Vermieter will Arbeitsvertag sehen, alles ok?
Hallo
Hatte eine Wohnungs Besichtigung und nun will der Vermieter meinen Arbeitsvertrag sehen. Ist das überhaupt ok?? Würdet ihr den hergeben???
22 Antworten
Hallo. Ich denke, er möchte sich mit dem Arbeitsvertrag absichern, das du in fester Arbeit stehst und auch mit deinen Gehalt die Miete dir auch leisten kannst. So würde ich es deuten. Ich würde Ihnen den auch zeigen. Er muss sich ja absichern , wenn er sich ins Haus holt.
Du musst den Arbeitsvertrag selbstverständlich nicht vorzeigen.
Der Vermieter muss Dir selbstverständlich nicht die Wohnung vermieten. Vielleicht hat er lieber einen Mieter, der nicht in einem Arbeitsverhältnis steht, bei dem eine solche Verschwiegenheit verlangt wird. Kann alles sein.
Wie kommst Du aus dem Dilemma raus?
Frag Deinen Arbeitgeber, welche Passagen Deines Arbeitsvertrags so geheim sind, dass sie einem Vermieter nicht gezeigt werden dürfen. Diese Passagen schwärzt Du dann in der Kopie des Arbeitsvertrags, läßt Dir ggf. nochmals vom Arbeitgeber die Offenlegung des Rests absegnen und dann zeigst Du den so bearbeiteten Vertrag her. Bitte den Vermieter um Verständnis, dass gewisse Passagen geschwärzt werden mussten.
..... Und bitte rück keine Originale raus, wenn du sie ihm überlassen sollst. Kopie reicht!
Du kannst ja das Original zur Einsicht mitnehmen.
Was heißt ok...als Vermieter hat er ein gewisses recht, sich persönlich abzusichern. Es ist vielleicht etwas untypisch.
Möglicherweise hatte er mal schlechte Erfahrungen gemacht und keine Miete bekommen bzw lange warten müssen.
Im Prinzip ist nichts schlimmes dabei, den Arbeitsvertrag sehen zu wollen. Er will einfach nur wissen, ob er hier einen Menschen vor sich hat, der auch dauerhaft seine Miete pünktlich zahlen kann:)
Ich sprach a ) nicht von Details und b) wenn man die Wohnung will, muss man evtl in den sauren Apfel beißen; )
Der Arbeitsvertrag ist eigentlich eine vertrauliche Sache zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer.
Was schon durchaus üblich ist, ist das Verlangen nach der Vorlage einer Gehaltsabrechnung.
Einige Zeit später:
Ein 'Danke' für meine Bemühungen nehme ich immer noch gerne entgegen. (:-)
Die Einzelheiten des Arbeitsvertrages gehen den zukünftigen Vermieter nichts an, zumal sie einerseits dem Datenschutz und andererseits dem Loyalitätsprinzip gegenüber dem Arbeitgeber unterliegen.
Es reichen entweder
° die letzten drei Lohnabrechnungen (und wenn nicht)
° eine separate Bestätigung des Arbeitgebers:
"Herr/Frau xxxxxx ist seit dem xx.xx.xxxx (als xxxxxx) befristet bis zum xx.xx.xxxx / unbefristet bei uns beschäftigt."