Was zählt für gez als wohnung?
ich habe schon viele seiten durchgelesen aber da es bei mir eher um ein sonderfall geht wollte ich hier fragen da ich nicht wirklich schlau werde....
also zu unserer situatzion: wir wohnen in einer alten villa und jeder hat dem entsprechend auch sein eigenes zimmer das man auch abschließen kann. um zu den zimmern zu kommen muss man 1. durch den eingangsbereich 2. durch ein mehrzweckraum 3. durch das treppen haus 4. durch ein flur zu dem jeweiligen zimmer
die 3 die schon am längsten wohnen haben wir als haus-meister deklariert und die haben ein masterschlüssel für den notfall.
auserdem werden wir von einem verein unterstütztz und zahlen so weniger miete als es üblich wäre in der wohngegeend natürlich nur solange wir studenten sind wir teilen uns ein balkon das man von fast jedem zimmer betretten kan und 2 bäder und eine küche.
laut vertrag wohne ich in "Wohnraum"
die frage ist in was wohne ich? eine wohnug ein wohnheim oder vieleicht eine wg die deutlioch billiger bei gez steuern wäre
3 Antworten
das zählt als 1 wohnung, also es muss 1 x bezahlt werden und die kosten teilt ihr euch. einer muss es halt anmelden
so isses
die frage ist in was wohne ich?
Interessante Frage :-)
eine wohnug ein wohnheim oder vieleicht eine wg die deutlioch billiger bei gez steuern wäre
GEZ gibt es nicht mehr.
Da ein Zimmer keine abgeschlossene Wohnung darstellt und keinen Haushalt, ist der Rundfunkbeitrag hier auch nur einmal für das ganze Haus als WG zu erheben.
könntest du mir auch erklären warum ein zimmer keine wohnung im gez sinne ist meine mitbewohner glauen mir nehmelch nicht und ich will sie überzeuegen
http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/buergerinnen\_und\_buerger/index\_ger.html
Und dazu noch das Zitat von wobege.de:
WOHNUNG - Definition laut Beitragsservice:„Eine Wohnung ist eine ortsfeste baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist.“
Nachtrag: Wenn überhaupt, wäre die Frage zu stellen, ob diese Wohnform nicht gleich als Gemeinschaftsunterkunft zu qualifizieren wäre.
der satz hat mir sehr viel kopfschmerzen bereitet
einen eigenen Eingang hat und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist
was gebau ist damit gemeint
ich will es dir nicht unnötig schwer machen nur ich will es ganz genau wissen... und nochmal vielen dank für deine mühe
ortsfest und zum Wohnen/Schlafen genutzt? dann müssten Firmen ja nicht mehr zahlen, erst recht nicht für ihre KFZ :-). Da definieren sie doch um einiges freier... im prinzip immer so wie es ihnen in den kram passt.
ihr wohnt in einem haus. eine wohnung wäre es wenn du eine eigene küche, eigenes bad hättest. ich vermute das habt ihr aber nicht. einer von euch muss für das haus zahlen. wenn du die anderen drei als hausmeister abgemeldet hast, dann wirst du zahlen. solltest du befreit sein, aufgrund von bafög, dann werden die anderen drei zur kasse gebeten.
auch in einem studentenwohnheim müsstest du zahlen. in nur sehr wenigen ausnahmen, sind wohnheime von der zahlung ausgenommen. du lebst also in einer wg.
also die ganze villa zählt als eine wohnung? weil wenn jeder in einer wohnung wohnt müsste jeder bezahlen