lies nochmal den letzten Absatz in der gestellten Frage. Aufgrund dieser Äußerung der Mieterin habe ich die Vemutung, dass sie sich auf einen neuen Vertrag einlassen könnte.

Bekommt man das so ohne weiteres genehmigt?

Es gibt gesetzliche Rahmenbestimmungen wie hoch du die Miete anheben kannst. Dies hast du explizit zu begründen. Formfehler lassen das Mieterhöhungsverlangen unwirksam werden.

Die Miete kann um bis zu 20% erhöht werden unter den Bedingungen des § 558 BGB. Demnach kannst du die Kaltmiete auf maximal 654,- € erhöhen.

Was du tun wohl tun kannst wäre die Nebenkostenvorauszahlungen anzupassen, wenn entsprechend mehr Mieter aka Verbraucher vorhanden sind und die Kosten entsprechend umgelegt werden.

Dies wurde allerdings nie Schriftlich festgelegt, der Mietvertrag lautet nur auf die 540 € Kaltmiete zzgl. NK. Und klappt auch bis heute hervorragend.

Na dann ist doch die Welt in Ordnung.

Sie können im Rahmen des gesetzlich zulässigen die Miete erhöhen oder die Mieter wegen begründetem Eigenbedarf kündigen.

Je nachdem liegt die Kappungsgrenze bei 20% oder 15%.

Also entweder 612 Euro oder 648 Euro.

Erste Erhöhung ist IMHO erst nach 15 Monaten ab Einzug zulässig.

Die Nebenkosten werden sich erhöht haben. Aber das weißt du ja selber.

Zu hoch solltest du aber auch nicht unbedingt ansetzen. Schließlich überweist das Amt nicht dir das Geld, sondern deiner Mieterin.

saftnase2000 
Beitragsersteller
 27.03.2018, 11:47

Ähm....nö, ich bekomme das Geld direkt vom Amt.

qugart  27.03.2018, 11:51
@saftnase2000

Glücklicher. Sobald dein Mieter das nicht mehr will, kuckst du in die Röhre. Du hast gegenüber dem Jobcenter keinen Zahlungsanspruch.

also von 540,-- auf 795,-- wird wohl problematisch werden... es hat sich an den QM ja nix geändert.... und an der lage des objekts auch nicht...