GEZ, Wohngemeinschaft, Mitbewohner zahlen nicht, warum das Geld auftreiben?
Hallo Leute
Die Frage betrifft meine Bekannte aus Polen. Sie arbeitet seit 2013 in einem Pflegeheim und wohnt auch dort in einem "Schwesternzimmer". Das bedeutet, daß das Pflegeheim eine Wohnung für Angestellte hat, mit nur 1 Küche, 1 Bad aber mit 5 Zimmern für 5 Personen. GEZ verlangt Gebühren. Ist ja auch ok. Aber warum sol meine Bekannte die Gebühren entrichten und dann anteilsmässig das Geld von den anderen auftreiben? Die anderen Bewohner sind noch nicht "entdeckt" worden von der GEZ. Sie wohnen kürzer dort, kommen auch aus anderen Ländern (Spanien, Rumänien) oder wohnen dort ohne ofiziell gemeldet zu sein.. Die anderen weigern sich ein Teil der Gebühren zu übernehmen. Aber auch wenn es anders wäre, ist es nicht die Aufgabe der GEZ sich von JEDEM Bewohner den Anteil zu holen? Wohlgemerkt: es gibt KEINEN Hauptmieter und jeder Bewohner hat eigenen Mietvertrag.. Warum soll meine Bekannte das Geld vorstrecken und dann bei den Bewohner Klinkenputzen um sich das Geld zurück zu holen...??? Ich versuche gerade einen Brief aufzusetzen mit der Bitte, um eine Rechnung von 1/5 des Betrages..
Was meint ihr? Hat das einen Sinn?
LG Beate
4 Antworten
Der Rundfunkbeitrag ist einmal pro Wohnung zu zahlen. Schuldner ist der Wohnungsinhaber. Gibt es, wie in deinem Fall, mehrere Wohnungsinhaber, kann sich der Beitragsservice raussuchen, wen er von den Fünfen in Anspruch nehmen will. Das ist nun leider deine Freundin, weil sie wohl als Erste in die Wohnung gezogen ist und sich ordnungsgemäß angemeldet hat. Weil alle Wohnungsinhaber aber Gesamtschuldner sind, kann sie sich den jeweiligen Anteil von den Anderen zurückzahlen lassen. Darauf hat sie einen gesetzlichen Anspruch. Du kannst dir deinen Brief an den Beitragsservice sparen, weil der pro Wohnung überhaupt nur die Daten eines Schuldners speichern darf. Wenn es nicht anders geht, sollte deine Freundin mal schauen, ob sie mit eigenen Forderungen gegen die übrigen Mitbewohnerinnen aufrechnen kann. Als letzte Möglichkeit bleibt der Anwaltsbrief, der den übrigen eine Klage oder einen Mahnbescheid androht.
Die GEZ wird pro Haushalt und nicht pro Person eingezogen. Wenn alle Mieter da gleichberechtigt wohnen, dann müssen die sich untereinander einig werden wie die das machen.
Am einfachsten wäre es, wenn es der Vermieter übernimmt und dann die Gebühr auf die Mieter anteilig aufschlägt. Einfach mal mit dem reden.
Der Vermieter sagt: geht mich nix an... :-(
Habe ich mir fast gedacht :-(
Dann müssen sich die Bewohner da leider irgendwie einigen. EINER ist halt immer der Dumme.
Stasi-Methoden: dich haben wir erwischt und entweder holst du die anderen mit ins Boot, oder bleibst du auf der Rechnung sitzen..
Jupp.. Klingt komisch, ist aber leider so.
Ist alles andere als komisch.. :-(
Der Beitragservice schreibt grundsätzlich eine Person in einem Haushalt an und fordert von dieser die gesamte Summe. Diese muss dann zahlen und sich die Anteile der Mitbewohner selber zurück holen. Wenn diese nicht zahlen und es keine Beitragsbefreiung für diese zahlungsunwillige Personen gibt, hilft nur einschalten eines Inkassobüros, eines Rechtsanwalts oder ein gerichtliches Mahnverfahren.
Ja, ich weiss dass pro Haushalt bezahlt wird. Was aber wenn da mehrere Personen wohnen? Schickt die GEZ nach und nach an alle Rechnungen?
Wenn sich die Personen einig sind, dann teil man den Betrag untereinander. Was aber wenn nicht?
Sehe ich auch so. Der Vermieter soll die Gebühren bezahlen und in der Miete gleich mit einziehen.