Mein Vermieter hält sich nicht an die vertraglich vereinbarte Frist für Sanierungsmaßnahmen (Einbau neuer Fenster) - Was kann ich tun?

9 Antworten

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1. Mietminderung seit dem 01.05.2016 infolge der Nichterfüllung einer Vertragsklausel im Mietvertrag, zunächst mit 30% der Gesamtmiete ab Mietzahlung Juni 2016 für Mai 2016 nachschießend.

2. Androhung einer Instansetzungsklage, wenn die Austauscharbeiten nicht bis 15.06.2015 als Nachfrist durch den Vermieter aufgenommen werden.

3. Jede Benachrichtung des Vermieter durch Einwurfeinschreiben versenden.

Rotha 
Beitragsersteller
 30.05.2016, 11:58

Vielen lieben Dank für die gute Antwort! Heißt das ich kann nun 30 % von der Gesamtmiete (inkl. der Nebenkosten) für Juni abziehen und die 30% aus der Mietzahlung von Mai ebenfalls noch rückwirkend?

Werde dem Vermieter dann gleich noch ein Schreiben fertig machen und per Einwurfeinschreiben zu senden. Soll ich in dem Schreiben, neben der Androhung einer Instandsetzungsklage, zusätzlich auf meine vorgenommene Mietminderung hinweisen?

Durch die kalendertaggenaue Frist für den Einbau der Fenster befindet sich dein Vermieter bereits jetzt im Verzug.

Die Heizperiode ist vorbei und wenn ich dich richtig verstehe, hängst du nicht so sehr an diesem Termin sondern einfach daran, dass die neuen Fenster bis zum Herbst drin und der komplette Schimmel beseitigt sind.

Daher würde ich dir vorschlagen, ihm eine angemessene Frist (4 Wochen sollten angemessen sein) zur Nachbesserung zu setzen. Ich weiss nicht, ob du auf eine Mietminderung hinaus willst. Diese wäre hier sicherlich durchsetzbar, bringt aber oft sehr viel böses Blut mit dem Vermieter.

Alternativ solltest du dir schon jetzt Gedanken darüber machen, was du machen willst, wenn dich dein Vermieter weiter vertröstet. Du möchtest sicherlich keinen weiteren Winter in dieser Wohnung zubringen. Daher solltest du schon mal aktiv nach einer anderen Wohnung suchen, damit du für den Fall der Fälle gewappnet bist. 

Wenn der Vermieter sich weiter weigert, kannst du ausserordentlich kündigen und auch Schadensersatz (Umzugskosten etc.) von ihm fordern.

In jedem Fall solltest du dem Vermieter schriftlich in Verzug setzen, auch wenn es bereits im Mietvertrag steht. Teile ihm per Einschreiben mit Rückschein mit, dass er die Fenster bis zum Datum xyz, wie im Mietvertrag vereinbart, austauschen muss. Es handelt sich hier um bauliche Mängel, die Schimmel verursachen. Das ist eindeutig ein Mietminderungsgrund. Geschieht die Mängelbeseitigung nicht, solltest du in dem Schreiben auch erwähnen, dass du ansonsten die Miete minderst. Bei Schimmelbefall sind 20-30% Abzug von der Bruttomiete üblich.

Rotha 
Beitragsersteller
 30.05.2016, 11:46

Vielen Dank für die Antwort. Gibt es eine rechtliche Grundlage für die Höhe der Mietminderung?

DerHans  30.05.2016, 12:22
@Rotha

Die Mietminderung soll ja auch Druck erzeugen. Wenn du um 30 % kürzt, kann es sein, dass du einen Teil nachzahlen musst.

Du musst nur darauf achten, dass du durch die Kürzung nicht zwei Monatsmieten in Rückstand gerätst.


Da du eine feste Frist vereinbart hattest, kannst du ab dem 1.5. anfangen die Miete zu kürzen. Darauf solltest du den Vermieter hinweisen.

Es sollte ja auch in seinem Interesse sein, die notwendigen Einbauten vor der Sommerpause auf dem Bau vorzunehmen.

Er hatte ja Zeit genug, sich Angebot einzuholen und eine Firma zu beauftragen

Setze dem Vermieter eine angemessene Frist.... Du hast das Recht nach Ablauf der Frist auf Kosten des Vermieters eine Firma zu beauftragen die die Mängel beseitigt.  Du solltest aber vorher auf Nummer sicher gehen und  ein Gutachten erstellen lassen.