Darf man das Regen und/oder Wischwasser vom Balkon auf den darunter liegenden Balkon fontäinenweise "runterschubsen"?

7 Antworten

Also, natürlich darf sie das nicht, wie hier schon viele richtig geschrieben haben. Genauso wenig wie man über den Balkon oder das geöffnete Fenster dreckige Decken etc. ausschlagen darf. Für normal denkende Menschen sicherlich eine Selbstverständlichkeit. ;-)
In einem Mietshaus gilt gegenseitige Rücksichtnahme auf Seiten ALLER Mieter.

Normalerweise stehen solche und weitere Verhaltensregeln (allgemein Hausordnung genannt) in jedem Mietvertrag. Wenn das in deinem Fall nicht so ist, so kannst du (am besten zusammen mit weiteren Betroffenen) der Hausverwaltung vorschlagen, eine entsprechende Hausordnung anzufertigen und diese dann im Treppenhaus auszuhängen. Der Vermieter bzw. dessen Vertreter (=HV) ist per Gesetz verpflichtet, bei Konflikten zwischen den Mietparteien für die Wahrung des Hausfriedens zu sorgen. (So nennt sich das wirklich) und in deinem Fall auch dafür, dass diese Loggia einen (gesetzlich vorgeschriebnen) Ablauf bekommt.

Soviel zur rechtlichen Situation...... Also bleib an der Hausverwaltung dran, damit das Ganze geregelt werden kann.

Dass eine solche Situation natürlich sehr nervend ist, kann ich gut nachvollziehen und leider entwickeln sich "Nachbarschaftsstreitigkeiten" oft zu wahren Nervenkriegen. Ich kann dir deshalb keineswegs dazu raten, dich auf die Ebene der Nachbarin runterziehen zu lassen, dann wird es eher schlimmer........reicht ja schon, dass du dich  "zuhause" nicht mehr wohlfühlen kannst. Wenn alles nichts nützt.....und die Nachbarin sich ewig nicht ändert oder auszieht, dann würde ich mir lieber eine andere Wohnung suchen, ganz ehrlich.

Ich wohne zwar in einem Mietshaus, wir haben aber keine Balkone, deswegen kann ich jetzt nur vom Hörensagen von Freunden berichten.

Ich kenne daher so, dass man das Wasser nicht schwallartig runterkehren darf (bzw. runterschubsen). Normalerweise gibt es auch in jedem Balkon einen Wasserschacht, der direkt in die Regenrinne führt, durch welche das Wasser (auch zum Reinigen des Balkons) geschoben werden kann, um abzufließen.

Ich würde daher mal behaupten sie darf es nicht, was sich meiner Meinung schon damit bestätigt, dass sie auf dein Klingeln nach ihrer Aktion die Türe nicht öffnet.

Der Weg zur Hausverwaltung war auf jeden Fall ein guter - wenn das nächste Mal die Polster beschädigt werden oder die Pflanzen, würde ich eiskalt ihr die Rechnung via Hausverwaltung zukommen lassen, da durch einen regulären Regen eine solche Verwüstung / Zerstörung ja nicht möglich wäre und es nur durch ihre Putzaktion geschehen sein kann ;)

 

auf eine hoffentlich bald nicht mehr so wasserwütige Nachbarin... :P

Warte mal ab bis sie ihr Schlafzimmerfenster offen hat und dann spritze mit dem Gartenschlauch rein ;)

Nein das darf sie natürlich nicht, selbst beim Blumen gießen muss stets darauf geachtet werden, dass der untere Mieter kein Wasser abbekommt. Stell dir vor du würdest mit deinem Laptop draußen sitzen und dann kommt so eine riesen Ladung Wasser. Wegen der Pflanze ist sie dir gegenüber sogar schadensersatzpflichtig.

darf sie natürlich nicht - mache Meldung bei der Hausverwaltung oder Deinem Vermieter

Auf jedem Balkon muss ein Abfluss sein, von dem aus das Regenwasser ins Fallrohr geleitet wird. Das Putzwasser ist aufzuwischen.

Du wirst wohl kaum deinen Dreck auf den darunter liegenden Balkon leiten wollen.