Muß ich Parkplatzmiete nachzahlen?

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Verjährung von Mietschulden Bei Mietschulden gibt es eine Verjährungsfrist. Sie dauert drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem diese entstanden sind. Diese gilt aber nur für nicht titulierte Forderungen. Mit titulierten Forderungen sind die gerichtlich bestimmten zu zahlenden Forderungen gemeint. Titulierte Forderungen verjähren erst nach dreißig Jahren.

Ja, das kann er natürlich. Miete verfällt nicht einfach so, wenn vergessen worden ist, sie einzuziehen, bzw. ihr sie nicht überwiesen habt.

Da die Forderung noch nicht verjährt ist, kann er die vergessene Miete immer noch einziehen.