Macht man sich strafbar wenn man jemanden bei einer Straftat filmt?

9 Antworten

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Wenn Du einen unbekannten Straftäter bei Ausübung einer Straftat beobachtest, so hast Du (jedermann) das Recht, diesen gemäß § 127 Abs 1 "vorläufig festzunehmen", bzw. seine Identität festzustellen. Die Feststellung seiner Identität nennt sich auch "Datenerhebung". Du kannst als "Mindermaßnahme" auch seine Daten durch das Filmen erheben. Mit den Bildern wird die Polizei in die Lage versetzt, die Identität der Person zu ermitteln. Eine Mindermaßnahme leitet sich rechtsgrundsätzlich von der Logik ab, dass das mildere Mittel von dem rechtlich möglichen härteren Eingriff gedeckt ist (ad majori a minus). Somit wäre das Filmen von der rechtlich möglichen - doch für den Zeugen gefährlichen - vorläufigen Festnahme gedeckt. Das heißt also: Wenn Straftäter ihr Unwesen treiben, so darf man ihre Daten durch Filmen erheben. In Fußballstadien wird dies regelmäßig durchgeführt. die Kameras schwenken zunächst in die Massen ohne dass man einzelne Personen wirklich ausmachen kann. Wenn sich aber eine Gewalttat entwickelt, so nimmt die Camera per Zoom diese Personen genau in den Focus, erhebt deren Daren und liefert Beweis über das Ausmaß der Gewalt.

123markus123 
Beitragsersteller
 13.09.2011, 16:50

§127 Abs 1 von was?

  1. Nein, das ist das nicht verboten
  2. Du wirst hierdurch, egal ob mit oder ohne Film zum Zeugen einer Straftat.
  3. Und bist verpflichtet geeignete Maßnahmen zu treffen (eingreifen, Polizei verständigen)
Still  13.09.2011, 17:25

Per Gesetzt ist man leider nicht verpflichtet, bei Straftaten Maßnahmen zu ergeifen. Man kann selenruhig bei einem Einbruch zu schauen und macht sich nicht strafbar.

123markus123 
Beitragsersteller
 13.09.2011, 20:40
@Still

Schonmal was von unterlassener Hilfeleistung gehört?

Garnelenking  27.11.2019, 17:11
@123markus123

Lies dir den Paragraphen 323c StGB nochmal durch bitte. Der greift bei Unfällen o.ä., nicht aber bei Staftaten

Unter Umständen ja; weil du nicht eingegriffen hast! Unter Umständen ja; weil da du vielleicht ein Perverser bist und dich an den Filmen hinterher aufgeilen möchtest oder damit bei Youtube Geld verdienen willst. Es entscheidet die Lust und Laune des Richters.

123markus123 
Beitragsersteller
 12.09.2011, 22:31

ich würde den damit anzeigen, als beweis^^

Ich würde mal sagen NEIN. Man kann die Person ja unkenntlich machen, aber vor Gerricht sind solche Beweise sicher GOld wert

Soweit ich weiss macht man sich strafbar, weil man zum Mittäter wird, d.h. nicht eingreift!

123markus123 
Beitragsersteller
 12.09.2011, 22:29

Ja klar, bei einem Raubüberfall eingreifen...

Cleopeia  12.09.2011, 22:33
@123markus123

Dann hast du die Frage nicht genau formuliert, sorry. Haben auch andere faslch verstanden! Wenn du dabei "aus Zufall" gefilmt hast, dann geh zur Polizei mit dem Video!