Darf ich den Handwerker rufen?
Hallo, bei mir ist gestern die Sicherung vom Herd rausgesprungen und nun lässt sie sich nicht mehr reindrücken. Ich habe danach meinen Vermieter informiert und dieser meinte, ich soll einen Handwerker rufen und ihm mitteilen wie hoch die kosten sind, die Rechnung müsste ich wahrscheinlich begleichen. In meinem Mietvertrag steht auch eine Klausel die besagt, dass ich Reparaturen in höhe von 100€ selber tragen muss. Ich habe mich ein bisschen im Internet informiert und gelesen, dass der Mieter die Kosten trägt wenn er selbständig einen Handwerker ruft. Meine frage ist nun, ob ich die gesamte Rechnung begleichen muss auch wenn sie 100€ übersteigt wenn ich den Handwerker selber rufe obwohl der Vermieter mir gesagt hat, dass ich dies tun soll. Ich hoffe mir kann jemand weiter helfe. Liebe Grüße
9 Antworten
Wenn die Sicherung dauernd raus fliegt, könnte es sich durchaus auch um eine gefährliche Situation handeln. Der Vermieter kann nichts machen, deshalb hat er Dich beauftragt, einen Elektriker zu rufen und direkt mit diesem einen Termin auszumachen.
Natürlich muss der Handwerker erst einmal schauen, was eigentlich los ist. Vielleicht ist es eine Kleinigkeit, dann soll/wird er direkt reparieren. Ist es aber was größeres (ca. > 100 €), muss er sowieso erst einmal den Vermieter fragen, ob er die Reparatur überhaupt durchführen soll, sofern es den Herd direkt betrifft. Schließlich muss der Vermieter entscheiden, ob der Herd repariert werden soll oder ob ein neuer angeschafft werden soll.
Hier musst Du also vorsichtig sein. Den Herd für 350 € reparieren zu lassen und dann dem Vermieter die Rechnung aufdrücken zu wollen, würde wahrscheinlich nicht funktionieren.
Sollten nicht direkt die Bedienelemente des Herdes schuld sein, handelt es sich keinesfalls um eine Kleinreparatur. Das bedeutet, dass die Reparatur oder zunächst einmal nur der Check durch den Vermieter zu zahlen ist.
Da brauchst Du keine Angst zu haben.
Danke für die Auszeichnung.
Ich soll einen Handwerker rufen und ihm mitteilen wie hoch die kosten sind, die Rechnung müsste ich wahrscheinlich begleichen. In meinem Mietvertrag steht auch eine Klausel die besagt, dass ich Reparaturen in höhe von 100€ selber tragen muss.
Sofern die Sache unter der Kleinreparaturkausel fällt und es eine wirksame Kleinreparaturklausel gibt.
Nicht alle Reparaturen fallen unter die Klausel und nicht alle Klauseln die in einem Mietvertrag stehen sind zwangsläufig wirksam.
Bitte mal den genauen Wortlaut der Klausel posten!!!
Meine frage ist nun, ob ich die gesamte Rechnung begleichen muss auch wenn sie 100€ übersteigt wenn ich den Handwerker selber rufe obwohl der Vermieter mir gesagt hat, dass ich dies tun soll.
1. Wenn die Klausel wirksam ist und der Rechnungsbetrag 100,01 € beträgt, muss der Vermieter die komplette Rechnung bezahlen, anteilig musst Du nicht zahlen.
2. Wenn der Vermieter gemein ist, könnte er sagen, dass er niemanden beauftragt hat, daher ist es besser immer alles schriftlich zu fordern
(Mängelanzeige) und den Vermieter bitten, den Handwerker zu rufen.
LG
johnnymcmuff
wahrscheinlich heißt es in der Klausel , ""bis 100€ "" und wenn die Rchg drüber ist geht sie vollständig an den Vermieter über. Die bis 100€ , sind für Kleinrep. angedacht.. und ggf auch nur einmal jährlich..betrifft in deinem Fall jede rep die auch an der mit gemieteten Küche anfällt
Genau
Lass dich nicht drauf ein. Der Vermieter muss den Handwerker beauftragen. Es sei denn, er bevollmächtigt dich schriftlich damit. Stelle dem V. eine Frist zur Behebung des Mangels (eine Woche). Bei Verzug darfst du dann selber den Fachmann beauftragen und dessen Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen.
Eine Kleinreparatur ist das nicht, die Kosten sind vom Vermieter zu tragen.
