Nebenkostenabrechnung, was muss ich zahlen, Mietrecht?
hallo,
wir haben heute unsere Nebenkostenabrechnung erhalten. Alles schön und gut aber ich habe ein paar fragen evtl gibt es jemanden der sich rechtlich auskennt und mir helfen kann. Denn ich würde Ihr gerne einen Brief mit meinem Anliegen schreiben.
Folgendes wir hatten einen Rohrbruch und hier stand ein Gerät was das Wasser abgezogen hat zum Trocknen der Wand. Den Strom haben wir aufgeschrieben, also wie viel wir dafür verbraucht hatten. Ihrem Sohn das gegeben aber das wurde nicht berücksichtigt und auch nicht abgezogen von den Nebenkosten? Ich mein dass muss sie ja zahlen, wofür zahle ich die Haftpflichtversicherung. (Zudem ist unserer Schrank vom Wasserschaden betroffen gewesen, keinen cent gesehen Sie meinte gut lüften dann geht das. Den haben wir dann entsorgen müssen).
Zudem wurde im Keller für das ganze Haus ein Gerät mit Enthärtungssalz angebracht damit das Wasser entkalkt wird. Nun meine Frage warum wir das bezahlen müssen? Schließlich ist das doch eine Instandsetzung und muss vom Vermieter gezahlt werden?
Dann noch meine frage ich zahle Ihr die Haftpflichtversicherung, und wir haben noch unsere Familienhaftpflicht.. brauch ich diese dann überhaupt? (Zumal sie noch nie was davon zahlen lassen hat, sehr oft ist was kaputt gegangen durch Rohrbrüche etc. Aber es kam nie was). Außerdem wird die summe pro kopf gerechnet bei uns wird alles pro Kopf gerechnet aber warum die Versicherung?
Mit der Frau ist leider telefonisch einfach nicht zu reden, daher möchte ich ein Sachlich korrekten Brief schreiben und dass alles dort bemängeln. Oder lieg ich in einem Punkt falsch?
Freu mich über Rückmeldungen!
4 Antworten
Ah Nebenkosten.
Also die Stromkosten für die trocknung nach einem Wasserschaden müsst ihr nicht übernehmen. Beim Waserschaden am Schrank kann evtl. eure Hausratversicherung in der pflicht liegen - an die würde ich mich als erstes wenden (naja wenn ihr den entsorgt habt evtl. zu spät).
Eure Haftpflicht ist eine Privathaftpflicht. Sprich ihr baut mist, dann zahlt die für z.B. personenschäden.
Die Haftpflicht dort ist eine gebäudehaftpflicht - wenn z.B. jemadn durch nen herabfallenden Dachziegel verletzt wird. Hat also nix mit eurer privaten Haftpflicht zu tun.
Eure private Haftpflicht zahlt auch nicht bei Rohrbrüchen oder so. Aber wenn du z.B. jemanden aus versehen mit irgendwas verletzt, den gehweg nicht streust und jemadn verletzt sich oder so.. Da können schnell sehr hohe Schadenssummen folgen. Daher ungemein wichtig ne privathaftpflicht.
Was mich extrem wundert ist das der Strom über die Nebenkosten geht. Habt ihr keinen eigenen Zähler? Das ist sehr ungewöhnlich das pauschal über alle umzulegen.
Ich würde mich mal an den Mieterschutzbund oder nen speziellen Anwalt melden. Eine abrehcnung vom Strom über Personen oder qm ist meine ich nur für den allgemeinstrom, nicht für euren strom zulässig https://www.juraforum.de/forum/t/recht-auf-eigenen-stromzaehler.560602/#post-1494733). Soweit ich weiß kann entweder eine feste Pauschale vereinbahrt werden (muss teil des Mietvertrages sein) oder es muss ein Zähler installiert werden.
Das ist doch nicht richtig! Ihr habt einen Zähler der geeicht ist, dem Stromversorger gehört und vermutlich einwandfrei funktioniert. Der Strom, der Euch über die Nebenkostenabrechnung berechnet wird, ist zudem der Allgemeinstrom und nicht der Strom, den Ihr selbst verbraucht. Wäre das so, dann wären die 200 €, die auf Euch entfallen, super super günstig.
Sehe ich es richtig, dass Ihr eine 100 m²-Wohnung zu fünft bewohnt? Ein normaler Haushalt dieser Größe braucht pro Jahr etwa 4000 kwh Strom. Da kommt man unter 1000 € nicht davon.
Nein ich beklage mich ja auch nicht über die summe der Nebenkosten die ist grundsätzlich normal sondern das der strom vom Trockner nirgends abgezogen wurde😅
Alle Posten dieser Abrechnung sind völlig normal. Das Haus hat vermutlich eine Gesamtwohnfläche von 300 m² und da ist kein außergewöhnlicher Posten dabei, außer vielleicht die etwas hohen Kosten für Dosierlösung/Enthärtungssalz. Wenn diese Technik erst angebracht wurde, hat man vielleicht einen Vorrat an dem Material angelegt, der komplett auf die letztjährige Abrechnung gesetzt wurde.
