wasser im keller (mietwohnung)
gerade rief mich die lebensgefährtin meines betreuten an das sie wasser im keller hätten. sie haben die vermieter informiert und deren ausage war das sie da auch nichts machen könnten, sie solle doch zeitung auslegen. das wasser ist ca. 5cm hoch. es lagern dort sachen drin die zerstört sind. genau auflistung bekome ich noch. was kann ich da tun? miete einbehalten geht nicht das der landkreis dies direkt überweis. welche rechte haben die beiden? wer muss für den schaden aufkommen? es wurde von seitens der vermieter vieles nicht eingehalten was, leider nur mündlich, vereinbart war. die denken da die beiden "behindert" sind können sie es mit denen machen. hat jemand von euch einen guten rat, wie ich einen brief formulieren kann? danke euch
6 Antworten
Für den Schaden muss der Vermieter aufkommen und zwar egal wie nun das Wasser in das Haus kam.
Es speilt daher keine Rolle, ob der Schaden durch Hochwasser, durch einen Rohrbruch oder durch Grundwasser entstanden ist.
Die Gegenstände müssen aufgelistet und nach Zeitwert bewertet werden.
Wenn möglich Rechnungen beifügen.
Wenn ich richtig lese, bist Du Betreuer.
Also von einem Amtsgericht eingesetzt.
Der Schaden muss also zuerst einmal festgestellt werden.
Dann muss dem VM der Schaden mitgeteilt werden und er muss aufgefordert werden, die Kosten zu erstatten.
In dem Schreiben muss er gleichzeitig hingewiesen werden, wenn er nach einer von Dir festgelegten Frist keine Zahlung leistet, dass der Betrag mit der Miete verrechnet wird.
Dann muss das zuständige Landratsamt informiert werden, denn diesen steht letztlich dann auch der Einbehalt zu.
Ebenso kann die Miete um 30 € gemindert werden.
Hinweis:
Sofern bekannt ist, dass bei Starkregen in den Kellern Wasser eintritt und Mieter lagern trotzden auf dem Boden, haben sie keinen Schadenersatzanspruch.
Jeder, Mieter und Vermieter, muss dafür sorgen, dass kein Schaden eintritt oder wenn Risikofaktoren bekannt sind, der Schaden so gering als möglich gehalten wird.
es war nicht vorher bekannt das wasser eintreten könnte. sie wohnen dort seit einem jahr und bis jetzt war nichts
Du bist Betreuer und weißt nicht, was Du machen sollst? - Hm.
Ich würde mich erst mal mit der mietezahlenden Stelle in Verbindung setzen und denen mitteilen, daß Du nun eine Frist setzen wirst, und daß danach die Miete gemindert wird. Die werden das ja hoffentlich unterstützen.
Außerdem fallen ja wohl Schadensersatzansprüche an... Schwierig ist natürlich, wenn der Schaden schon länger besteht und die Sachen dadurch verdorben wurden.
Aber natürlich gilt auch dann ganz normales Mietrecht, wenn die Miete von anderer Stelle überwiesen wird. Notfalls also mal eine Rechtsauskunft beim Mieterverein oder einem Anwalt einholen... Manchmal reicht es auch, dem Vermieter mit dem Anwalt und einem Gerichtsverfahren zu drohen...
Na, wenn das Wasser erst gestern entdeckt wurde, ist es doch ganz gut.
Dann dem Vermieter schriftlich Mitteilung davon machen, Frist zur Schadensbeseitigung setzen ("bis zum..."), Mietminderung androhen, der zahlenden Stelle eine Kopie schicken.
Wer betreut die beiden denn in Wohnungsangelegenheiten? Da muß ja eigentlich dann auch jemand für zuständig sein? - Mit demjenigen solltest Du das Vorgehen abstimmen.
nein, da ist kein anderer zuständig, weil sie bis jetzt alles it alleine regeln konnten. sie sind ja nicht komplett entmündigt
Solltest du als Betreuer wissen, Entmündigung gibt es nicht mehr.