Ja, damit geht der Fragesteller auf Nummer Sicher
Du musst nichts zahlen, da auch diese Kleinfeparaturklausel in deinem Mietvertrag rechts unwirksam und damit fur dich nicht bindend ist. Lasse lieber den Vermieter den Handwerker rufen
Normalerweise müsstest du den Vermieter schriftlich auffordern, wenn er sich weigert einen Handwerker zu beauftragten
In der Regel gilt, wer bestellt, der bezahlt. Ausnahme ist z.B. die Ersatzvornahme, bedeutet, wenn der Vermieter nicht erreichbar ist und oder die Sache keinen Aufschub duldet.
Der Vermieter könnte Dich linken, wenn er will.
Und gerade das will ich dem Fragesteller ersparen
Du kannst auch die Handwerkerrechnung ggf mit der naechsten Mietzahlung verrechnen, wenn sich der Vermieter weigern sollte
Du musst nichts zahlen, da auch diese Kleinfeparaturklausel in deinem Mietvertrag rechts unwirksam
Kennst Du die Klausel, hast Du Röntgenaugen?
Ohne den genauen Wortlaut der Klausel zu kennen, kann das keiner beurteilen!
Nochmal die bitte, Antworte nur, wenn Du Dich mit dem Thema auskennst, Mietrecht ist wohl nicht Dein Ding.
Dazu brauche ich keine Roentgenaugen. Diese Klausel steht vorgefertigt in etlichen Mietverträgen. Du kennst dich anscheinend nicht aus.
Das hat das hoechste Gericht schon längst entschieden
Was entschieden?
Du kennst dich anscheinend nicht aus.
LOL.
Schreibt Jemand der einen Monat dabei zu mir der sich seit fast 5 Jahren mit Mietrecht beschäftigt, aber gerne schicke mir eine Link, ein Urteil vom BGH, denn falls ich fasch liegen sollte möchte ich ja gerne was dazulernen.
Ich habe viele Urteile in einem Ordner kopiert und kenne mich einigermaßen aus, nicht zu 100 %, weil sich ja dauernd etwas ändert und Mietrecht ein großes Gebiet ist.
Diese Klausel steht vorgefertigt in etlichen Mietverträgen.
Die Klauseln unterscheiden sich oft und manche sind wirksam und manche nicht, kommt halt darauf an was drin steht.
Viele sind nicht alle. Siehe selber nach.
Vom Kern her sind diese Kleinreparaturklauseln alle gleich
Also nur sinnloses Geschreibsel von Dir.
Ich habe Dich gebeten Stellung zu nehmen und dann kann ich entweder was lernen oder Dir das gegenteil mit entsprechend Urteilen vom BGH posten.
Vom Kern her sind diese Kleinreparaturklauseln alle gleich
Auf die Details kommt es an.
Z.B. ist bis jetzt ein Betrag von 100 € zuzüglich M.ST anerkannt, dann wären z.B. 150 €. zu hoch.
Es muss auch ein maximaler Jahresbetrag angeben werden, üblicherweise wird er in Prozenten angegeben, google mal!
@Pahana:
Selten solchen Unfug gelesen. Im Kern bedeutet die Klausel immer, dass bestimmte kleinere Reparaturen durch den Mieter zu zahlen sind. Erst um den Kern herum kann es Klauseln geben, die dazu führen, dass die Klausel ungültig ist.
Du findest Mietverträge, die Du irgendwo aus dem Internet runter laden kannst, welche, die jahrelang in irgendwelchen Schreibwarengeschäften verstaubt sind und welche die z. B. von Haus & Grund ständig aktualisiert werden und an die jeweils neueste BGH-Rechtschreibung angepasst werden.
Eingangs schreibst Du noch, dass die Klausel im Vertrag des Fragestellers unwirksam ist und das hätte der BGH entschieden.
Das Forum heißt "gute frage" und meint, dass dann auch gute Antworten erbeten sind und es gibt Forumsregeln, die u. a. auch besagen, dass man nur antworten soll, wenn man eine Ahnung von der Thematik hat. Bitte halte dich daran.
Warum ist diese Klausel unwirksam?
Das hat das hoechste Gericht schon längst entschieden
Der Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof
Der Fragesteller hat gefragt, warum sie unwirksam ist,
Lasse Dir doch nicht jedes Wort einzeln herauskitzeln, poste das Urteil oder beschreibe zumindest, worum es da ging.
Es geht mir nicht wirklich um die 100€ sondern darum, ob die Rechnung von demjenigen beglichen werden muss der den Handwerker ruft. Nicht das da ein schwerwiegender Schaden entstanden ist und ich muss am Ende mehrere Hundert Euro bezahlen obwohl der Vermieter die Kosten eigentlich übernehmen müsste.