Waschmaschine meiner Nachbarin hat meine verschrammt. Was nun?

7 Antworten

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 823 Schadensersatzpflicht

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

Das musst Du halt nur durchsetzen.

Einen Kratzer an der Waschmaschine finde ich persönlich jetzt nicht den Weltuntergang, das ist ein Haushaltsgerät mit einem Nutzwert, dessen Aussehen mir eher zweitrangig ist.

Die rechtliche Seite wurde hier schon erläutert.

nelinala 
Beitragsersteller
 20.05.2022, 20:12

Würde ich die Waschmaschine verkaufen wollen, würde durch meine Nachbarin der Wert gemindert werden. Es ist nicht nur ein einzelner Kratzer, sondern flächendeckend eine Beschädigung.

superseegers  21.05.2022, 00:09
@nelinala

Wie gesagt ich sprach von meiner persönlichen Meinung.

Warum hast Du nicht gleich gehandelt und selbst einen Schutz z. B. eine Styroportafel dazwischen gestellt? Frage sie ob sie eine Privathaftpflichtvers. hat dann wird alles viel leichter!

Wenn Du den Beweis antreten kannst, dass es ihre Waschmaschine war, die an Deiner den Schaden verursacht hat, würde sie ihn ersetzen müssen.

Du solltest auf jeden Fall mit ihr sprechen. Die meisten Menschen haben eine Privathaftpflicht, die würde dann einspringen.

Du kannst eine Wertminderung geltend machen. Natürlich ist die Nachbarin verkehrssicherungspflichtig. Was ist wenn die Waschmaschine demnächst ein Kind trifft?