Ansonsten dient diese Ausstattung zum großen Teil Euch als Bewohner. (Weit weniger Putz- und Pflegearbeit im sanitären Bereich, Eure Wasserkocher und andere E-Geräte, die mit Warmwasser in Berührung kommen werden geschont, kein Salz für die Spülmaschine und kein Calgon für die Waschmaschine erforderlich. Letztlich auch erheblich mehr Komfort.)
Der Stromverbrauch von 360 € ist für den Allgemeinstrom (Flurlicht, Heizungspumpen etc.) absolut im Rahmen und enthält sicher nicht die Kosten des Stroms für die Bautrocknung und auch nicht Euren privat verbrauchten Strom, denn da wäre der Betrag sehr deutlich im 4-stelligen Bereich nur für Eure Wohnung.
Die Haftpflichtversicherung ist die Wohngebäudehaftpflicht. Sie hat weder etwas mit Eurer privaten Haftung noch mit Rohrbrüchen zu tun und schon gar nicht für durchnässte Schränke. Für den Schrank wäre Eure Hausratversicherung zuständig gewesen.
Der Strom für die Bautrocknung muss Euch von der Wohngebäudeversicherung erstattet werden. Dazu braucht sie neben den Angaben zum Verbrauch auch den Preis pro Kilowattstunde, den Eurer Versorger Euch berechnet. Da solltet Ihr nicht warten, bis irgendwann der Vermieter oder die Versicherung auf Euch zukommt. Mit der Nebenkostenabrechnung hat das überhaupt nichts zu tun.
Ob Nebenkosten nach Wohnfläche, tatsächlichem Verbrauch oder Personenzahl aufgeteilt werden, steht in Eurem Mietvertrag. Bei Eurer Nebenkostenabrechnung könnte man diesbezüglich die Posten 4 und 7 beanstanden, denn die Haftpflichtversicherung hat nichts mit der Zahl der Bewohner in den einzelnen Wohnungen zu tun. Sie wäre genauso hoch, wenn doppelt so viele Leute drin wohnen würden. Gleiches gilt für den Allgemeinstrom. Die Heizkosten einer Wohnung hängen eher wenig von der Zahl der Bewohner ab, wenn die Bewohner dafür sorgen, dass es überall gleichmäßig warm ist, was unbedingt Sinn macht. Wenn es aber im Mietvertrag so steht, habt Ihr es irgendwann akzeptiert.
Die Vorauszahlung ist auf jeden Fall viel zu niedrig angesetzt. Sie sollte auf 150 € pro Monat in Eurem eigenen Interesse erhöht werden, denn auch in diesem Jahr werden die Kosten wohl ähnlich hoch ausfallen.
Ihr zahlt pro Monat je m² 1,50 € und da sind noch keine Heizkosten dabei. Die Heizkosten dürften bei dieser Wohnungsgröße wohl noch einmal so 100 € pro Monat ausmachen. Wenn das zutrifft, wäre Eure Wohnung mit rund 2,50 € je m² nicht ganz günstig, aber auch noch nicht exorbitant teuer, sondern eher so im Mittelfeld.
Vielen dank für die ausführliche Erklärung hat mir so einiges Verständlicher gemacht! Danke :)
In 1. Linie ist dein Mietvertrag massgeblich, was hier die Berechnung der Betriebskosten betrifft.
Verbrauchsabhängige Kosten sollten nach Verbrauch abgerechnet werden, alle anderen Kosten nach m² der Wohnungen. Bei der Abfallentsorgung kann pro Kopf abgechnet werden.
Die vorliegendende Abrechnung ist formal falsch, deshalb ist sie unwirksam und dem Vermieter zurück zu geben mit der Aufforderung zur Korrektur.
Die Berechnung der Kosten des Betriebes der Trocknung ist als Rechnung zu erstellen und an den Vermieter zugeben, der es seiner Versicherung zur Bezahlung gibt.
Dein zerstörter Schrank wird über deine Hausratversicherung reguliert, die gegebenfenfalls sich bei der Gebäudeversicherung bedient. Deine Privathaftplichtvers. hat nichts mit der Gebäudehaftplichtvers. zu tun.
Die Berechnung der Kosten des Betriebes der Trocknung
... ist in dieser NK-Abrechnung doch gar nicht enthalten.
Der Stromverbrauch, der hier ausgewiesen ist, ist der Allgemeinstrom und für ein Haus dieser Größe völlig normal.
Die aufgeführten Kosten sind alle umlegbar.
Allerdings ist die Abrechnung nicht ganz korrekt.
So fehlt z. B. die Gesamtpersonenzahl und die Gesamtwohnfläche.
Die Haftpflicht in der Abrechnung wird die Grundstückshaftpflicht sein.
Die ist umlegbar.
danke schonmal..
ja beim zähler haben wir den ältesten schrott und nur einen zähler für das Gesamtehaus und sie rechnet es dann pro kopf.. nichtmal pro Wohnung dementsprechend wir sind 5 und zahlen für die oben alles...