WG-Ausstattung - wozu ist der Vermieter verpflichtet?
Hallo ihr Lieben, ich wohne mit 3 weiteren Personen in einer WG, die von einem ortsansässigen Verein vermietet wird. Das Problem in dieser WG sind die Gemeinschaftsräume. In der Küche ist ein viel zu kleiner Kühlschrank, der nicht für Einkäufe von 4 Personen ausreicht und im Badezimmer befindet sich keine Waschmaschine, weshalb wir immer in einem Waschcenter waschen müssen. Ich frage mich nun, ob der Verein als Vermieter nicht dazu verpflichtet ist die Gemeinschaftsräume WG gerecht auszustatten? Wäre lieb wenn ihr mir helfen könntet! :)
8 Antworten
Ich frage mich nun, ob der Verein als Vermieter nicht dazu verpflichtet ist die Gemeinschaftsräume WG gerecht auszustatten?
Was heißt denn WG gerecht ausstatten? Ist die Art und Weise dieser Ausstattung nicht subjektiv? Der eine will einen Geschirrspüler, der andere einen Wäschetrockner, der nächste gibt sich mit einem Kühlschrank zufrieden.
Wenn schon die Haushaltsgeräte gefordert werden, warum nicht gleich noch die Möbel?
Eurer Anspruch ergibt sich aus dem Mietvertrag, bzw. auch aus einem Übergabeprotokoll. Ist dort nichts zur Ausstattung einer Wohnung vereinbart, habt Ihr auch keinen Anspruch darauf.
Ich persönlich kenne keinen Vermieter, der Waschmaschinen stellt.
Es gibt im übrigen auch keine oder kaum gesetzlichen Anforderungen über die Mindestausstattung einer Wohnung. Laut eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes muss eine Wohnung lediglich über eine Koch- und Waschstelle verfügen. Theoretisch kann Euch der Vermieter sogar eine Wohnung ohne Toilette vermieten.
Es kommt drauf an, wo ihr wohnt. Das ist von Bundesland zu bundesland unterschiedlich. Außerdem ist es vertraglich geregelt. In Berlin z.b. Ist der Vermieter verpflichtet einen Herd bereit zu stellen, in Brandenburg Herd und Spühle, in Sachsen allerdings garnichts.
In Berlin z.b. Ist der Vermieter verpflichtet einen Herd bereit zu stellen,
Das stimmt so allerdings nicht. Laut Berliner Wohnungsaufsichtsgesetz aus dem Jahre 2001 ist der Vermieter verpflichtet, eine Kochstelle und einen Ausguss zur Verfügung zu stellen. Eine Kochstelle kann aber auch eine einzelne Kochplatte oder - im Extremfall - auch ein Campingkocher sein. Ähnlich ist es bei dem Ausguss, aus dem irrtümlicherweise das Recht auf eine Spüle abgeleitet wird. Hier ist aber der Anschluss der Wohnung an eine Abwasserleitung ausreichend.
Aber wenn ich dann in die Wohnung mit dem Campingkocher einziehe, kann ich hinterher nicht verlangen, dass ich einen richigen Herd vom Vermieter eingebaut bekomme.
Ich frage mich nun, ob der Verein als Vermieter nicht dazu verpflichtet ist die Gemeinschaftsräume WG gerecht auszustatten?
Er ist nur zu dem verpflichtetm, was er vertraglich zugesichert hat.
Wäre z.B. kein Kühlschrank vorhanden gewesen , so hättet Ihr euch jeder einen oder gemeinsam einen besorgen müssen.
Kauft Euch gemeinsam eine gebrauchten Kühlschrank oder Du Dir einen für Dich alleine und stelle ihn z.B. in Dein Zimmer.
Wasseranschluß und Becken , dazu einen Herd , das ist alles was ein Vermieter stellt.
Erfahrung lehrt den Meister .
Die Ausstattung hast du bei der Wohnungsbegehung sicher feststellen können. -
Gäbe es denn Platz für einen großen zweiten Kühlschrank und eine Wachmaschine?
Dann gemeinsam kaufen und aufstellen! - Gebraucht: etwa 150 €...
Das ist soweit richtig. Nur würde ich mir gedanken machen ob ich wirklich in eine Wohnung ziehen will, wo mir der Vermieter erklärt, sein Campingkocher sei eine Kochstelle