Der Abwasserhahn im Bad ist verkalkt und lässt sich mehr drehen, wer zahlt Mieter oder Vermieter?
An diesem Wasserhahn ist mein Waschmaschine angeschlossen.
Die Installateure vom Saturn vom waren grad da und wollten meine alte Waschmaschine mitnehmen und die neue aufstellen.
Leider konnten sie denn Wasserhahn dazu nicht betätigen.
Wer zahlt nun für den Ausstausch? Der Vermieter oder ich selbst?
6 Antworten
Kleinreparaturen ist Sache des Mieters, bis zu welcher Höhe müsste eigentlich im Mietvertrag stehen, meistens so ca. 100€.
Normalerweise der Vermieter.
Wasserhähne von Geräten wie Geschirrspüler oder Waschmaschine sollte man übrigens regelmäßig schliessen und öffnen, damit sie nicht verkalken. Bei Abwesenheit sollten diese ebenfalls geschlossen werden.
ja, bei mir macht das ein Klempner der vom Vermieter beauftragt wird!
Wenn ich das machen könnte, fließt dann sofort Wasser in die Waschmaschine?
nein, der Hahn muß aufgedreht werden und die Maschine muß den Waschprozess starten.
Wer zahlt nun für den Ausstausch?
Der Vermieter
"Nach einem Urteil des Amtsgerichts Gießen (Urteil vom 30.04.2008, Aktenzeichen: 40 MC 125/08) stellt ein verkalkter Wasserhahnkeine Kleinreparaturmehr dar. Denn die Verkalkung von Wasserhähnen wird durch den Mieter nicht beeinflusst, wie aus der Urteilsbegründung hervorgeht. Nach dem Urteil kann nämlich eine unmittelbare Einwirkung des Mieters nicht nachgewiesen werden. Auch sei ein Ventilaustausch keine Reparatur, sondern eine Erneuerung, die der Vermieterpflicht unterliege."
https://www.mietrecht.org/kleinreparaturen/kleinreparatur-wasserhahn-defekt/
Meist ist der Mieter aber Schuld daran, denn man darf solche Hähne nicht einfach immer in derselben Stellung lassen. Kein wunder, dass die dann nicht mehr gangbar sind.
Es gibt keine Verpflichtung Wasserhähne regelmässig aufzudrehen, sowas steht in keinem Mietvertrag
Bis 75 Euro Trägt der Mieter.
Bei Normaler Abnutzung.
https://www.mieterbund.de/mietrecht/ueberblick/reparaturen.html
Das müsste in deinem Mietvertrag stehen ( Klein Reparaturen ).
Der Austausch eines Wasserhahns ist keine Kleinreparatur.
"Nach einem Urteil des Amtsgerichts Gießen (Urteil vom 30.04.2008, Aktenzeichen: 40 MC 125/08) stellt ein verkalkter Wasserhahn keine Kleinreparaturmehr dar. Denn die Verkalkung von Wasserhähnen wird durch den Mieter nicht beeinflusst, wie aus der Urteilsbegründung hervorgeht. Nach dem Urteil kann nämlich eine unmittelbare Einwirkung des Mieters nicht nachgewiesen werden. Auch sei ein Ventilaustausch keine Reparatur, sondern eine Erneuerung, die der Vermieterpflicht unterliege."
https://www.mietrecht.org/kleinreparaturen/kleinreparatur-wasserhahn-defekt/