Wer zahlt neue gastherme im Bad obwohl keine Wartung durchgeführt wurde?
Hallo
Seid 9 Jahren wohne ich in einer Mietwohnung und habe seid 3 Tagen erfahren das ich evtl eine neue Gas Therme in Bad benötige. Ich wusste leider nicht das ich jedes das eine Wartung durchführen lassen muss (ich weiß selber schuld man hätte den Vertrag lesen sollen 😥) eine Gas Wasser Installateur Firma hab ich beauftragt mir die Wartung zu machen und der stellte fest das von dem Gerät die Abgas Sensor erneuert werden muss wenn das nicht möglich ist muss eine neue Gas Therme ins Bad meine Frage: wer übernimmt die Kosten der evtl neuen Gas Therme Mieter wegen nicht gemachten Wartung oder doch der Vermieter? Und was ist wenn ich ausziehe das ich das Gerät dann wieder mitnehmen wenn ich als Mieter das zahlen muss? Kann es auch sein das eine Versicherung den Schaden aufnimmt hab eine Haftpflichtversicherung sowie eine Hausratversicherung aber in beiden Policen finde ich nichts konkretes. Ich hoffe das ihr mich in dem langen Text verstanden habt und mir hier jemand eine Antwort geben kann ich bedanke mich jetzt schon für eine Antwort
4 Antworten
Hallo,
seit einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes von 2012 (VII ZR 119/12) kann die regelmäßige Wartung direkt auf den Mieter gemäß Mietvertrag umgelegt werden. Eine Obergrenze für solche Kosten muss nicht mehr festgelegt werden. Der Vermieter muss nun nicht mehr selbst die Wartung durchführen lassen und erst nachträglich auf die Mieter durch BK- Abrechnung umlegen.
Aber grundsätzlich ist er dennoch für die Einbauten, Geräte im Haus zuständig. Ist die Gastherme defekt, so muss er sie erst mal auf eigene Kosten reparieren oder austauschen lassen.
Natürlich kann er versuchen, aufgrund deiner versäumten Wartungen über 9 Jahre, Schadenersatz von dir zu verlangen. Dabei ist er aber in der Beweispflicht: kann er dir nachweisen, dass die Therme aufgrund mangelnder Wartung nun defekt ist, so bist du schadenersatzpflichtig. Dazu müsste aber ein Fachmann bestätigen, dass dies der Fall ist.
Kannst also erst einmal ruhig abwarten.....Thermen geben auch mit Wartung gelegentlich den Geist auf....
Die vermieterseits gestellte Therme kannst du natürlich nicht mitnehmen, sie steht im Eigentum des VM.
Unkenntnis schützt nicht vor Rechtsnachteilen. Wenn die Durchführung der Wartung der Einzeltherme mietvertrglich wirksam und im Übrigen durchaus zulässigerweise dir übertragen wurde, haftest du für bei schuldhafter Pflichtverletzung dem VM gegenüber für den daraus entstehenden Schaden.
Und der beziffert sich entweder in vollem Umfang, wenn die Therme wirtschaftlich reparabel wäre, meint, der Austausch des Abgassensors nicht über dem Zeitwert der Therme läge.
Oder anteilig in Höhe des Zeitwerts, d. h. der VM müsste sich alt gegen neu bei seiner Forderung anrechnen lassen, wenn ein Austausch vorgenommen würde.
G imager761
Da die Therme dem Vermieter gehört muss er auch für die Wartung sorge tragen.
Er muss sie warten lassen und darf diese Kosten auf der Nebenkosten Abrechnung berechnen.
Aber nur die Wartung. Weder eine Reparatur noch den Tausch.
Dieser Passus ist nichtig.
Wartungsverträge muß immer der Vermieter abschließen und sicherstellten, dass sie eingehalten werden.
Die laufende Instandhaltung der Wohnung obliegt nach dem Gesetz grundsätzlich dem Vermieter. Die Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht – die auch die Wartung der Gastherme umfasst – kann jedoch teilweise durch Mietvertrag dem Mieter auferlegt werden. So wird beispielsweise im Mietvertrag geregelt, dass Gasthermen auf Kosten des Mieters wenigstens einmal im Jahr von einem Fachmann zu warten sind oder dass der Mieter verpflichtet ist, einen Wartungsvertrag für die Heizungsanlage abzuschließen und diese jährlich einmal durch eine Fachfirma warten zu lassen.
