Wasserabrechnung soll pro Person gerechnet werden, in welchem Gesetz steht das?
Guten Tag zusammen,
kurz zu mir. Ich wohne in einer Eigentumswohnung in einem 3 Parteien Haus. Wir haben nur einen Wasserzähler.
Mein Problem: Ich möchte gerne, dass die Wasserkosten pro Kopf gerechnet werden. In unserer Teilungserklärung steht aber, dass alle Kosten durch 3 geteilt werden, und darauf setzt ein Nachbar.
Mir kam zu Ohren, dass es gesetzlich festgelegt ist, dass die Wasserkosten pro Kopf gerechnet werden MÜSSEN. Stimmt das und wenn ja, wo steht das?
LG Andi
11 Antworten
schwer zu sagen...korrekt wäre es schon, wenn die WK pro Kopf errechnet werden würden, aber was steht denn im Mietvertrag?
Wenn das dort anders festgehalten wurde und du das unterscheriben hast, hast du keine Chance...du kannst auch mal beim Vermieter deswegen nachfragen oder sogar bei einem Anwalt um Rat fragen...
Müssen ist gar nicht, das was im Mietvertrag steht wird so gerechnet.
Alle Möglichkeiten wie nach Antahl Zimmer / nach qm / nach Pesonenzahl sind machbar, entscheindend ist, was im Mietvertrag vereinbart wurde
Wenn keine Wasserzähler installiert sind, wird der Verbrauch pro Quadratmeter Wohnraum abgerechnet. (Bei drei gleich großen Wohnungen würde der Verbrauch also durch drei Wohnparteien geteilt werden.)
"... wenn Wasseruhren vorhanden sind, dann muss auch nach dem Verbrauch abgerechnet werden ( § 556 a BGB). Ist nichts vereinbart und es wird weder der Verbrauch, noch die Verursachung vom Vermieter erfasst, gilt die Wohnfläche als Umlagemaßstab § 556 a Abs 1 BGB...."
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/w1/wasserzaehler.htmr
steht sicherlich im Mietvertrag wie das bei euch gehandhabt ist.
aber es existiert doch trotzdem ein Mietvertrag...was steht dnn dort drin?
Ne - ein Wohnungseigentümer hat für die von ihm genutzte Wohnung natürlich keinen Mietvertrag, mit wem denn auch, mit sich selber?
Nein, eine Vorschrift, dass Wasserkosten nach Kopf berechnet werden müssen, ist definitiv falsch. Es ist lediglich - unterschiedlich in den einzelnen Bundesländern- geregelt, dass Wasseruhren nachgerüstet werden müssen, wenn keine vorhanden sind. Ist der Einbau aber mit unzumutbaren Umständen/Kosten verbunden, muß die Nachrüstung meist nicht erfolgen. Dann gilt die Teilungserklärung. Erkundige Dich am besten bei der zuständigen Baurechtsbehörde oder den Stadtwerken.
Sollten die Leitungen so gelegt sein, dass für jede Wohnung Wasserzähler ohne größere Umstände eingebaut werden können, kannst Du Dich hierauf berufen, bzw. den Einbau von den übrigen Eigentümern im Rahmen einer Beschlußfassung verlangen. Am besten stellst Du vor der nächsten Eigentümerversammlung dann einen Antrag auf Einbau von Wasserzählern.
Er ist Wohnungseigentümer, kein Mieter.