Was passiert mit Privatkredit wenn der Nehmer bzw der Geber stirbt?
Mal angenommen "Michael Milliönar" gewährt "Peter Pleite" einen Privatkredit über 10.000 €, mit einer Laufzeit von 5 Jahren. Die Darlehenssumme, Tilgung, Zinsen, Laufzeit, etc werden im Darlehensvertrag niedergeschrieben. Michael Millionär ist ledig und hat einen Sohn "Söhnke Millionär" , Peter Pleite ist ebenfalls ledig und hat keine Kinder.
Was passiert nun für folgende Fälle:
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Michael stirbt nach 2 Jahren. Was passiert nun mit dem Kredit? Geht der Kreditvertrag mit den aufgesetzen Konditionen automatisch an Söhnke über oder muß dies im Vertrag explizit festgehalten werden?
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Peter stribt nach 2 Jahren. Was passiert nun mit dem Kredit? Peter hat keine Kinder die seine Schulden erben würden, wie könnte sich Michael hier absichern falls dieser Fall eintreten sollte?
7 Antworten
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wird der Kreditvertrag in beiden Fällen vererbt.
Zu beachten ist, das es immer Erben gibt. Gibt es keine Verwanten, erbt der Fiskus. Die Haftung ist beim Fiskus aber grundsätzlich auf den Nachlass begrenzt. Anderes Erben könne die Haftung durch Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz oder Einrede der Dürftigkeit ebenfalls auf den Nachlass begrenzen.
Micheal hat in diesen Fall schlicht Pecht, wenn es keinen Nachlass von Wert gibt. Absicher kann er sich durch eine Risikolebensversicherung.
Entweder kümmert sich der Nachlassverwalter darum (wenn keine Erben vorhanden sind) oder die Erben kümmern sich dann darum. Der Kredit erlischt nicht mit dem Tod des Kredigebers !
Im Fall 1 treten die Erben bzw. der Erbe mit dem Tod des Darlehensgebers als Gläubiger in den Vertrag ein. Für den Schuldner ändert sich ansonsten nichts. Im Zweiten Fall hat der Gläubiger Pech gehabt. Zwar könnten noch gesetzliche Erben zweiter oder dritter Ordnung vorhanden sein, diese werden das Erbe aber ausschlagen. Sofern der Nachlass werthaltig ist, könnte der Gläubiger notfalls auch in diesen vollstrecken, nachdem ein Nachlasspfleger bestellt wurde. Eine Absicherung ist z.B. in Form einer Bürgschaft eines Dritten denkbar oder indem der Schuldner Sicherheiten stellt, sofern vorhanden.
Sowohl die Darlehensforderung als auch die Schuld wird vererbt.
Wenn der Erbe der Schulden das Erbe nicht antritt, hat der Darlehensgeber Pech gehabt.
Zu 1.) Der Vertrag geht auf Söhnke über - sofern der das Erbe nach Michael Millionär nicht ausschlägt.
Zu 2.) In der Regel wird ein Kreditvertrag besichert - entweder durch Hinterlegung bzw. Belehnung eines Pfands oder durch eine Hypothek auf eine Immobilie, oder durch eine Kreditrestschuldversicherung, oder durch die Ausfallhaftung eines Bürgen, oder durch Übertragung von Unternehmensanteilen. etc. Wenn nichts dergleichen vorhanden ist, ist Michael Millionär um einen Teil seines Vermögens ärmer, aber um eine Lebenserfahrung reicher.