Ist es korrekt, dass das Niederschlagswasser in der NK-Abrechnung pro Person umgelegt wird und nicht pro m2?

6 Antworten

Zur Abrechnung nach Personen gibt es keinerlei Bezug bei Niederschlagswasser, zumal das nach versiegelter Fläche in m² ermittelt und berechnet wird und dann in aller Regel nach anteiliger Wohnfläche auf die Mieter umgelegt wird. Die Umlage nach Personen ist grob unbillig und anfechtbar. Wenn hier tatsächlich Personenschlüssel lt. Mietvertrag vereinbart wurde, müsste der Vermieter mit erheblichem Aufwand nachweisen, wieviel Personen im Haus insgesamt und in jeder Mietwohnung zu jedem Tag des Abrechnungsjahres eingemietet waren.

Bei einem Haus mit 12 Wohnungen gibt es sicher auch durch Geburten, Tod, Auszug und Einzug eine stetige Bewegung in der Personenzahl. Wenn er darüber und mit jedesmaliger Neuberechnung nicht Beweis führen kann, ist diese Gebühr nicht fällig sondern herauszurechnen.

Entwässerung (des Grundstückes) gilt nur für Oberflächenwasser.

Sicher ist im Mietvertrag bzw. der Abrechnung für das Schmutzwasser separat abgerechnet. Und das nach Verbrauch zuzüglich Grundgebühr.

Die Umlage nach Personen wäre korrekt, wenn das vertraglich so vereinbart ist.

Ansonsten muß der Vermieter diese Kosten anteilig zur Wohnfläche abrechnen.

aanalein 
Beitragsersteller
 12.12.2016, 16:00

Der Posten "Entwässerung" ist wird laut MW pro Person umgelegt.
Aber gilt das dann auch für Niederschlag?


anitari  12.12.2016, 16:25
@aanalein

Die sog. Niederschlagswassergebühr gehört zu der Betriebskostenart Entwässerung. Wenn dafür der Umlageschlüssel Personen vertraglich vereinbart ist, ist das (leider) rechtens. 

Da die Abgabe nach qm berechnet wird , sollte auch die Umlage nach Wohnfläche umgelegt werden ; besser auf die12 Parteien verteilt .

Da lassen sie sich einmal fachkundig beraten vom Mieterschutz ; alle 12 gemeinsam .

Ja, das ist richtig. Niederschlagswasser sollte entweder nach Wohnfläche oder Anzahl der Parteien aufgeteilt werden. Da es Verbrauchsunabhängig ist, macht eine Umlegung nach Personen keinen Sinn, im Gegenteil.

Um wieviel Euro geht es denn eigentlich? Lohnen sich Diskussionen darüber?

Grundsätzlich ist es so, dass so abgerechnet werden muss, wie es im Mietvertrag steht. Steht darin, dass Entwässerung genauso wie der Wasserverbrauch nach Personen umgelegt werden muss, dann ist das so.

Anders könnte man es sehen, wenn das Niederschlagswasser im Mietvertrag als eigene Betriebskostenposition ausdrücklich aufgeführt ist. Wird das Niederschlagswasser nicht ausdrücklich genannt und wird im Mietvertrag auf die Betriebskostenverordnung verwiesen, dann ist so zu verfahren, wie es für die Kosten der Entwässerung im Mietvertrag vorgesehen ist, denn in der BKV steht bei Entwässerung ausdrücklich, die Kosten der Haus- und Grundstücksentwässerung.

Sofern es Euch nicht gelingt, für das kommende Jahr eine Einigkeit unter allen Bewohnern und dementsprechend auch eine Vereinbarung mit dem Vermieter zu treffen, bleibt es dabei. Der Vermeiter hat richtig abgerechnet.

aanalein 
Beitragsersteller
 12.12.2016, 19:30

Danke für Ihre Antwort.
Es geht um rund 100 EUR.
Im Mietvertrag ist lediglich Abwasser aufgeführt - und dieses pro Kopf, was ja auch Sinn macht.

bwhoch2  12.12.2016, 23:00
@aanalein

Abwasser ist keinesfalls Niederschlagswasser. Wenn im Mietvertrag nicht auf die Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung verwiesen wird, handelt es sich bei dem Niederschlagswasser somit um eine neue Betriebskostenart und die Aufteilung nach Personen wäre willkürlich und kann deshalb von Euch bestritten werden. Die Aufteilung ist nach Anteil Wohnfläche vorzunehmen, es sei denn, im Mietvertrag wird ausdrücklich auf Verteilung nach Personen verwiesen oder es gibt (bei anderen Arten) Messgeräte