Muß ich Parkplatzmiete nachzahlen?
Hallo alle zusammen,
ich hoffe ihr könnt uns helfen?! Wir ziehen zum 31.12.09 aus dieser Wohnung aus zu der noch ein 2.Parkplatz gehört.Dafür gibt es seperat auch einen Mietvertrag der seit Nov. 2006 bestand.Wir haben eine Einzugsermächtigung erteilt. Von Feb.-Sept.07 haben wir das Geld selbst überwiesen da unser Konto wegen Insolvenz nicht ausreichend gedeckt war.Ab Okt.07 aber wieder Einzugsermächtigung erteilt.Was auch bei der Miete,Heizung und Betriebskosten durchgeführt wurde.Nur die Miete für den Parkplatz hat der Vermieter nicht abgezogen.Muß dazu sagen das die Kosten für Parkplatz und Betriebskosten gleich hoch sind .So haben wir nur den Abgang der Summe beachtet .Nie was gemerkt,Vermieter auch nicht.Nun bei der Abrechnung kam der Fehler zum Vorschein und wir sollen ab Okt 07 nachzahlen.Darf er das Verlangen?Danke schon mal für Eure Antworten!!
3 Antworten
Verjährung von Mietschulden Bei Mietschulden gibt es eine Verjährungsfrist. Sie dauert drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem diese entstanden sind. Diese gilt aber nur für nicht titulierte Forderungen. Mit titulierten Forderungen sind die gerichtlich bestimmten zu zahlenden Forderungen gemeint. Titulierte Forderungen verjähren erst nach dreißig Jahren.
Ja, das kann er natürlich. Miete verfällt nicht einfach so, wenn vergessen worden ist, sie einzuziehen, bzw. ihr sie nicht überwiesen habt.
Da die Forderung noch nicht verjährt ist, kann er die vergessene Miete immer noch einziehen.