Muss ich renovierungspauschale bezahlen?
Ich bin jetzt nach 2 semestern aus meiner alten Wohnung ausgezogen. In der Endabrechnung hat die vermieterin 2x eine Semesterrenovierungspauschale berechnet. Renoviert wurde allerdings nie. Muss das bezahlen und wenn nicht was muss Ich dann machen? Danke schon im Vorraus.
4 Antworten
Wie hier schon andere schrieben, kommt es auf den Mietvertrag an. Es gibt durchaus einige wenige Mietverträge, in denen der Vermieter für das Renovieren zuständig ist und der Mieter dafür regelmäßig bezahlt. Im Gegenzug muss der Mieter bei Auszug nicht renovieren, der Vermieter muss aber während des Mietverhältnisses renovieren, sofern es erforderlich ist.
So einen Mietvertrag hatte ich bis vor kurzem mit einer älteren Dame (der Mietvertrag war von 1964 und ich habe die Mieterin mit Kauf der Wohnung übernommen). Sie hat monatlich ca. 45 Euro zusätzlich zur Miete bezahlt, musste sich dann aber um nichts kümmern, es gab auch keine Kleinreparaturklausel.
Hier kommt es auf den Mietvertrag an.
Die Verenbarung einer solchen Pauschale dürfte als AGB und somit als vorformulierte Vertragsklausel unwirksam sein.
Allerdings kenne ich keinen Vertragsentwurf, in dem diese Klausel schon vorab vorhanden wäre. Sollte es sich um eine individuelle Vereinbarung handeln, dürfte sie durchsetzbar sein.
Bei kurzen Mietzeiten und der Renovierung durch den Vermieter würde eine solche Vereinbarung durchaus Sinn machen.
Hi
wie soll das jemand beantworten, der den Mietvertrag nicht kennt?
Was steht den da drin?
Kann es sein das du hättest renovieren müssen, und es nicht getan hast, womit du eine Pauschale bezahlen musst?
LG
Sofern es kein ausgesprochenes Wohnheim für Studenten ist, mit Sicherheit nicht.
Sofern es sich um eine individualvertragliche Vereinbarung handelt, gehe ich von der Durchsetzbarkeit der Forderung aus.
Wie der Vertrag tatsächlich aussieht, wissen wir leider nicht.