Waschmaschiine ging bei Umzug kaputt was nun?
Hallo wir sind letzte Woche beruflich bedingt 600 km durch deutschland gezogen , und haben den Umzug über eine Firma gemacht . Bei auszug ist den Männern der Firma die Waschmaschine die Treppen runtergefallen, als wir dann am nächsten Tag die Waschmaschine heöffnet haben haben wir festgestellt das sie zwar keinen äußerlichen Schaden hat, aber drin mehrere Risse sind und auch der Deckel sich nicht mehr richtig öffnen lässt. Wir haben dann gleich bei der Firma angerufen welche auch schon durch die Mitarbeiter bescheid wusste und uns wurde gesagt der Chef meldet sich , heute habe ich dann eine Mail bekommen , in der folgendes steht Sehr geehrte Familie xxx leider war es mir bisher nicht möglich mich bei ihnen zu melden.
Bitte lassen Sie sich über eine Werkstatt bestätigen , das die Maschine defekt und nicht reparabel ist. Da Sie für die Montage und Demontage verantwortlich waren, müssen wir sehen wie wir es machen, da Sie keine Transportsicherung an der Maschine dranne hatten.
Wir geben uns Mühe und wenn die Unterlagen vom Monteur vorliegen und auch die Rechnung(Kaufbeleg)
Wir geben uns Mühe dieses dann schnellstmöglich zu klären
MfG
was denn nun ? Wir können doch nichts dafür das denen die Maschine runtergefallen ist ? Und wenn wir nun einen Monteur kommen lassen kostet uns dies ja auch erstmal Geld das wir vorstrecken müssen . Was würdet ihr empfehlen wie wir nun vorgehen sollen ? Danke und ein schönes Wochenende
4 Antworten
Die Maschine ist die Treppe herunter gefallen und hat keinen äußerlichen Schaden ????
Ok......lasst jemanden kommen, der das fachgerecht beurteilt........wenn der Schaden eindeutig vom Sturz kommt, lasst die Rechnung gleich an die Umzugsfirma schicken........oder streckt das Geld vor und wartet ab.......
Lass dir nen Techniker kommen der den Schaden begutachtet , schildere Ihm den Hergang und frag genau danach ob der Schaden durchs anbringen der Transportsicherung verhindert hätte werden können. Wenn ja, dann vermutlich pech gehabt, wenn nein, dann soll der das in das Gutachten schreiben und die Umzugsfirma soll zahlen. Solln sich ned anstellen, das übernimmt eh normal die Versicherung von dem betrieb
Also, eine Transportsicherung schützt ja wohl nicht gegen Fallenlassen. Wendet euch mal an die Verbraucherzentrale, die haben eine Rechtsabteilung, wo man sich für kleines Geld beraten lassen kann. Und seit wann muss der Kunde bei einem Umzug alles transportsicher machen? Ich durfte damals nicht mal ein Desserttellerchen selbst einpacken, weil es hieß, dann bestünde kein Versicherungsschutz für den Karton.
Das hört sich nach einen Fall für das Gericht an. Es ist eine schriftliche Schadenmeldung unabdingbar. Diese sollte sofort schriftlich und belegbar an den Spediteur erfolgen. Dieser hat den Schaden seiner Versicherung zu melden, welche in der Regel vernünftiger ist. Tatsächlich ist der Kunde zufolge der meissten Allgemeinengeschäfts- und Haftungsbedingungen der Möbelspediteure für eine Transportsicherung verantwortlich. Das ist soweit richtig. Die Transportsicherung beschützt die Trommel innen während dem Transport anzuschlagen. Bereits bei kleinen Stürzen ist die Transportsicherung eher ein Grund zur Beschädigung. Herunterfallen zählt sicher hierbei nicht zu den Ausschlusskriterien, weiterhin ist es ein fragwürdiges Argument beim Einladen solche Behauptungen an zu stellen, da ja die Sicherung noch hätte angebracht werden können und eigentlich zum einfachen Tragen nicht notwendig ist.
Die Firma umzugsengel.de kennt sich damit aus. Wir haben weit über 100.000 Waschmaschinen alleine in den letzten zehn Jahren für Quelle, Siemens und weitere transportiert.
Weiterhin ist hier eine wichtige Unterscheidung zu treffen: da der Schaden durch Herunterfallen entstanden ist, kommt die Betriebshaftplicht (die der Unternehmer hoffentlich hat) zur Inanspruchnahme und nicht die Grundhaftung oder Transportversicherung. Hier mögen Sonderregelungen getroffen sein, solange keine Verträge, Spediteursbedingungen und Policen vorliegen, kann der Fall nicht anders beurteilt werden. Jedenfalls wird möglicher weise nur der Zeitwert der wirtschaftlich total beschädigten Maschine erstattet. Dieser wird wohl auf 5-7 Nutzungsjahre geteilt.