Was wenn Raumhöhe nur 2,10 m beträgt
Meine Dachgeschoßwohnung (90m2) hat eine Raumhöhe von 2,1m. Ist es überhaupt zulässig diese Wohnung zu vermieten?
8 Antworten
Hi,
Mindestraumhöhen sind in der Bauordnung des jew. Bundeslandes festgelegt
z.B. HBO (Hessen)
§ 42 Aufenthaltsräume
(1) Aufenthaltsräume müssen eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,40 m, in Keller- und Dachgeschossen von mindestens 2,20 m haben. In Dachgeschossen muss diese Raumhöhe über mindestens der Hälfte ihrer Grundfläche vorhanden sein; Raumteile mit einer lichten Höhe bis 1,50 m bleiben außer Betracht.
Dazu sollte man aber auch wissen, dass Ausnahmen gemacht werden können, d.h. auch Wohnungen/Wohnräume (= Aufenthaltsräume) genehmigt werden können, die eine niedrigere Raumhöhe haben.
Auch hier der Hinweis wenn neu gebaut wird.
Viele alte Wohngebäude haben nur eine Raumhöhe von knapp über 2 m.
Wenn es nicht zulässig wäre diese als Wohnungen zu vermieten müßten sicher 30 - 50 % aller Wohnungen in Deutschland "gesperrt" werden.
frag bei Deinem örtlich zuständigen Bauamt nach .. (bei der Stadt oder der Gemeinde) anzuwenden sind die Regelungen für das jeweilige Bundesland ...
teilweise gibt es sogar abweichende Regelungen für Dachgeschoßwohnungen ..
Welches Bundesland? Welches Baujahr? Altbauten unterliegen dem Bestandsschutz.
War die Raumhöhe bei Abschluß des Mietvertrags noch höher?
Mietrecht bezgl. Wohnfläche ist bundeseinheitlich.
Wenn es dir nicht passt, warum hast du es gemietet?
Kannst fristgerecht kündigen und umziehen.
In den meisten Bundesländern in Deutschland beträgt die Mindesthöhe für Wohnräume 2,40 Meter.
Stimmt.
Wenn neu gebaut wird.