Haus der Oma kaufen: Was passiert wenn Oma Pflegefall wird, was wenn sie verstirbt?
Hallo, wir möchten das Haus der Oma meiner Frau kaufen. Ihre Kinder möchten es nicht haben, einige werden aber wenn sich die Möglichkeit bietet, finanzielle Ansprüche an uns stellen.
Folgendes ist geplant: Der Wert des Hauses wurde durch einen Immo-Typ der Bank auf 160.000 geschätzt. Oma bekommt 100.000 von uns und ein Wohnrecht im Erdgeschoß. Wir beziehen die Dachgeschosswohnung.
Wenn Oma verstirbt, könnte dann noch jemand finanzielle Ansprüche an uns stellen?
Wenn Oma zum Pflegefall wird oder ins Heim muß, könnte noch jemand Geld bei uns einfordern? Vielen Dank für eure Antworten!
3 Antworten
Zunächst wäre der Verkehrswert gutachterlich zu ermitteln - dessen Wertangabe wäre maßgebend.
Dann wäre der schenkungsweise Teil pflichtteilsergänzungspflichtig.
Der Wohnwert beträgt lediglich ortsübliche Vergleichsmiete X 12 Monate X statistischer Lebenserwartung ./. Lebensalter.
Unterstellt, Oma wäre 75, die EG-Wohnung wäre für 400 EUR kalt zu vermieten, wären das nicht 60.000 EUR, sondern lediglich 8 x 12 x 400 = 38.000 EUR.
Kommt der Gutachter zu einem Verkehrswert von 210.000 EUR, wären demnach 72.000 EUR degressiv, d. h. jährlich 10 % fallend, 10 Jahre nach Verkauf ergänzungspflichtig.
Richtig ist ferner, dass innerhalb der 10-Jahres-Frist der Sozialhilfeträger vor Gewährung von Grundsicherung bei Pflegebedüftigkeit Rückgriff auf das Haus nehmen kann, wenn es nicht wertgerecht verkauft wurde.
Darüberhinaus wäre denkbar, dass die Oma mit ihrem Mann eine gemeinschaftliches Testament errichtete, dass die Kinder zu Schlusserben bestimmte. Die könnten sich demnach grundbuchlich ihre Ansprüche sichern.
G imager761
Wenn die Oma 100.000 € bekommt und ins Heim muß, wird dieses Geld natürlich für die Heimpflege verwendet. Inwieweit dann das lebenslange Wohnrecht (als geldwerter Vorteil für die Oma) mit in die Kostenkalkulation des Heimes mit einfließt, kann ich allerdings nicht sagen.
Ihr müsst nicht zahlen, was anderes wäre es wenn Oma euch das Haus überschreiben würde und sie innerhalb von 10 Jahren ein Pflegefall würde.
Notfalls zahlen die Kinder oder der Staat.
Wenn die Oma stirbt erben die Kinder das, was noch da ist....
Wenn die Oma ein Pflegefall wird, und sie hat noch was über von den 100.000 € wird das erst mal bei Zuzahlung genommen. Ist das Geld alle, kann es sein, dass die Kinder herangezogen werden.
Euch kann da m.E. nichts passieren.
Zur Sicherheit fragt bei dem Notar nach.
Danke für die schnelle Antwort! Jetzt ist Oma aber noch recht rüstig. Ich könnte mir vorstellen, dass sie das Geld nicht für einen Heimaufenthalt spart, sondern teilweise ausgibt oder Kinder und andere Enkelkinder beschenkt. Das soll sie ja auch gerne tun, von mir aus AIDA im Dauerabo ;-) Nur was passiert wenn der schlimmste Fall eintritt, das Geld ist weg und Oma braucht professionelle Pflege? Müssen die Kinder zahlen, zahlt der Staat oder müssen wir?