Darf die Polizei ohne meine Erlaubnis mein Handy kontrollieren bzw. verlangen?
Heute wurde in meiner Schule rumerzählt das angeblich morgen die Polizei in die Schule kommt und unsere Handys kontrolliert (Zudem wurde gesagt das sie schon bei anderen Schulen waren und kontrolliert hatten) aufgrund von pornografischen oder gewalttätigen Inhalten. Ich glaube eher nicht das es stimmt. Ich habe auch kein Problem damit da ich sowas nicht auf meinem Handy habe aber das da Polizisten mein Handy kontrollieren will ich auch nicht. Meine Frage wäre also dürfen Polizisten ohne eindeutigen Grund das Handy kontrollieren ?
12 Antworten
Wer erzählt denn sowas? Das Handy ist deins und bleibt Deins... da hat niemand etwas drin zu suchen. Um es zu durchsuchen, braucht die Polizei in jedem Fall einen begründeten Verdacht um eine Straftat zu vereiteln oder aufzuklären. Wer sagt denn, dass Du überhaupt ein Handy hast? Also, was machst Du Dir über dieses gerücht Gedanken? Bleib locker und lächel. ;-)
Gern ;-)
Ja dürfen sie, das dient eurem Schutz und eurer Sicherheit. Und manches ist halt auch strafbar.
Nene^^ Schwerer Eingriff in die Privatspähre geht ohne begründeten Verdacht schonmal garnicht. Wer sich so rumschubsen lässt, macht eindeutig was falsch. ;)
Du hast vollkommen recht, die Menschen lassen sich aus unwissenheit viel zu sehr "rumschubsen" und machen sich aus unwissenheit nackig. Das wird nur zu oft und zu gern ausgenutzt, auch wenn es illegal ist. Aber wer schon freiwillig alles zeigt, der wird sich nur schwer im Leben behaupten können. ;-)
Nö, nur auf Verdacht und richterlichem Beschluss. Sollte da tatsächlich jemand vorbeikommen, dann frage nach dem Beschluss. Dieser muss die original! Unterschrift des Richters tragen, und zwar unter seinem Vor und Zuname. Ansonsten dürfen die Kollegen direkt wieder abtraben. Das wäre die "Ich hab Bock mich mit den Leuten anzulegen"-Methode.
Die weniger offensive Method wäre natürlich: Lass dein Telefon zu hause.
Dieser muss die original! Unterschrift des Richters tragen, und zwar unter seinem Vor und Zuname.<
Nö, stimmt nicht ganz, der Nachname reicht. Allerdings muss der Durchsuchubgsbeschluss im Original vorgelegt werden und mit einem Dienstsiegel versehen sein.
Ich meine nicht die Unterschirft, sondern die Druckschrift des Namens über der Unterschrift^^ Damit der Richter eindeutig zu identifizieren ist.
Nö, auch da reicht "Meier, Richter am Amtsgericht" Selbst wenn es mehrere Meiers dort gibt lässt sich am Geschäftsverteilungsplan leich feststellen welcher Meier es war.
Ich glaub schon, dass die das dürfen, bin mir aber nicht sicher. Wenn du nicht willst, das die Cops dein Handy kontrollieren, dann nimm es nicht mit zur Schule^^
Wenn ein Anlass besteht dürfen sie das! Aber sie hätten auch die Möglichkeit Daten von dir ohne Kontrolle abzuschöpfen ohne daß du irgendetwas mitkriegst.
Bin ganz deiner Meinung :) Danke für die Antwort