Wer trägt die Kosten, Mieter oder Vermieter?
Bei unserem Auszug aus der Wohnung war das Waschbeckenventil verrostet. Im Mietvertrag ist eine Klausel eingebaut die uns vorschreibt das Kleinreparaturen von uns bezahlt werden müssen. Fällt das unter "Kleinreparatur" oder nicht. Genauso sollen wir auch die Glühbirnen die nach und nach kaputt gingen ersetzen. Wer kennt sich damit aus?
Im Voraus schon mal vielen Dank
11 Antworten
Wenn das Ventil defekt ist, so ist das eine Kleinreparatur und ist vom Mieter zu zahlen falls dies im Mietvertrag so vereinbart ist. Ist es lediglich verrostet aber voll funktionstüchtig, so ist das lediglich eine Alterserscheinung und kein Defekt. In dem Fall geht das Ventil wenn der Vermieter ihn unbedingt austauschen will auf seine Kosten.
Die defekten Glühbirnen/Leuchtmittel müssen ganz klar von dir ersetzt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Art des Leuchtmittels übereinstimmen soll. Sprich: die teueren defekten LED-Birnen dürfen nicht durch billige Glühbirnen ersetzt werden.
Der Vermieter hat die Lampen samt Leuchtmittel in der Mietsache gestellt? Ein Novum bei Leerwohnungen. Hast du möbliert gemietet? Wenn ja, dann hat der Vermieter auch die Leuchtmittel, die durch bestimmungsmäßigen Gebrauch ihr "Leben" beendet haben, zu ersetzen.
Auf keinen Fall unterliegen Teile des Waschbeckens, die korrodiert sind, der Kleinreparaturkl. Auch hier müsste der Vermieter die Kosten des Tausches tragen.
Unter Kleinstreparaturen versteht man Instandsetzungsmaßnahmen an Gegenständen, die dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegen.
Oder anders: Die Dinge gehen durch Eure Abnutzung kaputt, also zahlt der Mieter.
Das dürfte sowohl für das Leuchtmittel, als auch für das Waschbeckenventil gelten.
Ein Waschbeckenventil oder Glühbirnen sind wohl Kleinreparaturen - oder wofür würdest Du das sonst halten?
Das Verrosten ist nicht durch den häufigen Zugriff des Mieters hervorgerufen wie auch nicht das Verkalken von Wasserhähnen oder Mischbatterien. Darauf hat er keinen Einfluss. Sollte sich hier aus diesem Grund ein Ersatz bzw. eine Reparatur erforderlich machen, wäre das keine Kleinreparatur im Sinne des Gesetzes und deshalb vom Vermieter zu leisten.
Glühbirnen in der Wohnung oder im Treppenhaus oder wo?
Im Treppenhaus ist der Vermieter zuständig (Verkehrssicherungspflicht) in der Wohnung der Mieter. Es sei denn er wohnt möbliert, dann ist das auch Vermietersache.