Haus der Oma kaufen: Was passiert wenn Oma Pflegefall wird, was wenn sie verstirbt?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Zunächst wäre der Verkehrswert gutachterlich zu ermitteln - dessen Wertangabe wäre maßgebend.

Dann wäre der schenkungsweise Teil pflichtteilsergänzungspflichtig.

Der Wohnwert beträgt lediglich ortsübliche Vergleichsmiete X 12 Monate X statistischer Lebenserwartung ./. Lebensalter.

Unterstellt, Oma wäre 75, die EG-Wohnung wäre für 400 EUR kalt zu vermieten, wären das nicht 60.000 EUR, sondern lediglich 8 x 12 x 400 = 38.000 EUR.

Kommt der Gutachter zu einem Verkehrswert von 210.000 EUR, wären demnach 72.000 EUR degressiv, d. h. jährlich 10 % fallend, 10 Jahre nach Verkauf ergänzungspflichtig.

Richtig ist ferner, dass innerhalb der 10-Jahres-Frist der Sozialhilfeträger vor Gewährung von Grundsicherung bei Pflegebedüftigkeit Rückgriff auf das Haus nehmen kann, wenn es nicht wertgerecht verkauft wurde.

Darüberhinaus wäre denkbar, dass die Oma mit ihrem Mann eine gemeinschaftliches Testament errichtete, dass die Kinder zu Schlusserben bestimmte. Die könnten sich demnach grundbuchlich ihre Ansprüche sichern.

G imager761

Wenn die Oma 100.000 € bekommt und ins Heim muß, wird dieses Geld natürlich für die Heimpflege verwendet. Inwieweit dann das lebenslange Wohnrecht (als geldwerter Vorteil für die Oma) mit in die Kostenkalkulation des Heimes mit einfließt, kann ich allerdings nicht sagen.

KlausDre 
Beitragsersteller
 14.10.2012, 13:18

Danke für die schnelle Antwort! Jetzt ist Oma aber noch recht rüstig. Ich könnte mir vorstellen, dass sie das Geld nicht für einen Heimaufenthalt spart, sondern teilweise ausgibt oder Kinder und andere Enkelkinder beschenkt. Das soll sie ja auch gerne tun, von mir aus AIDA im Dauerabo ;-) Nur was passiert wenn der schlimmste Fall eintritt, das Geld ist weg und Oma braucht professionelle Pflege? Müssen die Kinder zahlen, zahlt der Staat oder müssen wir?

guterwolf  14.10.2012, 13:34
@KlausDre

Ihr müsst nicht zahlen, was anderes wäre es wenn Oma euch das Haus überschreiben würde und sie innerhalb von 10 Jahren ein Pflegefall würde.

Notfalls zahlen die Kinder oder der Staat.

Wenn die Oma stirbt erben die Kinder das, was noch da ist....

Wenn die Oma ein Pflegefall wird, und sie hat noch was über von den 100.000 € wird das erst mal bei Zuzahlung genommen. Ist das Geld alle, kann es sein, dass die Kinder herangezogen werden.

Euch kann da m.E. nichts passieren.

Zur Sicherheit fragt bei dem Notar nach.