Muss man die Tür bezahlen, wenn man eine Katzenklappe in die Tür eingebaut hat?
Beim ausziehen aus der Wohnung z.B oder darf die Klappe so bleiben?
21 Antworten
der Vermieter hat Anspruch auf die Tür, die zu deinem Einzug verbaut war, schätze das war ohne diese Klappe.
Du musst die Wohnung so hinterlassen, wie du sie vorgefunden und vielleicht auch im Protokoll unterschrieben hast. Also, ich hätte mich nicht getraut, in eine Tür meiner Mietwohnung eine Katzenklappe anzubringen. Ideal ist immer, wenn man sich eine einfache Tür im Baumarkt kauft, dort die Klappe anbringt und nach Auszug die eigentliche Tür wieder einhängt. Jetzt wird die Reparatur sicher nicht billig werden.
Ich habe einmal eine Kollegin in einem Altbau besucht. Als ich vor der sehr schönen und alten Eingangstür ihrer Wohnung stand, sah ich, dass sie eine Katzenklappe in diese Tür gemacht hatte. Eine Schande für so eine über 100 Jahre alte Eichentür! So etwas muss nicht sein.
Nachdem ich nachgesehen habe und festgestellt habe, dass Du schon mehrere Tausend Fragen zu allen möglichen Themen gestellt hast, gehe ich mal davon aus, dass Deine Frage Dich nicht wirklich selbst betrifft, sondern dass Du einfach mal ganz allgemein fragst. Vielleicht für jemand aus Deinem Umfeld.
Du hast zwei Fragen gestellt und hier meine zwei Antworten:
- Ja, sofern der Vermieter darauf besteht, dass wieder eine Tür eingesetzt wird, die keine Katzenklappe hat oder dass die vorhandene Tür repariert wird.
- Ob die Klappe so bleiben darf, entscheidet allein der Vermieter. In einer Eigentümergemeinschaft könnte es aber auch sein, dass die Hausverwaltung oder ein anderer Eigentümer den Antrag stellt, dass die Tür der Wohnung xy wieder in so einem Zustand hergestellt werden muss, wie sie ursprünglich war, also dass sie wieder möglichst genau zu den anderen Wohnungseingangstüren des Hauses passt. Ob so ein Beschluss, der daraus folgen könnte, dann rechtlich zu halten ist, liegt u. U. an der Teilungserklärung. Üblicherweise gehören Wohnungseingangstüren zwar zum Sondereigentum des jeweiligen Eigentümers, aber es kann vorgeschrieben sein, dass die Wohnungseingangstür eine bestimmte Beschaffenheit haben muss.
dass Deine Frage Dich nicht wirklich selbst betrifft, sondern dass Du einfach mal ganz allgemein fragst. Vielleicht für jemand aus Deinem Umfeld.
wenigstens eine/r die mich versteht! 👍🏻
Du musst den ursprünglichen Zustand wieder herstellen, sprich eine baugleiche Tür ohne Katzenklappe einbauen lassen.
Und das solltest du selbst veranlassen, da der Vermieter es dir sonst in Rechnung stellen kann, so hast du wenigstens die Wahl ob du es selbst machst oder machen lässt und die Kosten im Blick.
I. d. R. wird der Einbau einer Katzenklappe mit dem Vermieter vorher besprochen.
Kleiner Tipp, Katzenklappe in eine Terrassentür einbauen lassen, wenn vorhanden, komplette Scheibe beim Auszug auswechseln, das geht Ruck Zuck und ist günstiger.
L. G. Lilly
ja ok
Wenn die Katzenklappe ohne Genehmigung des Vermieters eingebaut wurde, könnte dieser es als Sachbeschädigung bewerten und dann währet ihr Schadensersatzpflichtig.
Ist die Klappe aber schon einige Jahre eingebaut und der Vermieter hatte Kenntnis davon und hat nicht sofort Einsprucher dagegen erhoben, habt ihr die Chance, um eine Schadensregulierung drum rum zu kommen. Aber da sollltet Ihr mal lieber einen Anwalt befragen.
Ist die Klappe aber schon einige Jahre eingebaut und der Vermieter hatte Kenntnis davon und hat nicht sofort Einsprucher dagegen erhoben, habt ihr die Chance, um eine Schadensregulierung drum rum zu kommen.
Nicht wirklich.