Was zählt in einem Vermächtnis zu einem beweglichen und unbeweglichem Inventar?
In dem Vermächtnis ist folgender Satz enthalten: "Das gesamte #### auf der Liegenschaft und im Haus befindliche bewegliche und unbewegliche Inventar sowie der Hausrat #### sollen in das alleinige Eigentum des Vermächtnisnehmers übergehen".
Ich bin mir nicht sicher, ob hier auch sämtliche Gartengeräte, Werkzeug, Fahrzeuge, Bargeld dazugehören bzw. was sonst noch so alles ein bewegliches (natürlich Mobilar) und unbewegliches Inventar beinhalten könnte.
Im Voraus herzlichen Dank!!!
2 Antworten
Wenn man diesen Absatz für sich betrachet.
Streitpunkte wären:
Einbauküche
Kamin
Heizanlage
Also ob diese Einbauten als Inventar und nicht als Gebäudebestandteil zu betrachten wären.
Alle anderen von dir genannten Gegenstände wären unstrittig Inventar oder Hausrat.
Da explizit alles Inventar auf dem Grund genannt wurde, sind m. E. auch Fahrzeuge eingeschlossen.
Danke für deine Antwort.
Also, was Heizanlage und Kamin betrifft, bin ich mir sicher, dass dies - obwohl unbeweglich - sicherlich nicht dazu zählt, da auch im Vermächtnis vermerkt ist, dass das Haus unter Schonung der Substanz zu hinterlassen sei, also nichts zerstört werden darf. Denn ein Haus ohne Heizung und Kamin kann man nicht hinterlassen, das ist ein fester Bestandteil des Hauses und zählt daher nicht zum "unbeweglichen Inventar".
Mir wurde puncto Einbauküche vom derzeitigen Eigentümer gesagt, dass die zum unbeweglichen Inventar zählt und auf den Vermächtnisnehmer übergeht.
Doch was Auto und Bargeld betrifft, wurde er nicht gefragt.
Töpfe kann man bewegen und Geld auch und mit einem Auto kommst Du auch von A nach B. Ein Haus z.B. ist immobil und Du kannst es nicht vom Fleck weg rühren. Du kannst Blumen bewegen und auch einen Rasenmäher, bei einem Gartenteich wird es dann schon schwieriger. Bei einem Gewächshaus könnte man sich eventuell streiten, doch da kommt es wohl auf die Bauweise an.
Was grundsätzlich beweglich und unbeweglich ist, verstehe ich schon, doch es ist vieles im Streitfall Auslegungssache.
z.B. hab ich auch gelesen, dass z.B. ein Rasenmäher zwar beweglich ist, aber zum Haus dazugehört, wenn schon immer ein Rasen zu mähen war. Deshalb kann man das nicht mitnehmen, wenn man das Haus verlässt.
Und beim Auto bzw. Bargeld bin ich mir nicht sicher, ob das nicht zum Vermögen gehört.
Man liest eben Unterschiedliches darüber.
Nochmals danke für deine Antwort!