Mein Vermieter hält sich nicht an die vertraglich vereinbarte Frist für Sanierungsmaßnahmen (Einbau neuer Fenster) - Was kann ich tun?
Auf der Suche nach einer Wohnung im Oktober 2015 habe ich meine jetzige Wohnung entdeckt. Mir hat sie auf Anhieb gut gefallen, dennoch fiel mir schnell auf, dass die Fenster veraltet waren. Sie waren einfach verglast und aufgrund der Witterung stark beschlagen, sodass es schon auf den Boden tropfte. Zusätzlich entdeckte ich in mehreren Räumen (hauptsächlich jedoch im Schlafzimmer) Schimmelbildung rund um die Fenster. Das war zunächst ein absolutes Ausschlusskriterium für mich. Der Vermieter bot mir aber dann an, mir im Mietvertrag schriftlich zu versichern, bis zum 30.04.2016 neue Fenster eingebaut zu haben. Also ging ich darauf ein und beide Parteien unterschrieben den Mietvertrag (inkl. der versprochenen Klausel) für den Mietbeginn 01.11.2015. Ich muss sagen, der Winter mit den Fenstern war wirklich hart. Die Wohnung war feucht und kalt, sodass ich stark heizen musste, ich musste andauernd unter den Fenstern wischen und der Schimmel war auch nicht mehr zu bremsen. Hinzu kam, dass die Heizung in der Küche garnicht funktionierte, was ich mehrmals telefonisch und auch per Mail dem Vermieter mitteilte. Also habe ich wirklich sehnsüchtig darauf gewartet, dass die Handwerker für neue Fenster und auch für die Heizung kommen. Schon im Dezember wurde dann tatsächlich eine Firma vom Vermieter geschickt, die die Fenster ausgemessen haben. ABER seitdem ist NICHTS passiert. Mehrmals angerufen, immer nur vertröstet worden oder der Vermieter ist garnicht erst dran gegangen. Rückrufe wurden versprochen, Firmen sollten sich bei mir melden, alles nicht passiert. Nun ist die Frage: Was kann ich machen? Die Frist ist längst abgelaufen und so langsam habe ich wirklich keine Lust mehr hinterher zu rennen. Würde mich über guten Rat sehr freuen!
9 Antworten
1. Mietminderung seit dem 01.05.2016 infolge der Nichterfüllung einer Vertragsklausel im Mietvertrag, zunächst mit 30% der Gesamtmiete ab Mietzahlung Juni 2016 für Mai 2016 nachschießend.
2. Androhung einer Instansetzungsklage, wenn die Austauscharbeiten nicht bis 15.06.2015 als Nachfrist durch den Vermieter aufgenommen werden.
3. Jede Benachrichtung des Vermieter durch Einwurfeinschreiben versenden.
Vielen lieben Dank für die gute Antwort! Heißt das ich kann nun 30 % von der Gesamtmiete (inkl. der Nebenkosten) für Juni abziehen und die 30% aus der Mietzahlung von Mai ebenfalls noch rückwirkend?
Werde dem Vermieter dann gleich noch ein Schreiben fertig machen und per Einwurfeinschreiben zu senden. Soll ich in dem Schreiben, neben der Androhung einer Instandsetzungsklage, zusätzlich auf meine vorgenommene Mietminderung hinweisen?
Durch die kalendertaggenaue Frist für den Einbau der Fenster befindet sich dein Vermieter bereits jetzt im Verzug.
Die Heizperiode ist vorbei und wenn ich dich richtig verstehe, hängst du nicht so sehr an diesem Termin sondern einfach daran, dass die neuen Fenster bis zum Herbst drin und der komplette Schimmel beseitigt sind.
Daher würde ich dir vorschlagen, ihm eine angemessene Frist (4 Wochen sollten angemessen sein) zur Nachbesserung zu setzen. Ich weiss nicht, ob du auf eine Mietminderung hinaus willst. Diese wäre hier sicherlich durchsetzbar, bringt aber oft sehr viel böses Blut mit dem Vermieter.
Alternativ solltest du dir schon jetzt Gedanken darüber machen, was du machen willst, wenn dich dein Vermieter weiter vertröstet. Du möchtest sicherlich keinen weiteren Winter in dieser Wohnung zubringen. Daher solltest du schon mal aktiv nach einer anderen Wohnung suchen, damit du für den Fall der Fälle gewappnet bist.
Wenn der Vermieter sich weiter weigert, kannst du ausserordentlich kündigen und auch Schadensersatz (Umzugskosten etc.) von ihm fordern.
In jedem Fall solltest du dem Vermieter schriftlich in Verzug setzen, auch wenn es bereits im Mietvertrag steht. Teile ihm per Einschreiben mit Rückschein mit, dass er die Fenster bis zum Datum xyz, wie im Mietvertrag vereinbart, austauschen muss. Es handelt sich hier um bauliche Mängel, die Schimmel verursachen. Das ist eindeutig ein Mietminderungsgrund. Geschieht die Mängelbeseitigung nicht, solltest du in dem Schreiben auch erwähnen, dass du ansonsten die Miete minderst. Bei Schimmelbefall sind 20-30% Abzug von der Bruttomiete üblich.
Die Mietminderung soll ja auch Druck erzeugen. Wenn du um 30 % kürzt, kann es sein, dass du einen Teil nachzahlen musst.
Du musst nur darauf achten, dass du durch die Kürzung nicht zwei Monatsmieten in Rückstand gerätst.
Da du eine feste Frist vereinbart hattest, kannst du ab dem 1.5. anfangen die Miete zu kürzen. Darauf solltest du den Vermieter hinweisen.
Es sollte ja auch in seinem Interesse sein, die notwendigen Einbauten vor der Sommerpause auf dem Bau vorzunehmen.
Er hatte ja Zeit genug, sich Angebot einzuholen und eine Firma zu beauftragen
Setze dem Vermieter eine angemessene Frist.... Du hast das Recht nach Ablauf der Frist auf Kosten des Vermieters eine Firma zu beauftragen die die Mängel beseitigt. Du solltest aber vorher auf Nummer sicher gehen und ein Gutachten erstellen lassen.
Vielen Dank für die Antwort. Gibt es eine rechtliche Grundlage für die Höhe der Mietminderung?