Was tun wenn mich jemand filmt?
Wenn mich jemand irgendwie filmt oder fotos macht darf ich dann das Handy wegnehmen sodass die Person es dann löscht? Oder wie sollte man da vorgehen wenn man gefilmt wird ohne Erlaubnis? Grund ist egal
6 Antworten
Das kommt ganz drauf an, wo und wie Du gefilmt/fotografiert wirst.
Grundsätzlich ist es nämlich nicht verboten, von öffentlichem Grund und Boden aus mit "normalen Mitteln" zu fotografieren.
Illegal wird es erst dann, wenn der Fotograf für diese Aufnahmen z.B. ungefragt privaten Grund betreten muss oder wenn er Hilfsmittel benutzt wie z.B. eine Drohne oder eine Leiter, um über eine Hecke in den Garten zu fotografieren oder so. Außerdem darf durch das Fotografieren niemand gefährdet werden (vgl. z.B. das Thema Verkehrsgefährdung bei "Gaffern" auf der Autobahn während der Vorbeifahrt an einer Einsatzstelle) und es dürfen auch keine anderen Gesetze verletzt werden.
Vom Fotografieren/Filmen einmal abgesehen ist es dann aber fraglich, ob das Foto oder Video auch veröffentlicht werden darf. Hier greift dann das "Recht am eigenen Bild", welches nur unter bestimmten Umständen außer Kraft gesetzt wird (vgl. §22 ff KunstUrhG).
Die Frage stellt sich mir, warum dich da jemand fotografieren oder filmen will.
Wenn du gerade eine strafbare Handlung begehst oder einen "unfreundlichen Akt", dann ist das sogar geboten zum Zwecke der Beweissicherung.
Nicht ohne weiteres - es ist nicht verboten zu filmen und nur wenn eindeutig ist, daß nur Du gefilmt wurdest, kannst Du das Löschen fordern.
Du darfst aber nicht das Handy entreißen - das wäre Diebstahl
Wird aber nicht durch das Recht am Bild gerechtfertigt
Ich würde sie halt mal darauf ansprechen was das soll und sie bitten es zu löschen und wenn diese Person es nicht löschen will würde ich es versuchen selbst iwie zu löschen. Hoffe es hilft 🙂
Erst mal mit dem geltenden Recht auseinandersetzen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild_(Deutschland)
Wenn du das Handy wegnehmen willst nicht wundern wenn Gegenüber von einem rechtwidrigem Angriff auf sein Eigentum ausgeht und Handlungen vornimmt die dann unter § 34 StGB fallen. Das könnte dann eskalieren und wird vor Gericht spannend.
Nein. Fehlende Aneignungsabsicht und fehlender Enteignungswille. Es geht nur um eine vorübergehende beabsichtigte Herrschaftsgewalt über das Smartphone, bis das Video gelöscht ist.