Einige solcher Wartungs-Klauseln, vor allem in älteren Mietvertragsvordrucken, sind unwirksam. Der Mieter muss in solchen Fällen gar nichts zahlen. Nach den Vorschriften über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen entfallen Mietvertragsklauseln ersatzlos, wenn sie den Mieter unangemessen benachteiligen.
Der BGH hatte am 15.5.1991 ( – VIII ZR 38/90 -) unter anderem entschieden, dass folgende Klausel unwirksam ist: „Thermen sind auf Kosten des Mieters wenigstens einmal im Jahr von einem Fachmann zu warten“. Die Verpflichtung zur Thermenwartung sei deshalb unwirksam, weil in der Klausel keine Obergrenze für die Belastung des Mieters genannt werde (Parallele zur Rechtsprechung über Kleinreparaturklauseln).
http://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/fl069.htm
Dieser Passus ist seit einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes von 2012 auch rechtswirksam....auch wenn das hier Einige nicht zu wissen scheinen.
Falsch. Auch Winterdienst des Gehweges oder Renovierung der Mietsache durch Abnutzung obliegt dem VM, darf aber wirksam auf den Mieter übertragen werden.
Bei der Therme macht das durchaus Sinn, dem M Terminabsprachen mit der Wartungsfirma und direkte Kostenübernahme zu überlassen, da die meist nie zu dem anberaumtem Terminen zu Hause sind oder eine individuelle Abrechnung erstellt werden muss.
Falsch: Nimm einfach die aktuelle Rechtsprechung des BGH aus 2012 zur Kenntnis: Die Wartung von Einzelthermen darf dem M vertraglich wirksam übertragen und auch die tatsächlich entstandenen, individuellen Wartungskosten voll belastet werden :-O
Denn genau die dürfte der VM ja auch als BK-Art mit dem M abrechnen, wenn er die Wartung selbst veranlassen wollte.
Das stimmt nicht ganz. Seit einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes vom 7.11.2012 ist dieser Passus, dass die Wartung jährlich vom Mieter durchgeführt werden muss, rechtskräftig. Der Umweg über die nachträgliche Umlegung auf die BK ist nicht mehr nötig.
(kann man sogar online beim Mieterbund nachlesen.)
Ich danke dir recht herzlich 😊
Habe ich wirklich gerne gemacht.😉
Das wusste ich nicht hätte gedacht das es ja vertraglich so geregelt ist das ich als Mieter die Wartung durchführen muss es so auch sein soll vielen dank für die schnelle und hilfreiche Antwort 👍🙂
Lasse dich nicht unterkriegen und gehe im Zweifelsfall zu einem Mieterschutzverein.
Wenn es in deinem MV so steht, dann musst du auch die Wartung jährlich übernehmen. Alte Urteile, die diese Klausel für nichtig erklären, sind heute nicht mehr gültig! Siehe Urteil vom Bundesgerichtshof vom 7.11.2012
Genau andersherum.
Er muß die Wartung veranlassen und kann sie dann dem Mieter in der Nebenkostenabrechnung berechnen.
Reparatur und Tausch des Geräts geht alleine zu Lasten den Vermieters.
Genau das muss er eben nicht. Offenbar verwechselst du hier Instandsetzungs- mit Wartungsaufträgen.
Der Vermieter ist verpflichtet, das Gerät jedes Jahr warten zu lassen.
Diese Pflicht kann er vertraglich nicht auf den Mieter abschieben.
Werde Mitglied im Mieterschutzbund Deiner Stadt und die helfen Dir einen bösen Brief an Deinen Vermieter zu schreiben.
Wenn Dir deswegen etwas passiert wäre... oder dem Haus und den anderen Mieter... da steht Dein Vermieter mit einem Fuß im Knast.
Die Staatsanwaltschaft will den Nachweis der Wartung vom Vermieter...
Falsch! Das war bis 2011 zwar so, ist aber seit einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 7.11.2012 möglich, wenn die jährliche Wartung explizit im MV dem Mieter obliegt. Alte Urteile sind damit aufgehoben.
OK, das wußte ich nicht.
Aber ganz so einfach scheint es dann doch nicht zu sein:
http://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/fl069.htm
Vielen Dank für deine Antwort
Im Vertrag steht leider drin das ich für die Wartung zuständig bin 😢 hab es bis vor paar Tagen nie nachgelesen