Also haben sie eigenverantwortlich einen Mietvertrag unterschrieben? Aber es zahlt eine Behörde? - Dann müßten sie doch von dort ihr okay bekommen haben? - Also sieh zu, daß Du Dich mit der zahlenden Stelle in Verbindung setzt!
(Mir scheint, daß Du für einen Betreuer relativ unwissend bist. Gibt es denn da keine Schulungen? Wie bist Du an diese Betreuung gekommen?)
mit sicherheit bin ich nicht unwissend. die leute sind nicht entmündigt,konnten ihre wohnung selber suchen und den mietvertrag unterschreiben. ddie behörde die die miete zahlt ist nur zu informieren, man muss nicht um erlaubniss fragen. die miete muss im rahmen sein. da hat jemand nun gar keine ahnung was betreuung genau heißt. ach und die zahlende stelle hat mal mit dem mangel absolut gar nichts zu tun ausser das sie bei evtl mietkürzung das eld einbehalten würde
klar weiß ich das es das nicht mehr gibt, aber eben viele andere nicht. viele leute denken betreuung heißt das diese menschen gar nichts mehr alleine machen können/drfen. aber da gibt es große unterschiede in den einzelnen betreuungsangelegenheiten
erkundige dich beim Mieterschutz bund, die kosten für die reperatur muss der Vermieter tragen, solche leute sind echt das letzte.
Für den Schaden muss der Vermieter aufkommen. Es ist nicht einmal notwendig ihn vor Beauftragung eines Handwerkers zu konsultieren. Das war recht freundlich , aber nicht notwendig. Was ist zu tun ? Örtliche Sanitärfirma bestellen und die Rechnung auf den Hauseigentümer ausstellen lassen. Um Streit zu vermeiden darauf achten, dass es kein Notdienst ist wenn kein Notdienst erforderlich ( wg. Zuschlägen) Vielleicht zur Güte den Mann vorher noch mal anrufen und ihm die Lage klar machen, aber besser nicht warten bis er eine Firma irgendwo her beschafft, oder sich auf solche Deals einlassen.Das muss man nämlich nicht. Da wartet man in aller Regel ewig.Mietminderung ist evtl. auch möglich aber nicht im Vordergrund.
Der Vermieter muss nur für den Schaden aufkommen, wenn er ihn auch verursacht hat.
Etwas anderes ist natürlich die Beseitigung der Ursache, die hier sicher auf Vermieterseite liegen dürfte.
OlliFFM - was Du da verkündest, ist recht leichtfertig - und dann auch noch fett gedruckt...
Entweder muß der Vermieter für den Schaden aufkommen - dann muß er auch Gelegenheit bekommen, einen Handwerker zu beauftragen. Sonst bleibt nämlich der Mieter, der den Auftrag erteilt hat, auf den Kosten sitzen.
Oder der Mieter ist zuständig. Dann kann er ganz eigentverantwortlich handeln und braucht auf nichts zu warten.
Natürlich: wenn ein Notfall ist, darf der Mieter den Vermieter kurzfristig zu informieren versuchen und gegebenenfalls sogar einen Notdienst beauftragen. Allerdings: in diesem Fall ist der Wasserschaden seit gestern bekannt. Da kann man sich wenigstens um eine Regulierung durch den Vermieter bemühen...
Eine Sanitärfirma jedenfalls wird nicht die Rechnung auf den Vermieter ausstellen, wenn der Mieter den Auftrag gibt - außer das ist im Vorfeld durch einen Wartungsvertrag oder was auch immer so abgesprochen.
FreeEagle - für die Instandhaltung des Gebäudes ist der Vermieter zuständig - auch wenn ein Schaden durch äußere Einflüsse verursacht wird. Eventuell kommt die Gebäudeversicherung ja für den Schaden auf.
Der Mieter muß jedenfalls nur dann den Schaden beseitigen, wenn er ihn verursacht hat.
Entscheidend wird sein, wer oder was den Schaden verursacht hat. Der Vermieter kann nicht zwingend für alles verantwortlich gemacht werden.
ja ich bin betreuerin, aber nicht in wohnungsangelegenheiten. trotzdem würde ich den beiden gerne helfen. der schaden wurde erst gestern endeckt. keiner weiß woher das wasser kommt/gekommen ist