Muß der Vermieter in jeder Wohnung einen Wasserzähler installieren?
Privat vermietetes Haus. 6 Parteien. Es gibt nur 1 Wasseruhr im gesamten Haus, Verbrauch wird nur durch Personen geteilt.
In 4 Wohnungen leben je 1 Pers, in einer 2 Pers., in der 6. dann 4 Pers (davon 2 Kleinkinder)
Natürlich ist es ungerecht, wenn ich meist in d. Fa. duschen kann, die sicherlich neueste & sparsamste Waschmaschine habe.
Eine Friseurmeisterin im Haus wäscht dann ihre gewerbl. Wäsche (der Salon ist aber nicht im Haus), dann badet die Frau bestimmt 3 x am Tag usw.
So muß ich sicherlich noch draufzahlen, während die Anderen viel mehr Wasser verbrauchen, ich finde es nicht gerechtfertigt.
Haus ist BJ 62
10 Antworten
Also, wenn denn die Parteien so doof sind, und abweichend von den gesetzgeberischen Vorgaben anderslautende Verteilerschlüssel vereinbaren, kann man meist schlecht helfen. Der Vermieter hat in solchen Fällen dann rd. ein Mal im Monat durch die Buden zu toben, um die Bewohner zu ermitteln, so jedenfalls immer mehr >Gerichte und der Mieter kann mit Erfolg rügen, wenn er das denn nicht macht. Alles ganz einfach im Mietrecht.
Das finde ich schon lange. Ganz schön heftig, was einige Kommentatoren so von sich geben. Zum Glück bin ich ja nicht gemeint, denn meine Antwort ist ja eine Antwort, die auch noch mit der Literatur übereinstimmt.
Nein, es gibt keine Möglichkeit, ihn zur Nachrüstung zu zwingen. Du kannst nur aufpassen, daß beim Wassergeld die Personenzahl berücksichtigt wird, nicht nur die Wohnfläche.
Also was hier so alles geschrieben wird kopschüttel Es ist doch wohl offensichtlich und schon mathematisch erwiesen, dass die Berechnung nach Personen so ziemlich das ungrechteste Verfahren ist was es gibt. Wenn in einem Haus mit 10 Wohneinheiten, 9 Wohneinheiten mit jeweils 4 Personen leben und in der 10. Wohneinheit eine Singleperson, dürfte diese ungerechte Berechnung deutlich werden. das hier die Singleperson für die anderen mit bezahlt ist wohl logisch aber wer den Schaden nicht hat, kann hier große Sprüche klopfen
Also was hier so alles geschrieben wird kopschüttel Es ist doch wohl offensichtlich und schon mathematisch erwiesen, dass die Berechnung nach Personen so ziemlich das ungrechteste Verfahren ist was es gibt. Wenn in einem Haus mit 10 Wohneinheiten, 9 Wohneinheiten mit jeweils 4 Personen leben und in der 10. Wohneinheit eine Singleperson, dürfte diese ungerechte Berechnung deutlich werden. das hier die Singleperson für die anderen mit bezahlt ist wohl logisch aber wer den Schaden nicht hat, kann hier große Sprüche klopfen
Der Wasserverbrauch kann durchaus ohne separate Verbrauchszähler auf Personen aufgeteilt werden. Ist auch korrekter als früher auf m²
Das Waschen der gewerblichen Wäsche ist nicht erlaubt. Muss aber erst einmal nachgewiesen werden.
Eine Wasseruhr für jede Wohnung wäre natürlich optimal, ist aber bei dem Baujahr (wohl keine separaten Wasserstränge je Wohnung) sehr aufwändig und teuer.
wie gesagt, kommt drauf an, in welchem Land der Fragesteller wohnt^^
Wenn man nicht wirklich Bescheid weiß, sollte man auch keine (dummen) Kommentare abgeben.