Wasserabrechnung nach m² bei Gartenanteil zulässig?
Hallo, wir wohnen in einem 8 Parteienhaus wobei 4 der Parteien einen Gartenanteil besitzen. Zwei der Parteien beregnen jetzt jeden Abend für etwa 1 Stunde ihren Rasen. Ist hier die Wasserabrechnung nach m² noch legitim? Es gibt nur einen Wasserzähler und die Rechnung wird durch 8 geteilt.
Da wir keinen Garten haben, aber trotzen für das Rasensprengen mitzahlen, wüsste ich gerne ob das Rechtmässig ist?
10 Antworten
. "Es gibt nur einen Wasserzähler und die Rechnung wird durch 8 geteilt." Diese Verfahrensweise ist unzulässig. In diesem Fall ist lt. BGB nach Wohnfläche abzurechnen. Für den Garten ist entsprechend dem Gebot der Wirtschaftlichkeit ein seperater KWZ zu installieren. Ist beim Versorger zu beantragen. Der installiert und liest den Verbrauch parallel zum Hauptzähler ab, Effekt: Es wird nur Frischwasser berechnet und kein Schmutzwasser. Da nur 4 Mieter den Garten haben, haben diese dann entsprechend anteilig nach Wohnfläche allein die Kosten zu tragen.
Da müssen sie in ihrem Mietvertrag schauen. Dort ist genau geregelt, was als Betriebskosten umgelegt werden darf. Und wenn Sie unterschrieben haben, dass das Wasser nach Kubikmeter Abgerechnet wird, dann gilt das auch. Eventuell könnte man auch argumentieren, dass sie zwar den Garten nicht nutzen können, aber optisch davon profitieren.
Die Verteilung von Kosten und Lasten werden in den mietvertraglichen Vereinbarungen geordnet. Schaue dort bitte nach und prüfe, ob eine Verteilung auf die Wohnungen identisch ist mit der Verteilung nach Wohnfläche. Sollte der Vermieter allerdings Außenanschlüsse für die Gartenflächen eingebaut haben, sind diesbezügliche Verbrauchskosten natürlich zuvor abzuziehen. Nehmen die Mieter sich einfach das Wasser aus der Wohnung, sollte eine Strafanzeige geprüft werden, wenn sie denn dieses Verhalten nicht unverzüglich einstellen.
Entscheidend ist ob Garten mit genutzt werden kann. Es kommt also auf den Wortlaut im Mietvertrag an. Haben Sie keinen Garten mitgemietet und steht auch keine Mitnutzung, dürfen Sie auch nicht zur Zahlung verpflichtet werden. Der Wasserverbrauch für den Garten muss dann durch 4, bzw. nur den Mietern in Rechnung gestellt werden, die auch Garten besitzen. Abrechnung nach Qm ist in Ordnung.
Umgelegt werden darf das Wasser für Garten nur auf die Nutzer dessen. Das sollte schriftlich beim Vermieter mit der Bitte um Änderung eingehen. Hilft das nicht, muss ein Anwalt ein Schreiben senden.
Hallo, laß diese Erbsenzählerei, die Bandbreite der Mieten wird laut dem Mietspiegel in den seltesten Fällen voll ausgeschöpft, vielleicht sind diese Kleinigkeiten bereits in der Miete berücksichtigt, es könnte passieren, dass du beim Wasser eine Vergütung und anschließend eine Mieterhöhung bekommst. und die dann für 12 Moanre im Jahr.
Hallo, laß diese Erbsenzählerei,>
Das ist keine Erbsenzählerei. Bei 1 Stunde Rasen bewässern können locker 1000 Liter Wasser verbraucht werden. Das wären nach meinem Wasserpreis ca. 5 €. Rechne das mal auf einen Monat hoch.
Genau so ist es!
Nur 4 Parteien haben die Genehmigung zur Nutzung. Zwei davon sind Eigentümer. Abgerechnet wird natürlich nach m², da aber alle Wohnungen etwa gleich groß sind zahlt jede Partei 1/8.