Hausverkauf - Käufer springen ab und wir erhalten die Kosten des Notars. Ist das rechtens?
Hallo zusammen,
mein Bruder und ich wollten letztes Jahr ein Haus verkaufen, welches wir geerbt haben und hatten auch einige Interessenten. Hatten uns dann für ein Ehepaar entschieden, welches daraufhin einen Termin bei einem Notar gemacht hat. Dieser setzte einen Kaufvertrag auf (nur einen Entwurf!) und wir bekamen einen Termin, um ihn gemeinsam durchzusprechen. Bevor das Gespräch stattfinden konnte, hat sich das Ehepaar umentschieden und wollten das Haus dann doch nicht mehr kaufen und es wurde an eine andere Familie verkauft. Nach einiger Zeit, bekam ich eine Rechnung von dem Notar, woraufhin ICH die Kosten für die Fertigung des Entwurfs tragen sollte. Soweit ich weiß, ist es üblich, das die Käufer den Notar zahlen und nicht die Verkäufer den gesamten Betrag begleichen. Ich habe dann bei dem Notar angerufen und er meinte, ihm wäre es egal wer das bezahlt, er wolle nur die Kosten für den Kaufvertrag erstattet bekommen. Er meinte, dass er sich mit dem Ehepaar in Verbindung setzt, sodass sie die Hälfte übernehmen und die andere Hälfte zwischen mir und meinem Bruder aufgeteilt wird, da wir zu 1/2 Teilen geerbt haben. Im nachhinein, habe ich darüber nachgedacht und kam zu dem Entschluss, dass das nicht rechtens sein kann, da wir nichts dafür konnten, dass die Käufer dann doch nicht kaufen wollten. Nach dem Motto: "Wer bestellt, bezahlt auch".
Habe heute eine Zwangsvollstreckung vom Gerichtsvollzieher erhalten, wo der gesamte Betrag von mir alleine gefordert wird.
Kann ich etwas dagegen unternehmen? Oder bleibt mir nichts anderes übrig als die Rechnung zu bezahlen?
Eine weitere Frage wäre, wieso ich das ganz alleine zahlen muss und mein Bruder nichts erhält?
Dazu muss ich erwähnen, dass kein Kontakt zwischen mir und meinem Bruder besteht.
Wäre dankbar für jede hilfreiche Antwort!
3 Antworten
Wirklich kurios. Ich habe auch einen solchen Entwurf in Auftrag gegeben und habe übernächste Woche den Notartermin- dabei wurde mir zu verstehen gegeben, dass ich bei einem Rückzug die Kosten als Käufer zu tragen hätte. Relevant dürfte aber sein, ob ihr auch irgendwas beim Notar unterschrieben habt- wenn nicht kann der meines Erachtens auch nix fordern. Mich wundert auch, dass jetzt schon ein Titel gegen euch besteht (Mahnbescheid?)- da hättet ihr doch vorher offiziell widersprechen müssen. Das nur du die Forderung bekommst begründet sich in der gesamtschuldnerischen Haftung- der Gläubiger kann sich bei mehreren Schuldnern einen x-beliebigen raussuchen und bei dem den Gesamtbetrag fordern.
Wenn der Gerichtsvollzieher schon tätig ist, muss der Notar einen rechtswirksamen Titel gegen euch / dich erhalten haben- da hättest du vorher schon (im Mahnverfahren?) innerhalb der Fristen schriftlich widersprechen müssen, glaube nicht, dass man da so leicht wieder raus kommt (weiss es aber nicht). Die Forderung an sich erscheint mir aber tatsächlich in keiner Weise berechtigt.
Hallo, mir ist das im letzten Jahr auch passiert. Ich hatte den Notar informiert und es wurde ein Entwurf gefertigt, dass der Käufer den Kaufpreis am 31.3.15 bezahlt. Ich habe das an den Käufer und den Banker geschickt, welcher zufällig der Schwiegervater war. Dann schickte mir der Schwiegervater (Banker) eine E-Mail, dass im Kaufvertrag alles in Ordnung sei.
Am 16.3.15 war der Termin beim Notar. Am Sonntag den 15.3.15 hat mich der Käufer angerufen, dass er plötzlich nicht mehr am 31.3.15 bezahlen kann. Ich hatte dann schon vielen abgesagt. Er könne erst im Mai bezahlen. Ich hatte dann auch den Mietausfall bis Mai. Er wollte den auch nicht bezahlen. So war ich mehr oder weniger gezwungen den Kaufvertrag mit ihm zu machen, sonst hätte ich den Entwurf des Kaufvertrages bezahlen müssen, was ich überhaupt nicht verstehe wenn man vorher sagt, dass alles in Ordnung ist und dann am letzten Tag kommt und sagt dass man nicht bezahlen kann.
Wenn Du die Wohnung aber an eine andere Person verkauft hast, dann muss der Notar ja nur noch den Namen der anderen Person einsetzen, da der Entwurf ja schon gemacht ist und der ändert sich ja nur minimal ab, sodass der Notar überhaupt nicht zweimal verrechnen darf.
Wieviel hat denn der Notar verrechnet?
Hallo,
grundsätzlich gilt, wer bestellt - bezahlt. Es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
Die Vollstreckung eines Notars geht nicht über den Mahnbescheid - siehe z. B. hier:
Unterschrieben haben wir nichts. Den Notar habe ich noch nicht einmal gesehen und kenne ihn nur von Telefonaten.
Das ist echt doof mit der gesamtschuldnerischen Haftung, da ich bisher alle Rechnungen erhalten habe und der andere Gläubiger somit gut bei rumkommt. Das soll auch mal einer verstehen.
Meines Erachtens müssen die Käufer auch zahlen, weil was haben die Verkäufer damit zu tun, wenn die sich, nachdem sie einen Notar beauftragt haben, sich anders zu entscheiden. Also ist es nichts rechtens? Sollte ich einen Anwalt einschalten, da echt eine Menge Geld nur von mir gefordert wird.